84 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 217/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend One-Stop-Shop Heilbehelfe und Hilfsmittel

Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24.04.2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der XXVII. Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat am 20. Mai 2021 einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, wonach im Bereich Menschen mit Behinderungen mehrere One-Stop-Shops umgesetzt werden sollten. Die Aufforderung betraf Angebote der Persönlichen Assistenz, Beratung und Unterstützungsleistungen sowie eine Stelle zur Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Die Zuständigkeiten zur Finanzierung dieser Angebote sind zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen zersplittert. Zum Teil gibt es auch mehrfache Zuständigkeiten bzw. übernehmen etwa im Fall von Hilfsmitteln verschiedene Stellen nur einen Teil der Kosten: So leistet die ÖGK für ein Therapiefahrrad nur einen Zuschuss. Der Rest der Kosten muss entweder selbst finanziert werden oder es muss bei anderen Stellen, wie den Sozialabteilungen der Länder, der PV oder Spendenorganisationen um weitere Kostenübernahme angesucht werden. Für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen bedeutet das neben der finanziellen Belastung vor allem viel Bürokratie. Ziel der One-Stop-Shops war und ist es, die Finanzierung zu bündeln und die Antragsstellung für die betroffenen Menschen zu vereinfachen.

Durch die Bundesrichtlinie zur Vereinheitlichung der Persönlichen Assistenz gab es in der letzten GP in diesem Bereich Schritte zu einem One-Stop-Shop in den teilnehmenden Bundesländern. Auch was Servicestellen zur Beratung und Unterstützung betrifft wurden einzelne Pilotprojekte gestartet (Social-Help-Desk in Salzburg).

Was die Antragsstellung auf Kostenübernahme bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln betrifft sind nach wie vor keine Umsetzungsschritte sichtbar. Menschen, die Heilbehelfe und Hilfsmittel benötigen, müssen nach wie vor teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen, um jene Geräte und Gegenstände zu bekommen, die sie für ihr Leben brauchen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Mai 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd und Mag. Verena Nussbaum sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 05 09

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann