Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das KommAustria-Gesetz – KOG, BGBl. I Nr. 32/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/2026, wird wie folgt geändert:

1. In § 33a Abs. 2 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „24“ ersetzt.

2. Dem § 44 wird folgender Abs. 41 angefügt:

„(41) § 33a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2026 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Der 3a. Abschnitt tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2027 außer Kraft. Für die Abwicklung der bis 31. Oktober 2027 zugesagten Förderungen sind die Bestimmungen des 3a. Abschnitts in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2026 weiterhin anzuwenden und die dafür vom Bund zur Verfügung zu stellenden Mittel sind per 31. Jänner 2028 an die RTR GmbH zu überweisen.“