95 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (91 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II – BSMG 2025 II)
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Zum Einkommensteuergesetz 1988:
Aufgrund der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten soll im Gegenzug der Maximalbetrag der SV-Rückerstattung ab dem Kalenderjahr 2025 auf 710 Euro angehoben werden.
Zum Körperschaftsteuergesetz 1988:
Die Zwischensteuer bei Privatstiftungen soll ab dem Veranlagungsjahr 2026 von derzeit 23% auf 27,5% angehoben werden.
Zum Grunderwerbsteuergesetz 1987:
Entsprechend der Änderung im Stiftungseingangssteuergesetz (im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025) soll auch das Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuergesetz 1987 für Erwerbsvorgänge von Privatstiftungen ab dem 1. Jänner 2026 von 2,5% auf 3,5% erhöht werden.
Zum Gebührengesetz 1957:
Laut dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll es zu einer „Nachvalorisierung der Bundesgebühren“ kommen. Die Gebührensätze sowie Pauschalbeträge der Gebietskörperschaften des § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG) sollen auf Grundlage der Inflation seit der letzten Gebührenvalorisierung (im Wesentlichen 2011 oder 2018) angepasst werden.
Darüber hinaus soll die Daueraufenthaltskarte, die Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers und der Lichtbildausweises für EWR-Bürger mit der Gebührenhöhe des österreichischen Personalausweises betragsmäßig gleichgestellt werden, um eine Ungleichbehandlung zwischen EU- bzw. EWR-Bürgern zu vermeiden.
Zum Konsulargebührengesetz 1992:
Laut dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll es zu einer „Nachvalorisierung der Bundesgebühren“ kommen. Die Gebührensätze des Konsulargebührengesetzes (KGG) sollen daher um die Inflation seit der letzten Gebührenvalorisierung erhöht werden.
Zum Verfassungsgerichthofgesetz 1953 und Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985:
Laut dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll es zu einer „Nachvalorisierung der Bundesgebühren“ kommen. Die Eingabengebühr des § 17a Z 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 (VfGG) und des § 24a Z 1 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 (VwGG) sollen daher um die Inflation seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 erhöht werden.
Zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz:
Im Regierungsprogramm 2025-2029 ist als Maßnahme zur Konsolidierung des Budgets die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionist/innen auf 6% ab 1. Juni 2025 vorgesehen. Zur Abfederung dieser Maßnahme ist das „Einfrieren der Rezeptgebühr 2026“ und die Schaffung einer „Arzneimittelobergrenze“ von 1,5% des Nettoeinkommens vorgesehen.
Zur Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der solidarischen Krankenversicherung soll daher der von den Pensionen und vergleichbaren Leistungen abzuführende Krankenversicherungsbeitrag einheitlich auf 6% der Beitragsgrundlage angehoben werden. Zur Abfederung dieser Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist/innen soll die Rezeptgebühr im Jahr 2026 nicht erhöht werden. Außerdem soll die Rezeptgebührenobergrenze überarbeitet werden.Darüber hinaus soll die im Regierungsprogramm vorgesehene verfassungskonforme Besetzung der Führungsgremien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau umgesetzt werden und es sollen die Bestimmungen betreffend die Impfung gegen SARS‑CoV‑2 im niedergelassenen Bereich rückwirkend verlängert werden.
Zum Arbeitsmarktservicegesetz:
Die Änderungen sehen eine gesetzliche Klarstellung der Aufbewahrungsfrist personenbezogener Daten des Arbeitsmarktservice vor. Zudem ist eine Rücklagenzufuhr zur Arbeitsmarktrücklage für 2025 im Ausmaß von zehn Millionen Euro vorgesehen.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B‑VG („Bundesfinanzen und Monopolwesen“) und aus § 7 F-VG 1948 sowie hinsichtlich der Art. 9 bis 13 aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B‑VG („Sozialversicherungswesen“).
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Ralph Schallmeiner, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerhard Kaniak, Barbara Teiber, MA, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, und MMag. Markus Hofer, die Leiterin des Budgetdienstes Mag. Kristina Fuchs, MPA, sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.
Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Ralph Schallmeiner eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: G, dagegen: F, V, S, N).
Ein vom Abgeordneten Ralph Schallmeiner im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend VfGH-konforme Beschickung der BVAEB-Gremien fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, dagegen: F, V, S, N).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (91 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 05 20
Kai Jan Krainer Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann