78 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 83/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortiger und permanenter Stopp des Familiennachzugs
Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im ÖVP-Wahlprogramm zur Nationalratswahl 2024 plakatierte diese groß die Forderung „Familiennachzug aussetzen“. Allerdings wurde gleich im folgenden Absatz diese längst notwendige politische Maßnahme eingeschränkt: „Mit Blick auf die EU-Notfallklausel wollen wir den Familiennachzug nach Österreich temporär aussetzen oder kontingentieren können.“[1] Eine stringente Asyl- und Migrationspolitik liest sich anders.
Denn Asyl bedeutet immer Schutz auf Zeit für Personen, die individuelle Verfolgung nachweisen können. Dieser Schutz soll und darf nicht automatisch auf die gesamte Familie eines vermeintlich politisch Verfolgten ausgedehnt werden. Der Gewährung des Asylrechts muss immer eine Einzelfallprüfung vorausgehen, Pauschalisierungen sind hier fehl am Platz.
Noch dazu ist Österreich von sicheren Staaten umgeben. Jeder Migrant an Österreichs Grenzen hat einige sichere Drittstaaten durchquert, in welchen ihm keinerlei Verfolgung droht. Die einzige Ausnahme bilden Einzelfallprüfungen an Flughäfen, wenn Migranten direkt aus ihren Herkunftsländern in Österreich landen würden.
2023 kamen 9.254 Migranten über den Familiennachzug nach Österreich, im Vorjahr waren es 7.760.[2] Doch anstatt diesen immensen Zuzug endlich zu unterbinden, setzt die neue schwarz-rot-pinke Bundesregierung auf Placebo- und Show-Politik. Denn in ihrem sogenannten Regierungsprogramm hält sie fest: „Familiennachzug wird mit sofortiger Wirkung vorübergehend und im Einklang mit Art. 8 EMRK gestoppt“.[3] Doch eben die Verweise auf den Art. 8 der EMRK und auf den temporären Charakter der Maßnahme führen die Forderung nach einem tatsächlichen Stopp des Familiennachzugs ad absurdum.
Es handelt sich bei dieser Forderung der neuen Regierung folgerichtig nur um eine Scheinmaßnahme, welche noch dazu zeitlich befristet sein soll, ohne dass der Zeitraum der Geltung weiter konkretisiert wurde.
Zudem will die Bundesregierung laut ihrem sogenannten Regierungsprogramm den EU-Migrationspakt vehement umsetzen, inklusive dem dort festgeschriebenen Verteilungsmechanismus. Dieser Pakt beendet mitnichten die illegale Migration nach Europa, sondern zementiert vielmehr die fatale Fortführung der Massenmigration unter dem Deckmantel von Asyl samt Familiennachzug zum Nachteil Österreichs ein.
Darüber hinaus zeigen sowohl der von der Regierungskoalition geplante Migrationsfonds zur Finanzierung von Migrationsmaßnahmen im Ausland sowie die von der Regierung geplanten und vom österreichischen Steuerzahler zu finanzierenden Deutsch- und Orientierungskurse für sogenannte Familienangehörige von Asylanten und subsidiär Schutzberechtigten im Ausland den wahren Plan dieser Regierung auf: ein „Weiter wie bisher“.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2025 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Reinhold Maier die Abgeordneten Mag. Sophie Marie Wotschke, Dr. Alma Zadić, LL.M., MMag. Dr. Michael Schilchegger, Mag. Gernot Darmann und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. März 2025 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Lukas Brandweiner und Mag. Agnes Sirkka Prammer. Im Anschluss wurden die Verhandlungen erneut vertagt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. April 2025 ein weiteres Mal in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Lukas Brandweiner, Mag. Gernot Darmann, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Elisabeth Heiß, Andreas Minnich, Alois Kainz, Reinhold Maier, Maximilian Köllner, MA, Mag. Sophie Marie Wotschke, Robert Laimer, Irene Eisenhut und Markus Leinfellner sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner und der Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Minnich gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 04 22
Andreas Minnich Mag. Ernst Gödl
Berichterstattung Obmann