683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht und Antrag
des Verfassungsausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (1162/A) der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Klaus Seltenheim, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz geändert wird, hat der Verfassungsausschuss am 22. Oktober 2026 auf Antrag der Abgeordneten Klaus Seltenheim, Mag. (FH) Kurt Egger und Henrike Brandstötter mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum KommAustria-Gesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Ministerratsvortrag 60b/3 vom 19. Juli 2026 bekräftigte die Bundesregierung das im Regierungsprogramm festgehaltene Bekenntnis, Medienunternehmen bei der digitalen Transformation weiterhin zu unterstützen. Der im Jahr 2022 geschaffene Fonds zur Förderung der digitalen Transformation (kurz FDT; siehe BGBl. I Nr. 51/2022) wird zu diesem Zweck für Projekte in den Jahren 2027 und 2028 mit jährlich 24 Mio. Euro (statt bisher 20 Mio. Euro) dotiert.
Kompetenzgrundlage:
Es handelt sich um ein Selbstbindungsgesetz des Bundes.
Besonderer Teil
Zu Z 1 (§ 33a Abs. 2):
Der Betrag, den der Bund der RTR-GmbH jährlich zur Verfügung stellt, soll von 20 Mio. Euro auf 24 Mio. Euro erhöht werden. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um privaten Medienunternehmen in einem zunehmend schwierigen Marktumfeld eine weitere Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und ‑modelle zu ermöglichen. Die Maßnahme soll bei konstant hoher Nachfrage nach Mitteln aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation zu höheren Förderquoten (innerhalb der von den Richtlinien und dem Unionsrecht gezogenen Grenzen) beitragen.
In beihilferechtlicher Sicht ist dabei Folgendes zu beachten:
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2021 zur Zahl SA.62555 (2021/N) genehmigte die Europäische Kommission die Beihilferegelung zur digitalen Transformation im Verlagswesen, die mit BGBl. I Nr. 51/2022 im 3a. Abschnitt des KommAustria-Gesetzes eingefügt wurde. Die Genehmigung ist bis 31. Oktober 2027 aufrecht. Insgesamt genehmigte die Europäische Kommission Beihilfen in der Höhe von 134 Mio. Euro für die gesamte Laufzeit der Beihilferegelung.
Für die Aufstockung des FDT im Jahr 2027 ist keine beihilferechtliche Notifikation erforderlich, da sich die zusätzlichen Mittel im Rahmen der vom Unionsrecht für Überziehungen gezogenen Grenze von 20 % der ursprünglich genehmigten Mittel bewegen (s. Art. 4 Abs. 1 zweiter Satz der Verordnung [EG] Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung [EG] Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags, ABl. Nr. L 140 vom 30.04.2004 S. 1). Für die Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2028 ist die Durchführung einer vereinfachten beihilferechtlichen Notifikation erforderlich.
Zu Z 2 (§ 44 Abs. 41):
Die Aufstockung des FDT soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Da die beihilferechtliche Genehmigung für den FDT mit 31. Oktober 2027 ausläuft, tritt der 3a. Abschnitt mit Ablauf dieses Tages außer Kraft. Für die Abwicklung der bis inklusive 31. Oktober 2027 zugesagten Förderungen sind die Bestimmungen des 3a. Abschnitts weiterhin anzuwenden. Grundsätzlich hat der Bund die von ihm gemäß § 33a Abs. 2 für den Fördergegenstand zur Verfügung zu stellenden Mittel jährlich im Nachhinein in zwei Raten an die RTR GmbH zu überweisen. Abweichend davon hat der Bund die für das letzte Jahr der Förderung zur Verfügung zu stellenden Mittel in Höhe von 24 Mio. Euro mit einem Einmalbetrag per 31. Jänner 2028 an die RTR GmbH zu überweisen.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Klaus Seltenheim, Mag. (FH) Kurt Egger, Sigrid Maurer, BA, MMag. Dr. Michael Schilchegger, Henrike Brandstötter, Sabine Schatz und Dr. Markus Tschank sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler, MSc das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Klaus Seltenheim gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 10 22
Klaus Seltenheim Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau