663 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den 16. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2026, vorgelegt von der Bundesregierung (III-396 der Beilagen)

Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes erscheint seit 1996 im 2-Jahres-Rhythmus. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 12a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG). Demzufolge hat die Bundesregierung dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Ziel dieses Berichts ist es, über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes (B-GBK) zu informieren. Die aktuelle Ausgabe ist einerseits auf Grund der Novellierung der Verordnung über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden Daten und andererseits auf Grund der BMG-Novelle 2025, die mit 1. April 2025 in Kraft getreten ist, nicht bzw. nur begrenzt mit den Daten der vorherigen Berichte vergleichbar. Für die Ressorts BMWET und BMFWF können daher, bis auf die ressortspezifischen Leitungsfunktionen und weitere hervorgehobene Funktionen in den nachgeordneten Dienstbereichen, keine Daten für den Stichtag 31. Dezember 2023 dargestellt werden.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 in Verhandlung genommen.

 

Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Beiziehung von Frau Mag. Birgit Lanner (Vorsitzende der Senate II der Gleichbehandlungskommission und Bundesgleichbehandlungskommission) sowie Herrn Mag. Andreas Buchta-Kadanka (Sektionsleiter der Sektion III im Bundeskanzleramt) gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschlossen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

Nach einem einleitenden Statement der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneter Roland Baumann, die Auskunftspersonen Mag. Andreas Buchta-Kadanka und Mag. Birgit Lanner, die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Romana Deckenbacher, Bernhard Herzog, Henrike Brandstötter, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Meri Disoski und die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 16. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2026 (III-396 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2026 10 20

                               Roland Baumann                                                                 Sabine Schatz

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau