660 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 506 St 62/26t - 1.3, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 22. September 2026, do. GZ. 506 St 62/26t - 1.3, eingelangt am 25. September 2026, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 1 und Z 2, Abs. 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2026 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl nicht zuzustimmen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 506 St 62/26t - 1.3, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.
Wien, 2026 10 14
Dr. Nikolaus Scherak, MA Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau