73 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Bildungsausschusses
über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Qualitätsrahmens zur „Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung“
Die Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Elementarpädagogik ist das Fundament unseres Bildungssystems. In den ersten Lebensjahren werden die wichtigsten Weichen für die Entwicklung eines Kindes gestellt. Durch eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung werden nicht nur die individuellen Fähigkeiten jedes Kindes, sondern auch deren soziale Integration und chancengerechte Teilhabe an der Gesellschaft gefördert. Gerade deshalb braucht es in der frühen Bildung höchste Qualität und gleiche Bedingungen für alle Kinder in Österreich, egal wo sie leben.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde unter der Türkis-Grünen Vorgängerregierung ein Beirat für Elementarpädagogik eingerichtet. Er bringt Expert:innen aus Bund, Länder und Gemeinden, sowie aus der Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft regelmäßig an einen Tisch. Erstmals wurden so die Kompetenzen der verschiedenen politischen und pädagogischen Akteure gebündelt – ein wichtiger Schritt, um gemeinsame verbindliche österreichweite Standards für die frühkindliche Bildung zu erarbeiten.
Zusätzlich gelang es der Türkis-Grünen Regierung im Rahmen des EU-Förderprogramms „Instrumente für technische Unterstützung (TSI)“ ein Vorhaben zu starten, das „die Rahmenbedingungen für das Personal zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Österreich“ verbessern sollte. Denn klar ist: Gute Bildung braucht gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen für jene, die tagtäglich unsere Kleinsten begleiten.
Im Zuge dieses Projekts wurde 2024 der „QualitätsRahmenPlan für das Personal in elementaren Bildungseinrichtungen in Österreich“ erarbeitet. Nach einer Parlamentarischen Anfrage der Grünen im Jänner 2025 ist dieser nun endlich auch öffentlich zugänglich.
Der Plan enthält konkrete Empfehlungen in sieben zentralen Bereichen – von fairen Gehältern über kleinere Gruppen, einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel bis hin zu Verbesserungen bei Aus-, Fort- und Weiterbildung für das pädagogische Personal. Ein Kollektivvertrag wird hier ebenso angeführt wie Empfehlungen im Bereich der Datenerfassung für eine verbesserte Qualitätssicherung. Um nur einige zu nennen.
Die entscheidenden Parameter für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung liegen also am Tisch. Jetzt braucht es den politischen Willen, diesen Qualitätsrahmenplan auch zu verwirklichen und die empfohlenen Schritte zügig umzusetzen. Verbindliche Mindeststandards müssen in ganze Österreich gelten. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, welche Rahmenbedingungen ein Kind im Kindergarten vorfindet. Kein Kind, keine Familie und kein:e Pädagog:in versteht, warum die Bedingungen links oder rechts einer Bundeslandgrenze besser oder schlechter sein sollten. Und gerade für Kinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch ist es entscheidend, dass sie entsprechende Sprachförderung und Unterstützung schon im Kindergarten erhalten. Auch das braucht ausreichend Personal und gute Rahmenbedingungen.
Jedes Kind ist gleich viel wert – und jedes Kind verdient die besten Chancen von Anfang an.“
Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. April 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Sigrid Maurer, BA die Abgeordneten Christoph Steiner und Ing. Manfred Hofinger.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Heinrich Himmer, Mag. Martina von Künsberg Sarre einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Qualitäts- und Ausbauoffensive im Bereich der Elementarpädagogik eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Der neuen Bundesregierung ist eine Qualitäts- und Ausbauoffensive im Bereich der Elementarpädagogik ein besonderes Anliegen. Daher wurde im Regierungsprogramm vereinbart, dass für eine Qualitäts- und Ausbau-Offensive im Bereich der Elementarpädagogik (Kinderbildung- und -betreuung) der Bund ein zusätzliches Ressourcenpaket zur Verfügung stellt. Dieses soll an hohe bundesweite Qualitätsstandards (mit Übergangsfristen), einen Stufenplan zur schrittweisen Senkung der Gruppengrößen und einen Stufenplan zur schrittweisen Umsetzung hin zu einer Garantie auf Vermittlung eines ganztägigen und ganzjährigen Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes gekoppelt sein.
Ebenfalls wurde vereinbart, dass die Qualitätsstandards und Stufenpläne rechtlich verbindlich festgehalten werden.
Um diese Ziele zu erreichen, können die Bundesländer sowie der Gemeinde- und Städtebund die Mittel je nach Ausgangslage vorrangig in den Ausbau des Angebots sowie in die laufende Finanzierung des bestehenden Angebots und/oder in die Bildungsqualität sowie in Maßnahmen zur Behebung des pädagogischen Fachkräftemangels investieren. Das elementarpädagogische Angebot, das neben Kindergärten auch die Kleinkindbetreuung, Tageseltern, Betriebskindergärten/Betriebstageseltern und andere Betreuungsformen umfasst, ist dabei ganzheitlich im Sinne der Bedürfnisse der Kinder und Eltern weiterzuentwickeln.
Ebenfalls auf der Agenda steht eine Verbesserung der Förderung von Plätzen in (betriebsübergreifenden) Betriebskindergärten, bei Betriebstageseltern und in Krippen.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 186/A(E) der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 186/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2025 04 10
Ing. Manfred Hofinger Hermann Brückl, MA
Berichterstattung Obmann