668 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF – Reihe BUND 2022/29 (III-11 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF
getroffen hat.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen
Bericht in seiner Sitzung am 26. März 2025 zur Fristwahrung in
Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete
Mag. Karin Greiner die Beratungen vertagt.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 erneut in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dominik Oberhofer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF – Reihe BUND 2022/29 (III-11 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2026 10 20
Dominik Oberhofer Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann