71 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

Berichtigte Fassung vom 23. April 2025

Bericht

des Bildungsausschusses

über den Nationalen Bildungsbericht Österreich 2024, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-91 der Beilagen)

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat am 23. Dezember 2024 den Nationalen Bildungsbericht Österreich 2024 (III-91 der Beilagen) übermittelt.

Der Nationale Bildungsbericht wird damit zum sechsten Mal vorgelegt. Die Berichte 2009, 2012, 2015 und 2018 waren unter Koordination des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in zwei Bänden erstellt worden. Seit 2021 wird der Nationale Bildungsbericht unter der Gesamtkoordination und Herausgabe des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) veröffentlicht. Das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) wirkt – als Nachfolgeorganisation des BIFIE –weiterhin wesentlich an der Erstellung des Berichts mit.

Neben den Zuständigkeiten hat sich auch die Struktur des Berichts beginnend mit dem Nationalen Bildungsbericht 2021 verändert. Der Bildungsbericht gliedert sich in drei Teile: Teil 1 – Bildungscontrolling-Bericht, Teil 2 – Bildungsindikatoren und Teil 3 – Ausgewählte Entwicklungsfelder. Der Nationale Bildungsbericht 2024 ist nun der zweite Bildungsbericht, der in dieser Form erscheint. Gleichzeitig änderten sich mit dem Inkrafttreten des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes (BD-EG) die Anforderungen an den Nationalen Bildungsbericht dahingehend, dass dieser seit 2021 nun auch einen nationalen Bildungscontrolling-Bericht sowie 2024 erstmals beigefügte Schulqualitätsberichte der Bildungsdirektionen umfasst (BD-EG § 5 Abs. 3).

Inhalte und Gliederung des Nationalen Bildungsberichts 2024

Der erste Teil des Nationalen Bildungsberichts bilanziert den aktuellen Stand der Umsetzung der Elemente des Bildungscontrollings. Im Rahmen des Bildungscontrolling-Berichts werden wesentliche Entwicklungen im Bildungsbereich, wie die Weiterentwicklung des Schulsystems, die Umsetzung von Reformen und der Fortschritt wesentlicher Projekte systematisch erfasst. So wird über den derzeitigen Fortschritt des Qualitätsrahmens für Schulen, des Bildungsmonitorings, des Kompetenzmessungsinstruments individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS), der internen sowie der externen Schulevaluation berichtet. Darüber hinaus enthält der erste Teil des Berichts jene Ergebnisse aus dem Bildungscontrolling, welche den Fortschritt bei der Erreichung der EU-Zielvorgaben für allgemeine und berufliche Bildung und die Wirkungsinformationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) umfassen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Bildungscontrolling-Berichts sind außerdem die Schulqualitätsberichte der Bildungsdirektionen. Während im abschließenden Kapitel von Teil 1 die Schulqualitätsberichte allgemein erläutert werden, sind im Anhang die einzelnen Berichte der Bildungsdirektionen dargestellt. Diese bieten einerseits einen Überblick über wesentliche Kennzahlen aus den Bundesländern und ermöglichen den Bildungsdirektionen andererseits, zu zwei ausgewählten Zielen, die gemeinsam mit dem BMBWF im Rahmen der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne vereinbart wurden, die im Bundesland umgesetzten Maßnahmen zu beschreiben.

Der zweite Teil des Nationalen Bildungsberichts stellt Indikatoren zu Daten des österreichischen Bildungssystems dar und bildet somit die wesentlichen Entwicklungen des österreichischen Bildungssystems mithilfe einer umfassenden und differenzierten quantitativen Darstellung wichtiger Aspekte des Schul- und Bildungswesens ab. Im Unterschied zum ersten Teil des NBB, welcher eine Überprüfung und Bewertung der erfolgreichen Realisierung gesetzter Maßnahmen ermöglichen soll, ist es das Ziel des zweiten Teils, aktuelle Entwicklungen und den Status quo des Bildungssystems zu beleuchten. Damit erhebt der zweite Teil weniger einen Bewertungsanspruch, sondern bietet Akteurinnen und Akteuren im Bildungsbereich sowie der Öffentlichkeit eine transparente Informationsgrundlage.

