93 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Hauptausschusses
betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitgliedes der Volksanwaltschaft
Die Funktionsperiode der derzeit im Amt befindlichen Mitglieder der Volksanwaltschaft endet mit 30. Juni 2025.
Art. 148g Abs. 2 B-VG bestimmt, dass die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom Nationalrat auf Grund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt werden. Der Hauptausschuss erstellt seinen Gesamtvorschlag bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, wobei die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates das Recht haben, je ein Mitglied für diesen Gesamtvorschlag namhaft zu machen. Für die Erstattung des Gesamtvorschlages wurden drei Nominierungsvorschläge vorgelegt. Es wurden vom Freiheitlichen Parlamentsklub, Mag. Dr. Christoph Luisser, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Gabriela Schwarz und vom Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament, Mag. Bernhard Achitz für den Gesamtvorschlag nominiert.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Gesamtvorschlag beraten.
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Mag. Norbert Nemeth, Dr. Stephanie Krisper und Bernhard Höfler das Wort.
Mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V, S, N, dagegen: G) fasste der Hauptausschuss sodann den Beschluss, Mag. Dr. Christoph Luisser, Gabriela Schwarz sowie Mag. Bernhard Achitz für die Wahl zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle Mag. Dr. Christoph Luisser, Gabriela Schwarz und Mag. Bernhard Achitz – mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2025 - zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft wählen.
Wien, 2025 05 15
Mag. Norbert Nemeth Dr. Walter Rosenkranz
Berichterstattung Obmann