76 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Allgemeiner Einkommensbericht 2024 – Reihe Einkommen 2024/1 (III-75 der Beilagen)

Der Rechnungshof legt den „Allgemeinen Einkommensbericht“ entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag (gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz) alle zwei Jahre dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen vor. Der Bericht befasst sich in der aktuellen 13. Auflage schwerpunktmäßig mit den Berichtsjahren 2022 und 2023. Er liefert faktenbasierte Informationen und ist eine Grundlage für evidenzbasierte Politikgestaltung sowie für empirische Forschung.

Besonderes Augenmerk wird auf die Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede gelegt. Eingehend analysiert werden zudem die Entwicklungen von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung.

Dargestellt wird die Entwicklung der Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen grundsätzlich ab 1998, dem ersten Jahr einer einheitlichen Datenbasis. Für die Entwicklung der Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten und die Entwicklung nach der arbeitsrechtlichen Stellung werden Daten ab dem ersten Berichtsjahr 2004 analysiert. Auch die Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten sowie der selbstständig Erwerbstätigen werden im Zeitvergleich beschrieben.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 26. März 2025 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete
Mag. Karin Greiner die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 10. April 2025 behandelt.

 

3. Sitzung am 10. April 2025

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Bettina Zopf, Mag. Markus Koza, Mag. Karin Greiner, MMag. Markus Hofer, Rosa Ecker, MBA, MMag. Alexander Petschnig, sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Lukas Brandweiner gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Allgemeiner Einkommensbericht 2024 – Reihe Einkommen 2024/1 (III-75 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2025 04 10

                            Lukas Brandweiner                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann