659 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), do. GZ. 33 St 7/26a - 1.4, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Kocevar gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ersucht mit Schreiben vom 22. September 2026, do. GZ. 33 St 7/26a - 1.4, eingelangt am 24. September 2026, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Kocevar wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 305 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall [sic] StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2026 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Kocevar besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mario Lindner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), do. GZ. 33 St 7/26a - 1.4, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Kocevar wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Kocevar besteht.
Wien, 2026 10 14
Mario Lindner Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau