82 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2023 (III-113 der Beilagen)
Die Republik bekennt sich nach Art. 8 Abs. 2 B-VG zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. § 8 Abs. 1 und 2 Volksgruppengesetz normiert, dass der Bund – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, sowie interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, zu fördern hat. Durch die Volksgruppenförderung wird dem verfassungsmäßigen Auftrag Österreichs zur Förderung und Sicherung der sechs anerkannten Volksgruppen nachgekommen. Die dem Volksgruppengesetz zu Grunde liegenden Förderungsziele spiegeln sich zudem auch in völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen wie z.B. dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten oder der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, wider.
Der vorliegende Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 Volksgruppengesetz enthält eine Darstellung all jener Förderung, die das Bundeskanzleramt im Jahr 2023 in Vollziehung der Volksgruppenförderung vergeben hat. Er ergänzt damit den allgemeinen Förderungsbericht 2023 der Bundesregierung an den Nationalrat, der ebenfalls Angaben über Förderungen aufgrund des Volksgruppengesetzes enthält.
Das Förderungsjahr 2023 war, wie bereits das Jahr 2022, von der Anwendung und Abwicklung eines wirkungsorientiert gesteuerten Förderungszyklus geprägt. Das im Jahr 2021, unter Einbeziehung der Volksgruppenvertretungen, durchgeführte und abgeschlossene Projekt zur Etablierung der Wirkungsorientierung in der Volksgruppenförderung wurde erneut angewandt, um Förderungsprojekte und die Förderungsmittelverwendung langfristig wirkungsvoll zu verwenden. Durch diese Vorgehensweise können die Förderungswürdigkeit von Maßnahmen transparenter sichtbar gemacht, Förderungsprioritäten erkannt und die nachträgliche Wirkung von finanzierten Maßnahmen beleuchtet werden.
Im Jahr 2023 konnte unter der im Jahr 2021 neu geschaffenen Förderungsposition zur Absicherung von Volksgruppenmedien erneut ein Leitmedium pro Volksgruppe für alle Volksgruppen gefördert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der volksgruppensprachlichen Medien geleistet, welcher ein zentrales Anliegen der Volksgruppen ist und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Sichtbarmachung ihrer Sprache leistet.
Im Jahr 2023 stand dem Bundeskanzleramt folgendes, im Detailbudget 10.01.07 (Kultus und Volksgruppen der UG 10) auf den Konten 7670.002 Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes, 7671.003 Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) 7671.006 Medienförderung (Volksgruppenförderung) und 7671.004 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) ausgewiesenes, Gesamtbudget in der Höhe von 7.868.000,- Euro für die Vollziehung der Volksgruppenförderung zur Verfügung.
Der gegenständliche Bericht gibt Aufschluss über die Verwendung der Volksgruppenförderungsmittel im Jahr 2023. Dabei erfolgen zunächst in Abschnitt 2 grundsätzliche Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen und der Gliederung der Förderungen. In Abschnitt 3 wird der Prozess der wirkungsorientiert gesteuerten Abwicklung der Volksgruppenförderung erläutert. Abschnitt 4 stellt die Verwendung der Förderungsmittel im Detail dar. Im Anhang findet sich eine nach Volksgruppen geordnete Übersicht aller Förderungsnehmenden samt gewidmeter Förderungsbeträge.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 in Verhandlung genommen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete MMag. Dr. Susanne Raab die Abgeordneten Sabine Schatz und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2023 (III-113 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 05 08
MMag. Dr. Susanne Raab Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau