662 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2024 und 2025, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung (III-399 der Beilagen)
Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) sieht laut § 24 vor, dass dem Nationalrat alle zwei Jahre ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen ist. Dieser Bericht hat insbesondere Angaben über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Anwaltschaft für Gleichbehandlung (GAW), die Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK) und die sonstige Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission zu enthalten. Der Gleichbehandlungsbericht wird von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgelegt.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.
Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Beiziehung
von Frau Mag. Birgit Lanner (Vorsitzende der Senate II der
Gleichbehandlungskommission und Bundesgleichbehandlungskommission), Frau Mag.
Sandra Konstatzky (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft), Frau
Julia Bernegger, BA (Gleichbehandlungsanwaltschaft) und Frau Dr.
Alexandra König (Gleichbehandlungsanwaltschaft) als
Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1
GOG-NR beschlossen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
Nach einleitenden Statements der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc, der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig, sowie Kurzberichten der Auskunftspersonen Mag. Birgit Lanner und Mag. Sandra Konstatzky ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mario Lindner die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Henrike Brandstötter, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Meri Disoski und Ralph Schallmeiner, die Auskunftspersonen Mag. Birgit Lanner und Mag. Sandra Konstatzky, die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und die Ausschussobfrau Sabine Schatz das Wort.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2024 und 2025, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung (III-399 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 10 20
Mario Lindner Sabine Schatz
Berichterstattung Obfrau