74 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 91/A(E) der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vernichtungsverbot von Neuwaren

 

Die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Unverkaufte oder zurückgesendete neue bzw. gebrauchsfähige Waren werden in großem Ausmaß vernichtet- auch in Österreich.

So sollen laut Studien rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe im Wert von über 150 Millionen Euro im Jahr 2021 in Österreich vernichtet worden sein. 1 Auch in anderen Branchen, insbesondere im Onlinehandel, steht das Wegwerfen neuwertiger, aber etwa zurückversandter Produkte an der Tagesordnung. So werden alleine in Österreich jährlich 1,4 Millionen Pakete mit Neuware vernichtet (Stand 2020).2

In Zeiten von Klimakrise und Energiewende handelt es sich dabei um eine nicht länger hinnehmbare Verschwendung wertvoller Ressourcen und Energie. Hinzu kommt die Problematik der umweltgerechten Entsorgung. Dieser Ressourcenverschwendung muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Auch der Klimarat hat einstimmig empfohlen, die Vernichtung von Neuwaren zu verbieten.3

Die neue ‚Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte‘ (ESPR, auch bekannt als ‚Ökodesign-Verordnung‘), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. 4 Ab Juli 2026 sieht die Verordnung auch ein Verbot der Vernichtung bestimmter gebrauchsfähiger Produkte vor. Davon umfasst sind bestimmte Textilien und Schuhe. Das Verbot kann auch auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden. Darüber hinaus sieht die ‚Ökodesign-Verordnung‘ Meldepflichten hinsichtlich vernichteter, gebrauchsfähiger Gegenstände vor. Kleine und mittlere Unternehmen sind davon vorübergehend ausgenommen.

Ein sorgsamer Umgang mit unseren Ressourcen sowie die Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaft und die Abkehr von der Wegwerfgesellschaft sind das Gebot der Stunde.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. April 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer die Abgeordneten Michael Bernhard, Thomas Spalt,
Mag. Harald Schuh und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Lukas Hammer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Carina Reiter, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„ Die ESPR ist ein wichtiger Bestandteil des Europäischen Green Deals.

Die ESPR argumentiert in den Erwägungsgründen, dass unnötig hohe Produktionsmengen und die kurze Nutzungsdauer von Textilien, von denen Bekleidung den größten Anteil am Verbrauch in der Union ausmache, erhebliche Umweltauswirkungen verursachen. So sollen neu hergestellte, aber unverkaufte Textilien — insbesondere Bekleidung — zu den Artikeln gehören, die Berichten zufolge vernichtet werden. Aus Sicht der Kreislaufwirtschaft sollte ein möglichst großer Anteil von Produkten erhalten bleiben. Daher sieht es die ESPR als gerechtfertigt an, die Vernichtung von unverkaufter Bekleidung und Bekleidungszubehör, die für Verbraucher vorgesehen sind, sowie von Schuhwerk zu verbieten.

Die ESPR sieht ein Verbot der Vernichtung konkret aufgezählter unverkaufter Verbraucherprodukte vor. Dieses Verbot trifft große Unternehmen ab dem 19.07.2026 und mittelgroße Unternehmen ab dem 19.07.2030. Ausgenommen bleiben nur Klein- und Kleinstunternehmen.

Die Europäische Kommission hat bis zum 19.07.2025 einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, der Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung von in Anhang VII ESPR aufgeführten unverkauften Verbraucherprodukten vorsieht. Diese Ausnahmen sollten so gestaltet werden, dass sie für betroffene Unternehmen ökonomisch umsetzbar sind. Soweit für die nationale Umsetzung erforderlich, sind verhältnismäßige gesetzliche Maßnahmen zu erarbeiten.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 91/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 04 10

                          Martina Diesner-Wais                                                     Mag. Lukas Hammer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann