689 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Bildungsausschusses
über den Bericht des Qualitätssicherungsrats für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (Berichtszeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026), vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung (III-398 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat am 15. September 2026 den Bericht des Qualitätssicherungsrats für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (Berichtszeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026) (III-398 der Beilagen) zur weiteren Behandlung vorgelegt.
Der Qualitätssicherungsrats für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung hat die Aufgabe, die Umsetzung von Reformen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung zu begleiten. Dazu zählen insbesondere die Beurteilung der eingereichten Curricula, Monitoring-Gespräche mit den Hochschulen in den vier Verbundregionen (Mitte, Nord-Ost, Süd-Ost, West) sowie die Beobachtung und Analyse der Entwicklungen in der österreichischen Pädagoginnen- und Pädagogenbildung im europäischen und internationalen Kontext. Ziel ist es, Vorschläge und Empfehlungen für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung zu erarbeiten.
Der vorliegende Berichtszeitraum (01/2025 bis 06/2026) war insbesondere durch die Vorbereitungen und die Durchführung eines neuen Stellungnahmeverfahrens zu den reformierten Curricula geprägt. Dieser neu praktizierte Prozess der Begutachtung und Begleitung durch den Qualitätssicherungsrat ermöglichte einen intensiven Diskurs zu zentralen Themenbereichen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung. Die Verortung von drei insbesondere fokussierten Themenfeldern in den Curricula war Gegenstand des Austauschs zwischen Qualitätssicherungsrat, externen Gutachterinnen und Gutachtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen. Der Berichtszeitraum wurde gewählt, da der gesamte Prozess der Stellungnahmen zu den reformierten Curricula im Juni 2026 abgeschlossen wurde und die Erkenntnisse daraus im vorliegenden Bericht zusammengeführt werden konnten.
Der Qualitätssicherungsrat nennt in seinem Bericht positive Entwicklungen und Fortschritte. Er empfiehlt der Bildungs- und Wissenschaftspolitik sowie den Anbietenden von Lehramtsstudien, diese nun mit Leben zu erfüllen und in Gesamtkonzepten für Lehrveranstaltungen umzusetzen. Er weist darauf hin, dass es für die Umsetzung der Ziele im Schulalltag professionelle Institutionen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung brauche, die sich sowohl durch Autonomie als auch kooperatives Handeln auszeichnen. Der Qualitätssicherungsrat betont weiters, dass eine Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Zeit brauche, um Effekte zu zeigen, und Monitoring beziehungsweise wissenschaftliche Begleitung – nicht erst nach der Umsetzung. Angesichts der sich massiv verändernden Rahmenbedingungen und Kontexte für Bildung und Lernen brauche es eine strukturelle Sicherstellung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung auf Basis aktueller Wissenschaft und ihren neuesten Erkenntnissen – fachlich und pädagogisch. Schließlich hebt der Qualitätssicherungsrat hervor, dass Pädagoginnen- und Pädagogenbildung auf ständiger und berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung beruhe. Diese solle noch weitaus expliziter werden und obligatorisch alle Aspekte des Lehrkräftehandelns betreffen. Konsequent umgesetzt bedeute dies einen Paradigmenwechsel im Verständnis der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung . Dazu zähle aus Sicht des QSR auch die Diskussion um eine Erhöhung der Fort- und Weiterbildungspflicht im „Kernbereich“ der Tätigkeit als Lehrkraft (z. B. zu aktuellen Entwicklungen im Unterrichtsfach oder zu Fragen der Unterrichtsführung) und ein Einbezug der Universitäten in diese.
Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. November 2026 in Verhandlung genommen.
Aufgrund eines am 22. Oktober 2026 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs im Parlament wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.
Vor Eingang in die Debatte fasste der Bildungsausschuss den einstimmigen Beschluss, den Vorsitzenden des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Univ. Prof. Dr. Andreas Schnider als Auskunftsperson zu laden.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Fiona Fiedler, BEd die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, Paul Stich, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd und Sigrid Maurer, BA sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA und der Ausschussobmann Abgeordneter Hermann Brückl, MA. Univ. Prof. Dr. Andreas Schnider beantwortete als Auskunftsperson die Fragen der Ausschussmitglieder.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht
des Qualitätssicherungsrats für Pädagoginnen- und
Pädagogenbildung (Berichtszeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026),
vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
(III-398 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 11 03
Fiona Fiedler, BEd Hermann Brückl, MA
Berichterstattung Obmann