690 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Bildungsausschusses
über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Tätigkeit von Pädagoginnen und Pädagogen durch Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und Fortbildung unterstütz werden.
Mit der im Mai 2025 begonnenen Initiative „Freiraum Schule“ soll die Verwaltung vereinfacht und dadurch die Schulen entlastet werden. Ziel ist, den Schulen mehr Zeit und Freiraum für pädagogische Arbeit, gemeinsame Gestaltung und Innovation zu geben. Über diese Initiative langten mehr als 300 Rückmeldungen zur Verwaltungsvereinfachung durch Weiterentwicklung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) ein. In Umsetzung der Initiative „Freiraum Schule“ sollen mit vorliegender Novelle folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen gesetzlich verankert werden:
– Einrichtung von parallelen Prüfungskommissionen zur organisatorischen Entlastung der Schulen,
– Erweiterung der Handlungsspielräume bei der Festlegung von Prüfungsterminen zu abschließenden Prüfungen,
– Aufhebung der Befristung für die Wahlfreiheit zu einer abschließenden Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen,
– Bekanntgabe erlaubter Hilfsmittel, Folgen bei Mitführen einsatzbereiter unerlaubter Hilfsmittel und
– Verkürzung der Archivierungsfristen von Beilagen zu Prüfungsprotokollen.
Die Änderungen des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006, zielen auf eine Öffnung und eine Modernisierung von Studienangeboten der Pädagogischen Hochschulen ab. Einerseits sollen gewisse Studienangebote für den Personenkreis der Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien vor dem Regime der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU (HG-Novelle BGBl. I Nr. 124/2013) geöffnet und andererseits sollen zeitgemäße und bedarfskonforme Angebote wie Supervision und Coaching für Pädagoginnen und Pädagogen eingeführt und in Folge auch auf deren Fortbildungsverpflichtung angerechnet werden können. Darüber hinaus soll – korrespondierend zu den Bestimmungen des Universitäts- und des Fachhochschulbereichs – auch für die Pädagogischen Hochschulen wieder die Möglichkeit geschaffen werden, im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit Hochschullehrgänge anzubieten, die mit einem „Master of Business Administration“ oder einem „Executive Master of Business Administration“ abschließen.
Der Bildungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. November 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Martina von Künsberg Sarre die Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, Christoph Steiner, Nico Marchetti und Mag. Heinrich Himmer sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.
Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: G, dagegen: F, V, S, N).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (650 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 11 03
Mag. Martina von Künsberg Sarre Hermann Brückl, MA
Berichterstattung Obmann