9 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Hauptausschusses
betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft
Mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 teilte die
Volksanwaltschaft mit, dass der Volksanwalt
Dr. Walter Rosenkranz mit Ablauf des 23. Oktober 2024 auf seine Funktion
als Mitglied der Volksanwaltschaft verzichtet und daher vorzeitig aus der
Volksanwaltschaft ausscheidet.
Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft ist eine Neuwahl für den Rest der Funktionsperiode bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Hauptausschusses durchzuführen. Es hat jene im Nationalrat vertretene Partei, die das ausgeschiedene Mitglied namhaft gemacht hat, ein neues Mitglied namhaft zu machen.
Anstelle des ausgeschiedenen Volksanwaltes Dr. Walter Rosenkranz wurde von der Freiheitlichen Partei Österreichs MMag. Elisabeth Schwetz für den Rest der Funktionsperiode, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2025, namhaft gemacht.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November
2024 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Vorschlag beraten und im
Anschluss an die Wortmeldungen der Abgeordneten
Mag. Norbert Nemeth, Dr. Stephanie Krisper, Dipl.-Ing. Olga Voglauer,
Rudolf Silvan und
Christian Hafenecker, MA mit Stimmenmehrheit (dafür:
F, V, S, G, dagegen: N) den Beschluss gefasst, MMag. Elisabeth Schwetz
für den Rest der Funktionsperiode für die Wahl zu einem Mitglied der
Volksanwaltschaft vorzuschlagen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle MMag. Elisabeth Schwetz für den Rest der Funktionsperiode zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft wählen.
Wien, 2024 11 20
Mag. Norbert Nemeth Dr. Walter Rosenkranz
Berichterstattung Obmann