Während der erste Teil des Nationalen Bildungsberichts über aktuelle Reformen und Projekte sowie über das Handeln von Akteurinnen und Akteuren der Bildungsverwaltung bilanziert und der zweite Teil wichtige Entwicklungen des Bildungssystems in Form von

Indikatoren darstellt, werden im dritten Teil vier ausgewählte Entwicklungsfelder betrachtet, welche bildungspolitisch relevante Herausforderungen und Problemstellungen beschreiben. Diese Entwicklungsfelder werden im Zusammenhang mit dem aktuellen Forschungsstand bereits umgesetzter politischer Maßnahmen und daraus resultierender Forschungsbedarfe beleuchtet. Ziel des dritten Teils des Nationalen Bildungsberichts ist es somit – neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung ausgewählter bildungspolitisch relevanter Themen und einer Zusammenschau der Erkenntnisse, die es zu diesen aus der Forschung bereits gibt –, weitere Forschung in diesen Bereichen anzuregen und Forschungsbedarfe aufzuzeigen. Im Anschluss an die Beiträge der Autorinnen und Autoren wird im Nationalen Bildungsbericht der Standpunkt des BMBWF zum jeweiligen Thema kurz dargestellt.

In einem abschließenden Beitrag des Qualitätsrats – fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität der Beiträge unterstützt und deren Entstehungsprozess begleitet haben – werden die Themen in einer

Zusammenschau betrachtet und die zentralen Herausforderungen und Empfehlungen reflektiert.

Zielgruppen des Nationalen Bildungsberichts

Der Nationale Bildungsbericht richtet sich an mehrere Zielgruppen. Alle drei Teile des Berichts dienen der Information der bildungspolitisch interessierten Öffentlichkeit. Der Bildungscontrolling-Bericht mit den Schulqualitätsberichten der Bildungsdirektionen (Teil 1) dient zudem als Informationsquelle für den Nationalrat sowie für die Bildungsverwaltung und gibt Einblick in die Komponenten sowie die Ergebnisse des Bildungscontrollings. Die Bildungsindikatoren (Teil 2) bieten eine umfassende Gesamtschau des Datenbestands zum Bildungsbereich und liefern damit wichtige Informationen für die Bildungsverwaltung, die Bildungsforschung sowie für Stakeholderinnen und Stakeholder verschiedener bildungsnaher Bereiche. Die ausgewählten Entwicklungsfelder (Teil 3) stellen eine umfassende Aufarbeitung zentraler Themen durch Expertinnen und Experten dar. Damit wird einerseits eine Informationsquelle für die Bildungsforschung geschaffen, andererseits bietet die wissenschaftliche Aufarbeitung eine evidenzbasierte Grundlage für bildungspolitische Entscheidungsprozesse.

Mitwirkende an der Berichterstellung

Der Nationale Bildungsbericht 2024 wurde unter Mitwirkung zahlreicher Akteurinnen und Akteure erstellt. Während die Gesamtkoordination beim BMBWF lag, erfolgte die Koordination von Teil 2 und Teil 3 vorwiegend durch das IQS. Der Bildungscontrolling-Bericht (Teil 1) wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBWF erstellt. Die Bildungsindikatoren (Teil 2) wurden vom IQS verfasst. Bei einzelnen Indikatoren wirkte das IHS mit und bei der Statistik Austria wurden zudem Sonderauswertungen beauftragt. Für die Erstellung der Beiträge zu ausgewählten Entwicklungsfeldern (Teil 3) wurden ausgewählte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen beauftragt. Für die Qualitätssicherung dieses Teils wurden Reviews von externen Gutachterinnen und Gutachtern im Doppelblindverfahren erstellt. Darüber hinaus wurde ein Qualitätsrat, bestehend aus fünf in der österreichischen Bildungsforschungslandschaft etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet, der als unabhängige Schnittstelle zwischen Herausgeber und Autorinnen und Autoren den Prozess begleitete. Er war für die Sicherung der wissenschaftlichen Qualität und die Einhaltung der wissenschaftlichen Standards für Teil 3 sowie für die Erstellung einer abschließenden Synthese zuständig. Das IQS koordinierte die Erstellung von Teil 3 und agierte als Kommunikationsschnittstelle für die Autorinnen und Autoren, Gutachterinnen und Gutachter sowie den Qualitätsrat.

 

Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 10. April 2025 in Verhandlung genommen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Heinrich Himmer die Abgeordneten Mag. Martina von Künsberg Sarre, Petra Tanzler, Sigrid Maurer, BA, Wendelin Mölzer, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Paul Stich und Mag. Katayun Pracher-Hilander sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Nationalen Bildungsbericht Österreich 2024, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-91 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 04 10

                         Mag. Heinrich Himmer                                                   Hermann Brückl, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann