693 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen – Reihe BUND 2025/19 (III-176 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramts,
der Bundesministerien für Finanzen,
für Innovation, Mobilität und Infrastruktur,
für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
sowie der Länder Burgenland und Oberösterreich

betreffend Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 9. September 2025 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M. die Beratungen vertagt.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. November 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich, im Anschluss an eine einleitende Stellungnahme der Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker, die Abgeordneten
Mag. Nina Tomaselli, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Christian Lausch, Christoph Zarits,
Mag. Manfred Sams, Dr. Elisabeth Götze, Alois Kainz und Ing. Harald Thau sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke. Im Anschluss beantworte der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke die an ihn gerichteten Fragen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Manfred Sams gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen – Reihe BUND 2025/19 (III-176 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2026 11 03

                            Mag. Manfred Sams                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann