EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2025  Bericht der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

 

 

Wien, April 2025


Impressum

Dem Nationalrat von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung gemäß Art. 23 f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InformationsG idgF sowie gemäß Beschluss des Ministerrates vom 17. November 2004 vorgelegt.

Eigentümer, Herausgeber und Verleger:

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 3, 1010 Wien


Inhalt

Impressum.. 2

1 Einleitung. 6

1.1 Zusammenfassung. 6

1.2 Grundlagen des Berichts zu den EU-Vorhaben 2025. 8

2 EU-Vorhaben im Bereich Frauen und Gleichstellung. 13

2.1 Polnischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union – 1. Jahreshälfte 2025. 13

2.2 Dänischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union – 2. Jahreshälfte 2025. 13

Mitteilung „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ der Europäischen Kommission. 14

Mitteilung zur Geschlechtergleichstellungsstrategie der Europäischen Kommission. 15

Mitteilung zur LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Kommission. 16

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. 17

3  EU-Vorhaben im Bereich Hochschulbildung. 18

3.1 Überblick zur europäischen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung. 18

3.2 Erasmus+ in der Hochschulbildung. 19

3.3  Zum Arbeitsprogramm der Kommission im Detail 20

3.4 Zum Arbeitsprogramm der polnischen Ratspräsidentschaft im Detail 22

3.5 Ausblick auf die dänische Ratspräsidentschaft 24

4  EU-Vorhaben im Bereich Forschung. 25

4.1  Überblick über die europäische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation. 25

4.2  Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. 26

4.3  Der Europäische Forschungsraum.. 32

4.4  Zum Arbeitsprogramm der polnischen Präsidentschaft im Detail 35

4.5  Ausblick auf die dänische Ratspräsidentschaft 37

5  Abkürzungsverzeichnis. 38

 

 



1 Einleitung

Gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG und Beschluss des Ministerrats vom 17. November 2004 betreffend das Zusammenwirken von Bundesregierung und Parlament in EU-Angelegenheiten hat jede Bundesministerin und jeder Bundesminister jährlich einen Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission sowie zum Programm des Rates aus Sicht des eigenen Wirkungsbereichs dem Parlament vorzulegen. Der Bericht ist dem Parlament gemäß § 7 EU-Informationsgesetz (BGBl. I Nr. 113/2011) bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres zu übermitteln. Aufgrund der verspäteten Übermittlung des Jahresprogramms der EU-Kommission für 2025 und des neuen Bundesministeriengesetzes wurde einvernehmlich für das Jahr 2025 eine Verschiebung dieses Termins bis spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten des neuen Bundesministeriengesetzes vereinbart.

Bildung und Hochschulbildung werden auf EU-Ebene in gemeinsamen Gremien behandelt, daher enthält dieser Bericht auch Inhalte, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung fallen. Gleichstellung wird auf EU-Ebene zumeist in den Gremien für Beschäftigung und Soziales behandelt, sowohl der polnische als auch der dänische Ratsvorsitz planen jedoch zusätzlich spezifische (informelle) Treffen der Gleichstellungsministerinnen und -minister.

1.1 Zusammenfassung

Frauen und Gleichstellung

Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit sollen weiterhin in allen Politikbereichen berücksichtigt und sichergestellt werden, auch die Arbeitsmarktintegration für Personen in vulnerablen Situationen und der weitere Abbau von Ungleichheiten sollen weiterverfolgt werden. Gleichstellung als europäischer Wert solle weiterhin im Fokus der Förderung und Stärkung stehen, wie auch die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierungen.

Der Fahrplan für die Frauenrechte, der am 7. März 2025 als Mitteilung der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, soll den Rahmen für die künftige Strategie zur Geschlechtergleichstellung nach 2025 bilden, welche 2026 vorgelegt werden soll, und somit langfristige Fortschritte in der Gleichstellungspolitik vorantreiben.

 

Hochschulbildung

Ein zentraler bildungspolitischer Schwerpunkt 2025 ist die weitere Umsetzung des Europäischen Bildungsraums. Einen wichtigen Beitrag dazu soll die Entschließung des Rates zur Hochschulbildung für die Generationen von morgen leisten, die unter der polnischen Ratspräsidentschaft im Mai 2025 beschlossen werden soll. Zudem wird im Zuge der Umsetzung des EU-Hochschulpakets von 2024 eine Empfehlung des Rates für ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung verhandelt, die voraussichtlich im Mai 2025 angenommen wird.

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sieht für das 1. Quartal 2025 die Vorlage der Initiative „Union of Skills“ (Union der Kompetenzen und Fertigkeiten) vor. Die Mitteilung der Kommission dazu wurde gemeinsam mit dem Strategieplan für MINT-Bildung und dem Aktionsplan für Grundkompetenzen am 5. März 2025 veröffentlicht. Zentrale Ziele der „Union of Skills“ und des Strategieplans für MINT-Bildung sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie die Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Forschung

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 enthält eine Reihe von strategischen Initiativen, insbesondere für gesellschaftlichen Fortschritt, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung spezifischer Technologiefelder, bei denen Forschung und Innovation eine wesentliche Rolle spielen. Es setzt einen Schwerpunkt zu „Künstlicher Intelligenz“ (KI), unter anderem in Form eines „KI-Kontinent Aktionsplans“, der den Aufbau von „KI-Fabriken“ zur Förderung wettbewerbsfähiger KI-Ökosysteme in Europa vorsieht. Zudem soll eine EU-Quantenstrategie entwickelt werden, um Europas Führungsrolle in diesem Bereich zu stärken.

Die Umsetzung der Forschungs- und Innovationsförderung in der EU geschieht im Wesentlichen durch Horizon Europe, das mit einem Budget von 95,5 Mrd. Euro (von 2021 bis 2027) das weltweit größte transnationale Forschungsprogramm ist. In der aktuell zweiten Umsetzungsphase von Horizon Europe werden insbesondere die Ziele der „offenen strategischen Autonomie“ und die „Sicherung der führenden Rolle Europas bei der Entwicklung und Einführung kritischer Technologien“ verfolgt. Österreichs Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind in Horizon Europe weiterhin sehr erfolgreich. Der Anteil der ausgezahlten Rückflüsse aus dem EU-Budget liegt mit 2,9% deutlich über dem Anteil an den nationalen Beiträgen der EU-27 zum EU-Haushalt (2,5%).

Parallel zur Umsetzung von Horizon Europe laufen die Vorbereitungen auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Die Verhandlungen dazu, insbesondere auch über die Forschungs-, Technologie- und Innovations-Komponente werden nach der erwarteten Vorlage des Kommissionsvorschlags im 2. Halbjahr 2025 beginnen.

Im Bereich des Europäischen Forschungsraums (EFR) wurde der Vorschlag für die nächste ERA Policy Agenda (2025–2027) am 28. Februar 2025 von der EK vorgelegt und soll im Mai vom Rat beschlossen werden. Die ERA Policy Agenda beinhaltet Maßnahmen mit konkreten Zielen im Bereich der FTI-Politik, die sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verfolgt werden. Themenfelder wie „Open Science“, Karrieren von Forschenden, Reformen des Bewertungs- und Anreizsystems für Forschende sowie Initiativen für Geschlechtergerechtigkeit und Diversität im Wissenschaftsbereich werden in der ERA Policy Agenda fortgeführt. Als neue Themen sind u.a. Vertrauen in Wissenschaft und Forschung, die Stärkung der Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik (Science for Policy), Forschungssicherheit und Künstliche Intelligenz in der Wissenschaft dazugekommen.

Zur Umsetzung der ERA Policy Agenda auf nationaler Ebene soll wie schon bei ERA Policy Agenda 2022–2024 ein Nationaler Aktionsplan für die nächste Periode (ERA-NAP 2026–2028) entwickelt und beim österreichischen ERA-Symposium im November dieses Jahres präsentiert werden.

1.2 Grundlagen des Berichts zu den EU-Vorhaben 2025

          Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2025

          Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften (Polen, Dänemark, Zypern) für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 30. Juni 2026

          Programm der polnischen Ratspräsidentschaft für das erste Halbjahr 2025

1.2.1 Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2025

Die neue Europäische Kommission (2024–2029) unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist seit dem 1. Dezember 2024 im Amt. Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, verantwortet auch die Bereiche Bildung und Hochschulbildung. Ekatarina Zaharieva (Bulgarien) ist die zuständige Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation. Sie ist der Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen (Finnland), unterstellt.

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2025 wurde am 11. Februar 2025 veröffentlicht und trägt den Titel „Gemeinsam voranschreiten: Eine mutigere, unkompliziertere und schnellere Union”. Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 stehen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, die Vereinfachung von Vorschriften und die Verbesserung der Sicherheit im Mittelpunkt. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie soziale Gerechtigkeit. Zudem soll im dritten Quartal 2025 ein Vorschlag für den neuen mehrjährigen EU-Haushaltsplan vorgelegt werden, der einfacher und gezielter ausgerichtet sein soll. Dieser Vorschlag ist unter anderem relevant für die zukünftige Finanzierung des EU-Programms Erasmus+.

Frauen und Gleichstellung

Das Arbeitsprogramm der Kommission hält fest, dass die europäische Einheit die europäischen Werte, darunter Gleichstellung, sichert.

Im Kapitel „Unsere Demokratie schützen, unsere Werte hochhalten“ werden die zentralen Werte der Union bekräftigt. Europa habe historische Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung erzielt, weitere Schritte seien jedoch notwendig. Daher werde ein Fahrplan für die Frauenrechte sowie eine neue LGBTIQ-Strategie vorgelegt. Gleichstellung werde weiterhin in allen Politikbereichen berücksichtigt („mainstreaming“).

Außerdem enthält das Arbeitsprogramm die geplante Zurückziehung von insgesamt 37 legislativen Vorschlägen, darunter der seit 2008 verhandelte Richtlinienvorschlag zu horizontaler Gleichbehandlung, da hierzu laut Begründung der Europäischen Kommission keine Einigung absehbar und weitere Fortschritte unwahrscheinlich seien.

Hochschulbildung

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission kündigte die Initiative „Union of skills“ (Union der Kompetenzen und Fertigkeiten) an, die am 5. März 2025 in Form einer Mitteilung veröffentlicht wurde. Sie widmet sich vorrangig der Bekämpfung des Arbeitskräftemangels sowie der Schließung von Gleichstellungs-, Qualifikations- und Arbeitskräftelücken mit dem Ziel, Europas Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu steigern. In diesem Zusammenhang sollen Menschen auf eine sich schnell verändernde Welt vorbereitet und ihnen eine hochwertige und inklusive Bildung, Ausbildung sowie lebenslanges Lernen ermöglicht werden.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei den MINT- und digitalen Kompetenzen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein strategischer Plan für die MINT-Bildung veröffentlicht, der die Stärkung dieser Kompetenzen und die Förderung von MINT-Karrieren, mit spezifischen Zielsetzungen zur Erhöhung der Frauenanteile unter den Studierenden, vorantreiben soll.

Darüber hinaus sieht das Arbeitsprogramm die Fortsetzung der Arbeiten an einem europäischen Hochschulabschluss sowie die weitere Stärkung der „European Universities“-Allianzen vor.

Zu Forschung und Innovation sieht das Arbeitsprogramm 2025 Initiativen zu Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologien vor. Im Bereich KI ist ein „KI-Kontinent Aktionsplan“ geplant (nicht-legislativ, 1. Quartal 2025). Dieser umfasst den Aufbau von „KI-Fabriken“ zur Förderung wettbewerbsfähiger KI-Ökosysteme in Europa sowie die „Apply AI-Strategy“. Österreich hat am 12. März 2025 den Zuschlag für eine „KI-Fabrik“ [1] erhalten („AI:AT“, installiert an der TU Wien, betrieben von Advanced Computing Austria und Austrian Institute of Technology) und ist auch an der „KI-Fabrik“ IT4LIA (mit Italien und Slowenien in Bologna) beteiligt. Darüber hinaus soll es unter polnischem Vorsitz Ratsschlussfolgerungen zu KI in der Wissenschaft geben (Näheres unter Punkt 3.4).

Durch die EU-Quantenstrategie (nicht-legislativ, 2. Quartal 2025) und ein darauffolgendes Quantengesetz strebt die EU an, eine weltweit führende Position in diesem Sektor einzunehmen. Die Strategie fördert den Ausbau der Kapazitäten in Forschung und Entwicklung sowie in der Entwicklung von Quantentechnologien. Dieses Vorgehen soll die Autonomie und Sicherheit der EU schützen und die Abhängigkeit von Ländern außerhalb der EU reduzieren. Weiterhin angekündigt sind die Vorlage der Interim-Evaluierung des Horizon Europe-Forschungsrahmenprogramms (2. Quartal 2025) sowie die Vorlage eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zur ERA Policy Agenda (Näheres dazu unter Punkt 3.3). Forschung und Innovation sind außerdem wesentliche Elemente in vielen sektoralen Initiativen, insbesondere zu den Zielsetzungen des „nachhaltigen Wohlstands“ und der Stärkung der „Wettbewerbsfähigkeit in Europa“.

Im Juli will die Europäische Kommission außerdem den Vorschlag zum neuen mehrjährigen EU-Haushaltsplan (mehrjähriger Finanzrahmen/MFR) vorlegen. Der Vorschlag soll den EU‑Haushalt reformieren, indem er dessen Funktionsweise einfacher, fokussierter und wirkungsvoller gestaltet. Im Rahmen dieses Vorschlags wird es auch um die Struktur der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung gehen.

1.2.2 Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften

Das Achtzehnmonatsprogramm der EU-Ratspräsidentschaften Polens, Dänemarks und Zyperns mit dem Titel „Gemeinsam voranschreiten: Eine mutigere, unkompliziertere und schnellere Union” wurde am 11. Februar 2025 veröffentlicht und umfasst die Periode vom 1. Jänner 2025 bis 30. Juni 2026. Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, den Wohlstand und die Demokratie zu stärken sowie die europäischen Werte zu fördern. Zur Belebung des Binnenmarkts sollen Strukturreformen im Rahmen des Europäischen Semesters vorangetrieben werden. Ein besonderer Fokus liegt auf dem grünen und digitalen Wandel. Zudem ist geplant, die Arbeit am nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 einzuleiten.

Im Bereich Frauen und Gleichstellung hält das Achtzehnmonatsprogramm fest, dass Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit weiterhin für alle sichergestellt werden sollen. Zudem sollen die Arbeitsmarktintegration von Personen in vulnerablen Situationen sowie der weitere Abbau von Ungleichheiten weiterhin verfolgt werden. Außerdem legt der Dreiervorsitz einen besonderen Fokus auf die Förderung und den Schutz europäischer Grundsätze und Werte, wie etwa die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Ein besonderer Fokus solle auch auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und von Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung gelegt werden.

Im Bildungs- und Hochschulbereich setzt die Triopräsidentschaft einen klaren Schwerpunkt auf den Aufbau von Kompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere zur Bekämpfung des Arbeits-  und Fachkräftemangels. Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fertigkeiten der Menschen während ihres gesamten Lebens sollen gezielt gefördert werden. Darüber hinaus soll es allen Menschen möglich sein, die Chancen des digitalen und grünen Wandels zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit den Potenzialen und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz wird eine zentrale Rolle spielen.

Im Forschungsbereich strebt das Trio an, Europas Forschungs- und Innovationskapazitäten in wichtigen Technologie- und Industriesektoren zu stärken (bspw. Verteidigung, Künstliche Intelligenz, Biotechnologien) sowie Talente anzuziehen und zu halten. Die Investitionen in Schlüsseltechnologien und Infrastrukturen sollen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktivität und des nachhaltigen Wachstums in der EU beitragen. Dabei wird auf die Vorteile einer klimaneutralen, digitalen und zirkulären Wirtschaft hingewiesen. Gleichzeitig soll es die Souveränität in strategisch wichtigen Bereichen sichern, indem globale Abhängigkeiten verringert werden. Qualifikationslücken sollen durch gezielte EU-Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geschlossen werden. Weiterhin ist geplant, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsvorgänge zu reformieren, insbesondere im Bereich der administrativen Vorgänge für KMUs und Start-ups.


 

1.2.3 Arbeitsprogramm der polnischen Ratspräsidentschaft

(1. Jänner 2025 – 30. Juni 2025)

Im Bereich Frauen und Gleichstellung rückt die polnische Ratspräsidentschaft die Geschlechtergleichstellung in einer modernen digitalen Gesellschaft ins Zentrum der Aktivitäten. Als thematische Schwerpunkte sind die Stärkung der Anstrengungen für Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung ebenso wie die weitere Stärkung und Förderung von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und zur Adressierung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen. Im April 2025 soll im Rahmen des informellen Treffens der Ministerinnen und Minister für Gleichstellung die Trio-Deklaration zur Geschlechtergleichstellung vorgelegt werden. Ratsschlussfolgerungen werden zum Themenkomplex Gleichstellung und KI behandelt, mit dem Ziel der Annahme im Juni 2025.

Im Bereich Hochschulbildung wird sich die polnische Ratspräsidentschaft mit folgenden Dossiers beschäftigen:

          Entschließung des Rates zur Hochschulbildung für die Generationen von morgen

          Empfehlung des Rates für ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung

Ein Schwerpunkt der polnischen Ratspräsidentschaft wird sein, Fortschritte in der Umsetzung des im Jahr 2024 veröffentlichten Hochschulpaketes[2], [3], [4] zu erzielen.

Im Bereich Forschung und Innovation setzt die polnische Ratspräsidentschaft weiter auf die Wettbewerbsfähigkeit mit folgenden Schwerpunkten: (1) Offenheit und Inklusivität, (2) Synergien des Forschungsrahmenprogramms mit anderen EU-Programmen und (3) Künstliche Intelligenz (KI) in der Wissenschaft.

Im Rat sind die folgenden Aktivitäten geplant:

          Ratsempfehlung zum Europäischen Forschungsraum (ERA Policy Agenda 20252027)

          Schlussfolgerungen zu Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wissenschaft

          Verordnung zum Forschungs- und Trainingsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft 20262027

          Ratsbeschluss Forschungsprogramm für den Hochflussreaktor in Petten

2 EU-Vorhaben im Bereich Frauen und Gleichstellung

2.1 Polnischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union – 1. Jahreshälfte 2025

Prioritäten:

Das übergreifende Thema zur Gleichstellung der polnischen Präsidentschaft fokussiert auf Geschlechtergleichstellung in einer modernen digitalen Gesellschaft, einschließlich der Herausforderungen und Chancen von Künstlicher Intelligenz. Als thematische Schwerpunkte sind die Stärkung der Anstrengungen für Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung ebenso wie die weitere Stärkung und Förderung von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und zur Adressierung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen. Auch die Rolle von Zivilgesellschaft und (jungen) Aktivistinnen soll im Zentrum der Aktivitäten stehen. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Pekinger Deklaration und Aktionsplattform wurde ein Bericht des European Institute for Gender Equality (EIGE) zur Umsetzung erarbeitet, der die Basis für Ratsschlussfolgerungen bildet. Ein informelles Treffen der Ministerinnen und Minister für Gleichstellung ist ebenso geplant wie eine hochrangige Konferenz.

2.2 Dänischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union – 2. Jahreshälfte 2025

Prioritäten:

Das übergreifende Thema zur „Gleichstellung“ der dänischen Präsidentschaft lautet Geschlechtergleichstellung und LGBT+-Gleichstellung im Kern der europäischen Zusammenarbeit. Als thematische Schwerpunkte sind sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie körperliche Autonomie von Frauen, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Frauen, die Stärkung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von LGBT+-Personen und die Rolle von Männern und Buben zur Geschlechtergleichstellung vorgesehen. Ratsschlussfolgerungen sind zum Thema Prävention und Erkennung geschlechtsspezifischer Gewalt geplant. Eine hochrangige Konferenz zum Thema Gesundheit sowie ein Rat für Beschäftigung und Soziales zu Gleichstellung sind geplant.

Mitteilung „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ der Europäischen Kommission

Der Fahrplan für die Frauenrechte wurde am 7. März 2025 als Mitteilung der EK[5] vorgelegt. Er soll den Rahmen für die künftige Strategie zur Geschlechtergleichstellung nach 2025 bilden, welche 2026 vorgelegt werden soll, und somit langfristige Fortschritte in der Gleichstellungspolitik vorantreiben.

Der Fahrplan bekräftigt das Engagement der Europäischen Kommission für Frauenrechte und Gender Mainstreaming. Er soll eine treibende Kraft für künftige Bemühungen zu Frauenrechten und Geschlechtergleichstellung sein und die politische Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter langfristig voranbringen und stärken. Er legt acht Grundsätze fest, die jeweils durch spezifische Zielsetzungen gewahrt und gefördert werden sollen: (1) Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt, (2) Höchste Gesundheitsstandards, (3) Lohngleichheit und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung, (4) Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Betreuungsaufgaben, (5) Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene Arbeitsbedingungen, (6) Hochwertige und inklusive Bildung, (7) Politische Teilhabe und gleichberechtigte Vertretung, und (8) Institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der Frauenrechte. Die für nach 2025 angekündigte nächste Gleichstellungsstrategie soll konkrete politische Maßnahmen zur Adressierung der zur Wahrung der Grundsätze genannten Ziele enthalten. Die vollständige Umsetzung dieser formulierten Zielsetzungen geht über die Kompetenzen der EU hinaus und erfordert Maßnahmen auf nationaler Ebene. Die EK fordert daher die anderen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und andere relevante Akteurinnen und Akteure (wie Sozialpartnerinnen und die Zivilgesellschaft) auf, aktiv zur Verwirklichung der Ziele beizutragen und diesen Fahrplan bei der Weiterentwicklung der EU- sowie nationaler, regionaler und sektoraler Politiken zu berücksichtigen.

Bewertung: Die Vorlage des Fahrplans wird begrüßt und der weiteren Umsetzung auf EU-Ebene mit Interesse entgegengesehen. Auf nationaler Ebene werden die Grundsätze berücksichtigt werden.


 

Mitteilung zur Geschlechtergleichstellungsstrategie der Europäischen Kommission

Die am 5. März 2020 präsentierte Strategie „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 20202025[6] bildet den Rahmen für die Arbeit der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter und gibt die politischen Ziele und die wichtigsten Maßnahmen für den Zeitraum 2020–2025 vor.

Die Strategie widmet sich den Themenbereichen: Freiheit von Gewalt und Stereotypen; Entfaltung in einer geschlechtergerechten Wirtschaft; gleichberechtigte Führungs-verantwortung in der Gesellschaft; Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive in der EU-Politik; Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU sowie Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau weltweit. Die in der Strategie vorgestellten wichtigsten Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Ihre Umsetzung wird überwacht, wobei jährlich Fortschrittsberichte erstellt werden.

Die Forderung nach einer hochrangigen und eigenständigen EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wurde in der gemeinsamen Erklärung „Geschlechter-gleichstellung als Priorität der Europäischen Union heute und in der Zukunft“ von insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Die gemeinsame Erklärung wurde im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 auf Initiative Österreichs gemeinsam mit Estland und Bulgarien vorgelegt.

Die Europäische Gender Equality Strategy 2020–2025 wurde am 5. März 2020 präsentiert. Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich im März einen Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU, in dem Entwicklungen und Fortschritte im Bereich der Geschlechtergleichstellung aufgezeigt werden. Das Gender Equality Strategy Monitoring Portal ermöglicht es, Daten über den Stand der Verwirklichung der Ziele der Geschlechtergleichstellungsstrategie abzurufen. 

Bewertung: Die Vorlage der Geschlechtergleichstellungsstrategie 2020 wurde begrüßt. Zentrale Maßnahmen wurden auf EU-Ebene umgesetzt, darunter etwa die Vorlage und Annahme der Richtlinien zu Einkommenstransparenz, Gewaltschutz und Gleichbehandlungsstellen; der weiteren Umsetzung der Maßnahmen wird mit Interesse entgegengesehen.

Mitteilung zur LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Kommission

Die am 12. November 2020 präsentierte Strategie „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 20202025[7] bildet den Rahmen für Maßnahmen und Initiativen der Europäischen Kommission zur Stärkung der Gleichstellung unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtscharakteristika. Es ist die erste hochrangige Strategie der Europäischen Kommission zu diesem Themenbereich.

Die LGBTIQ-Strategie der Europäischen Kommission legt eine Reihe gezielter Maßnahmen in vier Säulen fest: (1) Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen, (2) Gewährleistung der Sicherheit von LGBTIQ-Personen, (3) Aufbau von Gesellschaften, die LGBTIQ einschließen, und (4) Führungsrolle bei der Forderung nach Gleichstellung von LGBTIQ in der ganzen Welt. Kombiniert werden die gezielten Maßnahmen mit einer verstärkten Einbeziehung („mainstreaming“) der Gleichstellung in alle EU-Politiken, Gesetze und Finanzierungsprogramme.

Am 12. April 2023 legte die Europäische Kommission die Halbzeitüberprüfung und 2024 den Zwischenbericht vor. Bis Ende 2025 soll eine neue LGBTIQ-Strategie vorgelegt werden.

Österreichische Position: Gleichstellung und die Vermeidung von Diskriminierung sind wichtige Anliegen; der weiteren Umsetzung der Strategie durch konkrete Vorhaben und Maßnahmen wird mit Interesse entgegengesehen, wobei diese als Querschnittsmaterien in die Zuständigkeiten unterschiedlicher Ressorts fallen. Der Vorlage der neuen LGBTIQ‑Strategie wird mit Interesse entgegengesehen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung

Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung über den Bereich der Beschäftigung hinaus zu erweitern. Die vorgeschlagene Gleichbehandlungsrichtlinie würde bestehende EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich ergänzen und Diskriminierung aus den genannten Gründen in folgenden Bereichen verbieten: beim Zugang zum Sozialschutz (einschließlich Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung), beim Zugang zur Bildung sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Wohnraum) bzw. bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Die Verhandlungen auf EU-Ebene laufen bereits seit dem Jahr 2008. Die EK hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 angekündigt, den Richtlinienvorschlag aufgrund der jahrelangen ergebnislosen Verhandlungen innerhalb von sechs Monaten zurückzuziehen. Die nötige Einstimmigkeit wurde nie erreicht und es zeichnet sich auch kein Abschluss ab. Es obliegt nun dem Rat und dem EP, ihren Standpunkt darzulegen.

Bewertung: Die Vermeidung von Diskriminierung ist ein wichtiges Anliegen und der Richtlinienvorschlag wird unterstützt. Österreich konnte die durch den belgischen Ratsvorsitz vorgenommenen Änderungen im Kompromisstext mittragen und bedauert, dass die erforderliche Einstimmigkeit zur Annahme der Richtlinie nicht erreicht werden konnte. Die Federführung für den Richtlinienvorschlag liegt im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

 

 

 

3 EU-Vorhaben im Bereich Hochschulbildung

3.1 Überblick zur europäischen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung

Im Bildungsbereich, einschließlich des Hochschulbereichs, gilt das Subsidiaritätsprinzip. Daher hat die Europäische Union gemäß ihren Verträgen keine Regelungskompetenz. Die Gestaltung der Bildungssysteme obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten, die jedoch auf EU-Ebene kooperieren (Art. 165-166 AEUV).

Der besondere Mehrwert dieser europäischen Zusammenarbeit liegt in der Formulierung gemeinsamer politischer Ziele sowie im gegenseitigen Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Diese setzen wichtige Impulse für nationale Entwicklungen.

Ein zentrales Ziel der EU in diesem Bereich ist die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis Ende 2025 mit einem weiteren Schritt bis 2030. Dieser soll zu einem Europa beitragen, in dem Lernen und Studieren über Ländergrenzen hinweg möglich sind und Bildungsabschlüsse EU-weit anerkannt werden. Zudem sollen junge Menschen neben ihrer Erstsprache weitere Sprachen erlernen.  Ein zentraler Anspruch ist der gesicherte Zugang zu hochwertiger Bildung für alle.

Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister einigten sich bereits im Jahr 2021 auf einen neuen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den Europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030). Dieser strategische Rahmen dient der strukturierten Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und relevanten Akteurinnen und Akteuren, um die Vision des Europäischen Bildungsraums zu verwirklichen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

·         die Stärkung der Instrumente der politischen Zusammenarbeit und Einbeziehung von relevanten Interessensträgerinnen und Interessensträgern,

·         die Intensivierung von Synergien mit anderen Initiativen wie dem Europäischen Forschungsraum, der Europäischen Kompetenzagenda und dem Bologna-Prozess,

·         die Festlegung von Zielvorgaben und Indikatoren zur Umsetzung des Europäischen Bildungsraums,

·         die Einbindung der allgemeinen und beruflichen Bildung in das Europäische Semester.

Die Kommission wird den finalen Bewertungsbericht zum Europäischen Bildungsraum voraussichtlich 2025 veröffentlichen. Dieser Bericht bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen und Initiativen auf EU-Ebene im Rahmen des nächsten strategischen Zyklus 20262030 der europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Es wird diesbezüglich auf die Zuständigkeit des BMB hingewiesen.

Die „European Universities“-Allianzen sind ein zentraler Bestandteil der Mitteilung der Europäischen Kommission über eine europäische Hochschulstrategie, die im Jänner 2022 veröffentlicht wurde. Diese fördern die europäische Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und haben eine nachhaltige, strukturierte und systemische Zusammenarbeit etabliert, eröffnen erweiterte Mobilitätsmöglichkeiten und setzen auf Spitzenqualität sowie Exzellenz in Bildung und Forschung. Ihre Stärkung und Weiterentwicklung steht 2025 im Fokus der hochschulpolitischen Aktivitäten der Europäischen Kommission.

3.2 Erasmus+ in der Hochschulbildung

Im Jahr 2025 steht physische Mobilität weiterhin deutlich im Mittelpunkt des EU-Programms Erasmus+ (2021–2027). Laut Europäischer Kommission ist in den Jahren 2024 und 2025 ein verstärkter Fokus auf Mobilität und eine damit einhergehende höhere Mittelaufwendung im Vergleich zu Kooperationen notwendig. Dadurch werden die in der Erasmus+-Verordnung festgelegten Zielwerte erreicht.

Das Angebot von Erasmus+ umfasst nach dem Grundsatz des lebenslangen Lernens grenzübergreifende Studienaufenthalte, Praktika für Studierende, Lernmobilitäten, Lehr- und Fortbildungsaktivitäten für Lehrende sowie für das allgemeine Verwaltungspersonal an Hochschulen. Je nach Bereich und Zielgruppe gibt es Kurzzeit- und Langzeitmobilitäten sowie Blended-Learning-Angebote, wie z.B. Blended Intensive Programmes (BIP).

Weiterhin werden im Rahmen von Erasmus+ auch eine Reihe von Exzellenzinitiativen gefördert, die einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Bildungsraums leisten. Im Hochschulbereich baut die Initiative „European Universities“ transnationale Allianzen zwischen Hochschulen aus ganz Europa auf, die unter anderem gemeinsame, studierendenzentrierte Lehrpläne anbieten und innerhalb derer Studierende umfassende Mobilitätsangebote in Anspruch nehmen können. Ziel ist es, dass mobile Studierende einen Anteil von mindestens 50% innerhalb der Allianz einnehmen, wobei diese Mobilitäten physisch, virtuell wie auch „blended“ sein können. Weiterhin werden in der Aktion Erasmus Mundus renommierte internationale Masterstudiengänge durchgeführt, die sich an herausragende Studierende aus der ganzen Welt richten und damit in hohem Maße zur Förderung von Talenten beitragen. Des Weiteren sind österreichische Hochschulen auch in der Aktion Capacity Building in Higher Education sowie im Bereich der Erasmus+‑Kooperationsprogramme sehr erfolgreich.

Die Jean-Monnet-Aktionen fördern weltweit die exzellente Lehre und Forschung zu Europa und zum europäischen Integrationsprozess, sowohl in der Hochschulbildung als auch in Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Darüber hinaus unterstützen sie den Dialog zu EU-relevanten Themen zwischen der akademischen Welt und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern.

Maßnahmen zur nationalen Unterstützung des EU-Vorhabens

Die OeAD-GmbH ist im Auftrag der damals zuständigen Ministerien BMBWF, BKA und BMKÖS die nationale Agentur für Erasmus+ und das EU-Jugendprogramm Europäisches Solidaritätskorps. Die Agentur setzt die Programme in Österreich um, verwaltet die zur Verfügung stehenden Mittel und berät sowie betreut (potenzielle) Projektträgerinnen und Projektträger von der Projektidee über die Einreichung des Antrags bis hin zur Projektabwicklung. Der Bund stellt gemäß EU-Verordnung zusätzlich zu den EU-Förderungen auch nationale Mittel für den Betrieb der nationalen Agentur und die Umsetzung des Programms zur Verfügung. Damit wird die Beteiligung möglichst vieler Teilnehmenden aus Österreich an Erasmus+ sichergestellt.

Es wird auf die federführende Zuständigkeit des BMB für das Programm Erasmus+ hingewiesen.

3.3           Zum Arbeitsprogramm der Kommission im Detail

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2025 umfasst drei bedeutende Initiativen im Bildungsbereich. Die Mitteilung zur „Union of Skills“ (Union der Kompetenzen und Fertigkeiten), veröffentlicht am 5. März 2025, zielt darauf ab, Qualifikations- und Arbeitskräftelücken zu schließen, um Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zudem wird für das vierte Quartal die „Quality Jobs Roadmap“ (Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze) erwartet, die auch bildungsrelevante Aspekte im Bereich der Ausbildungsmaßnahmen aufgreifen wird. Ebenso wird ein neuer Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vorgestellt, der ebenfalls Bildungsfragen betreffen wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Zuständigkeit des BMB hingewiesen.

Für den Hochschulbereich ist die am 5. März 2025 veröffentlichte Mitteilung „Union of Skills“ (Union der Kompetenzen und Fertigkeiten) von besonderer Bedeutung.  Sie baut auf bestehenden Maßnahmen des Europäischen Bildungsraums, der Europäischen Skills Agenda und des Europäischen Forschungsraums auf. Gemeinsame Studienprogramme sowie die „European Universities“-Allianzen gelten als vielversprechende Ansätze, um dem Mangel an hochqualifizierten Talenten entgegenzuwirken. Zudem wurde ein strategischer Plan für die MINT-Bildung erarbeitet, der sowohl die MINT-Kompetenzen stärken als auch Karrieren in diesem Bereich gezielt fördern wird. Die Arbeit an einem europäischen Hochschulabschluss wird fortgesetzt, während die „European Universities“-Allianzen weiter ausgebaut und gestärkt werden.

Nicht-legislative Vorhaben

„Union of Skills“ (Union der Kompetenzen und Fertigkeiten)

Das zentrale bildungspolitische Vorhaben ist die Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Union of Skills“. Qualifizierte Arbeitskräfte gelten als Schlüssel zu Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Zukunftssichere Kompetenzen und Fähigkeiten sind essenziell, um den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen, demografische Entwicklungen auszugleichen und die strategische Autonomie Europas zu stärken.

Im Rahmen der Bildungsaspekte dieser Initiative soll der Europäische Bildungsraum zu einem einheitlichen Ansatz für die Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten sowie von Mobilität zu Lernzwecken beitragen. Ziel ist die Schaffung hochqualitativer, inklusiver und anpassungsfähiger Bildungs-, Ausbildungs- und Kompetenzsysteme.  Dabei werden „Skills“ im umfassenden Sinne als Kompetenzen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Wissen für das ganze Leben verstanden.

Im Hochschulbereich liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung innovativer gemeinsamer europäischer Studienprogramme, auch in strategischen Sektoren und Schlüsseltechnologien wie KI, Quantenphysik, Halbleiter, Daten oder Cybersicherheit.

Der Strategieplan für MINT-Bildung hebt die zentrale Bedeutung qualifizierter Fachkräfte für die langfristige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas hervor. Angesichts des grünen und digitalen Wandels sind MINT-Kompetenzen gefragter denn je. Ein zentrales Ziel des Strategieplans für MINT-Bildung ist, mehr Mädchen und Frauen für MINT-Studiengänge sowie digitale Studien und Berufe zu gewinnen. Der Bedarf an qualifiziertem Personal und Fachkräften vor allem in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data und Netzwerke wird weiter steigen.

Im Bereich Hochschulbildung schlägt die Europäische Kommission vor, folgende Zielwerte bis 2030 zu erreichen:

·         32% der Studierenden im MINT-Bereich in der tertiären Bildung, davon 40% weiblich

·         5% der Doktorandinnen und Doktoranden in IKT-Programmen, davon 33% weiblich

3.4 Zum Arbeitsprogramm der polnischen Ratspräsidentschaft im Detail

Die polnische Ratspräsidentschaft wird sich im ersten Halbjahr 2025 der Zwischenevaluierung des Europäischen Bildungsraums, der Fortführung der Arbeit am Hochschulpaket und dem zukünftigen Erasmus+-Programm widmen.

In diesem Zusammenhang sollen folgende Dokumente verhandelt werden:

Entschließung des Rates zur Hochschulbildung für die Generationen von morgen

Die Entschließung des Rates unterstreicht das Potenzial des europäischen Hochschulabschluss-Siegels und der möglichen weiteren Schritte hin zu einem europäischen Hochschulabschluss, um ein zukunftsorientiertes Hochschulbildungsumfeld zu schaffen. Dieses soll Innovation fördern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken. Das europäische Hochschulabschluss-Siegel wird auf Basis eines gemeinsamen Satzes vordefinierter Kriterien vergeben und soll Hochschulen, die in transnationale Kooperationen eingebunden sind, das Angebot an gemeinsamen Studienprogrammen und die Verleihung von gemeinsamen Hochschulabschlüssen vereinfachen. Die Entschließung des Rates sieht einen Schritt-für-Schritt-Ansatz zur Implementierung des europäischen Hochschulabschluss-Siegels vor und beinhaltet einen Fahrplan für das weitere Vorgehen in Richtung eines europäischen Hochschulabschlusses.

Bewertung: Das europäische Hochschulabschluss-Siegel hat einen hohen europäischen Symbolwert und soll die internationale Erfahrung, akademische Exzellenz, Sprachkenntnisse sowie die kulturelle Anpassungsfähigkeit einer Absolventin oder eines Absolventen nachweisen. Die Kriterien des europäischen Hochschulabschluss-Siegels umfassen die akademischen Werte des Europäischen Hochschulraums darunter akademische Freiheit, Integrität, demokratische Prinzipien und Grundrechte und fördern zugleich Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion. Dadurch wird es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die hochqualifizierte Fachkräfte suchen, besonders attraktiv sein. Aus diesem Grund werden sowohl das europäische Hochschulabschluss-Siegel als auch der vorgeschlagene Schritt-für-Schritt-Ansatz samt Fahrplan begrüßt.


 

Empfehlung des Rates für ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung

Die  vorgeschlagene Empfehlung plädiert für einen differenzierten Ansatz, der der Vielfalt der Qualitätssicherungs- und Anerkennungssysteme im europäischen Bildungsraum Rechnung trägt. Sie unterstützt einen schrittweisen Übergang zu einer verstärkten externen institutionellen Qualitätssicherung. Ziel des Vorschlags ist es, Transparenz, Mobilität und transnationale Zusammenarbeit in der Hochschulbildung zu fördern, während gleichzeitig hohe Qualitätsstandards und gegenseitiges Vertrauen gewahrt bleiben. Dabei soll Hochschuleinrichtungen der Übergang zu einem institutionellen Ansatz erleichtert und die Verlässlichkeit ihrer internen Qualitätssicherungen durch externe institutionelle Qualitätssicherungsverfahren gestärkt werden.

Bewertung: Die Umsetzung der Empfehlung führt zur Vereinfachung der Qualitätssicherungsverfahren und stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen den Hochschulen. Sie soll bürokratische Hürden reduzieren, komplexe Prozesse optimieren und Kosten einsparen – ein Vorteil sowohl für Studierende als auch für Hochschulen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen erleichtert. Aus diesem Grund wird die Empfehlung begrüßt und unterstützt.

„European Universities“-Allianzen

„European Universities“-Allianzen sind ein wichtiger Teil des Hochschulpaketes und stärken die europäische Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen. Daher ist ein Schwerpunkt der polnischen Ratspräsidentschaft, die „European Universities“‑Allianzen weiter zu stärken.

Bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung zeigen die „European Universities“-Allianzen ein erhebliches Transformationspotenzial und haben signifikante Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele erlangt. Die Zusammenarbeit bringt den Hochschulen verbesserte institutionelle Sichtbarkeit, höheres internationales Renommee und erweiterte Kooperationsmöglichkeiten. Die enge Zusammenarbeit hat zu stärkeren Verbindungen zwischen Lehre, Forschung und Innovation geführt. Auf diese Weise steigern die Allianzen die Qualität, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowohl ihrer eigenen Institutionen als auch der nationalen und europäischen Hochschulsysteme. Durch exzellente Bildung setzen die „European Universities“-Allianzen Maßstäbe für die europäische Lebensart und ihre europäischen Werte. Sie stehen für akademische Exzellenz, demokratische Prinzipien und die Grundrechte sowie die Förderung von Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion.

Dennoch stehen sie vor erheblichen Herausforderungen, die gelöst werden müssen, um ihren Erfolg zu sichern. Eine langfristige und nachhaltige Finanzierung ist für das Fortbestehen der Allianzen von entscheidender Bedeutung. Sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene sind Reformen erforderlich, um den Allianzen einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Rechtsstatus zu ermöglichen. Aktuelle rechtliche und administrative Hindernisse beeinträchtigen die Entwicklung und Qualitätssicherung gemeinsamer Studienprogramme, die Einführung gemeinsamer digitaler Infrastrukturen und die Sicherstellung der vollständigen Interoperabilität.

Derzeit nehmen 17 österreichische Hochschuleinrichtungen an den „European Universities“‑Allianzen teil, zwei davon in koordinierender Rolle. Elf österreichische öffentliche Universitäten, fünf Fachhochschulen und eine private Universität beteiligen sich erfolgreich an der Initiative. Die österreichischen Hochschulen sind somit an rund 27% der Allianzen in Europa beteiligt.

3.5 Ausblick auf die dänische Ratspräsidentschaft

Die dänische Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2025 wird sich voraussichtlich mit folgenden Prioritäten beschäftigen: Mobilität und die damit verbundene persönliche und berufliche Weiterbildung durch Erasmus+ zu fördern.

Im Detail wird sich die Ratspräsidentschaft mit der Verordnung der neuen Erasmus+‑Programmgeneration (20282034) und der Überprüfung des strategischen Rahmens für den Europäischen Bildungsraum befassen. Es wird auf die federführende Zuständigkeit des BMB hingewiesen.


 

4   EU-Vorhaben im Bereich Forschung

4.1           Überblick über die europäische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation

Die Rechtsgrundlage für die europäische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation bilden Titel 19 AEUV[8] (Art. 179–188 und Art. 190 AEUV) sowie Art. 173 AEUV (Industriepolitik). Die Zusammenarbeit nahm ihren Ausgang in den europäischen Forschungsrahmenprogrammen, die in den frühen 1980er-Jahren eingeführt wurden. Zunächst nur aus allgemeinen Bestimmungen des EGV[9] abgeleitet, wurde das Forschungskapitel (Titel 19) und damit das Forschungsrahmenprogramm mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA, 1987) in das europäische Primärrecht aufgenommen.

Mit dem 8. Forschungsrahmenprogramm („Horizon 2020“, 2014–2020) wurde erstmals die Rechtsgrundlage des Rahmenprogramms um Art. 173 AEUV (Industrie/Förderung der Wettbewerbsfähigkeit) erweitert. Damit wird Forschung stärker als Teil des Innovationssystems betrachtet und die enge Verbindung von Forschungs- und Innovationspolitik betont. Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ (2021–2027) mit einem Budget von 95,5 Mrd. Euro fördert ein breites Spektrum von Grundlagenforschung über angewandte Forschung und technologische Entwicklung bis hin zur direkten Förderung von Innovation, einschließlich Risikofinanzierung.

Die Initiative zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums (EFR) begann im Jahr 2000 mit den zentralen Zielen, die nationalen Forschungssysteme zu stärken, die Zusammenarbeit in der Forschungsförderung zu intensivieren, die Mobilität der Forschenden zu erhöhen und gemeinsame Investitionen in große europäische Forschungsinfrastrukturen voranzutreiben. Im weiteren Prozess gewann die Innovationspolitik an Bedeutung, sowohl zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als auch im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen, die immer stärker in den Fokus der F&I-Politik gerückt sind.

Zur Koordination, Evaluierung und Erarbeitung zukünftiger Strategien gibt es auf europäischer Ebene ein Gremium hochrangiger Vertretungen aus den Mitgliedstaaten mit dem Namen ERAC (European Research Area and Innovation Committee).

Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurde der EFR im EU-Primärrecht festgeschrieben (Art. 179 Abs. 5 AEUV). Zusätzlich wurde auch die Möglichkeit für EU-Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien) zur Verwirklichung des EFR geschaffen (Art. 182 Abs. 5 AEUV).

Gemäß Art. 4 Abs. 3 AEUV gilt für das Forschungskapitel des AEUV eine besondere Art der geteilten Zuständigkeit. Die EU kann verbindliche Maßnahmen erlassen. Diese entfalten allerdings gegenüber den Mitgliedstaaten keine Sperrwirkung. Die Mitgliedstaaten können in denselben Bereichen weiterhin Maßnahmen erlassen, sofern diese den von der EU erlassenen Maßnahmen nicht widersprechen (Anwendungsvorrang).

Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Bundesministerien gemäß Bundesministeriengesetz (BMG 1986, zuletzt geändert durch die BMG Novelle 2025) sieht vor, dass die europäischen Forschungsrahmenprogramme und der Europäische Forschungsraum in die Zuständigkeit des BMFWF fallen. Aufgrund der thematischen Breite dieser beiden Hauptelemente der europäischen Forschungs‐ und Innovationspolitik bindet das BMFWF andere Ressorts bei der Wahrnehmung seiner Zuständigkeit aktiv ein und betreibt eine gemeinsame Politikgestaltung.

4.2           Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Zweiter Strategischer Plan für Horizon Europe und Arbeitsprogramm 2025

Mit Horizon Europe (2021–2027) wurde erstmals die strategische Programmplanung im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in den gesetzlichen Grundlagen des Programms festgelegt. Ziel ist es, in der Umsetzung des Programms zu gewährleisten, dass die Ausschreibungen den allgemeinen Programmzielen dienen und auch zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums beitragen. Darüber hinaus soll das Programm kontinuierlich und kohärent implementiert werden, was im avisierten Arbeitsprogramm für 2025 sichergestellt wird. Die Annahme und Veröffentlichung des Arbeitsprogramms ist für Mai 2025 geplant.  

Insgesamt werden drei strategische Schlüsselorientierungen verfolgt: der grüne Wandel, der digitale Wandel und ein widerstandsfähigeres, wettbewerbsfähigeres, inklusiveres und demokratischeres Europa. Die „offene strategische Autonomie“ und die „Sicherung der führenden Rolle Europas bei der Entwicklung und Einführung kritischer Technologien“ sind Aspekte, die in der zweiten Phase von Horizon Europe besondere Aufmerksamkeit erhalten sollen. Dieses Ziel wird auch im Arbeitsprogramm 2025 u.a. dadurch verfolgt, dass eine Reihe an Ausschreibungen nur für EU-Mitgliedstaaten, assoziierte Staaten und ggf. konkret identifizierte Drittstaaten zugänglich sind (gemäß Art. 22(5) der Horizon Europe-Verordnung).

Darüber hinaus soll Europa mittels einer Pilotinitiative im Arbeitsprogramm 2025 im Bereich der Forschendenmobilität (Marie-Skłodowska-Curie-Programmteil, „Choose Europe“) noch attraktiver werden als Arbeitsplatz für Forschende. In diesem Programmbereich werden auch die Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Forschende fortgesetzt (vorgesehen sind 10 Mio. Euro für das Arbeitsprogramm 2025).

Der von Forschenden immer wieder geforderten Vereinfachung des Programms möchte die Europäische Kommission durch drei Schritte im Arbeitsprogramm 2025 Rechnung tragen: Erstens sollen die Ausschreibungen weniger präskriptiv sein und somit mehr „Bottom-up“-Ideen zulassen; zweitens werden mehr zweistufige Ausschreibungsverfahren durchgeführt, im Rahmen derer die administrativen Anforderungen in Stufe 1 möglichst gering gehalten werden; drittens wird die Europäische Kommission bei ausgewählten Ausschreibungen anonymisierte Evaluierungsverfahren durchführen, um zu testen, ob dies zu einer verstärkten Einbeziehung neuer, möglicherweise auch kleinerer Akteurinnen und Akteure beitragen kann.

Auch die Europäischen Partnerschaften sind Teil des Strategischen Plans zur Implementierung von Horizon Europe. Ziel solcher Partnerschaften ist es, die Bewältigung globaler Herausforderungen und die industrielle Modernisierung Europas durch große, langfristig angelegte Forschungs-, Technologie- und Innovationsnetzwerke voranzutreiben. Partnerschaften in Horizon Europe können private und/oder öffentliche Akteurinnen und Akteure einbeziehen. Soweit die öffentliche Hand an Partnerschaften teilnimmt, erfordert dies eine öffentliche Ko-Finanzierung in Ergänzung zur Förderung, welche Horizon Europe zur Verfügung stellt. Dies kann durch finanzielle oder durch In-kind-Beteiligung in Form einer Mitarbeit an gemeinsamen Aktivitäten erfolgen. Für die letzten Jahre der Laufzeit von Horizon Europe ist noch eine „dritte Welle“ an Partnerschaftsgründungen vorgesehen. Auf Basis von Diskussionen im Strategischen Programmausschuss wurden sechs Themen für Neugründung während der verbleibenden Laufzeit von Horizon Europe vorgesehen (Hirngesundheit, Wald und Forstwirtschaft für eine nachhaltige Zukunft, Rohstoffe für den grünen und digitalen Wandel, resilientes kulturelles Erbe, sozialer Wandel und Resilienz, Pandemievorsorge). Österreich plant, sich an allen sechs Partnerschaften zu beteiligen und hat dies der Europäischen Kommission im Herbst 2024 mitgeteilt.

Diskussion über die künftige Ausgestaltung von EU F&I-Förderungen

Bereits seit einiger Zeit laufen konkrete Prozesse zur Vorbereitung für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR, 2028–2034) und der daraus geförderten Maßnahmen im Bereich Forschung und Innovation.

Eine von der Europäischen Kommission eingesetzte hochrangige Gruppe von Expertinnen und Experten (geleitet vom früheren portugiesischen Forschungsminister Manuel Heitor, ein Mitglied der Gruppe war Univ.-Prof. i.R. Dr. phil. Heinz Faßmann, Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) hat im Oktober 2024 ihren Bericht vorgelegt, in dem sie die Bedeutung europäischer Forschungsfinanzierung unterstrich und eine budgetäre Forderung von 220 Mrd. Euro für sieben Jahre Laufzeit aufstellte. Betont wurde auch, dass das EU-Forschungsrahmenprogramm neben der Unterstützung der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung Europas weiterhin auch Forschung und Innovation fördern soll, die sich den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit widmet. Eine konkrete Empfehlung im Bereich der Forschendenmobilität findet mit der Pilotinitiative „Choose Europe“ als attraktives Angebot für Post-doc-Forschende   bereits im Horizon Europe-Arbeitsprogramm 2025 Niederschlag.

Die Europäische Kommission hat mehrfach signalisiert (zuletzt auch mit der Vorlage des „Wettbewerbsfähigkeitskompasses“ am 29. Jänner 2025), dass Investitionen in Forschung und Innovation in einen übergeordneten Rahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit integriert werden sollen. Im nächsten MFR soll ein „Competitiveness Fund“ die entsprechende Finanzierung bündeln. Die konkreten Vorschläge der EK werden für Sommer 2025 erwartet und gehen danach in den Verhandlungsprozess mit dem Rat der EU und Europäischem Parlament.

Stand der Diskussionen in Österreich

Das BMBWF hat zwischen Juli und November 2024 eine breite Stakeholder-Konsultation durchgeführt. Ziel war es, herauszufiltern, welche Bereiche/Instrumente von Horizon Europe für die österreichischen F&I-Akteurinnen und -Akteure gut funktionieren und daher fortgeführt werden sollten, und wo es Verbesserungsvorschläge gibt.

Die Ideen und Anregungen aus der Community bildeten die Grundlage für die Erarbeitung eines ersten auf Verwaltungsebene interministeriell abgestimmten österreichischen Reflexionspapiers, das der neuen Bundesregierung zur Annahme vorgelegt werden wird (Stand: März 2025).  Die zentralen Ergebnisse der österreichischen Konsultation können folgendermaßen zusammengefasst werden:

Österreichische Forschende sowie Innovatorinnen und Innovatoren sind mit zahlreichen Instrumenten und Funktionalitäten des laufenden Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe zufrieden; insbesondere der Europäische Forschungsrat (ERC) und insgesamt die Förderung der Grundlagenforschung, die Marie-Skłodowska-Curie-Aktivitäten für die Mobilität von Forschenden, die Forschungs- und Technologieinfrastrukturen und der Europäische Innovationsrat (EIC) sind für österreichische Akteurinnen und Akteure wichtig. Auch die kollaborative Forschung in transnationalen Konsortien und Partnerschaften wird als wichtig erachtet, weil dort die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft gefördert wird. Was Vorschläge für Verbesserungen betrifft, ist die generelle Botschaft, dass der gesamte Prozess von der Antragstellung über das Projekt-/Partnerschaftsmanagement bis hin zum Reporting in der künftigen Architektur für EU F&I-Maßnahmen erleichtert werden muss.

Aktueller Stand der Umsetzung aus österreichischer Sicht (Datenstand: Jänner 2025)

46% aller Förderungen in Horizon Europe sind im aktuellen Datenmaterial der Europäischen Kommission dokumentiert. Insgesamt liegt der nach Österreich fließende Anteil an Fördermitteln derzeit bei 3,0% der insgesamt im 9. EU-Forschungsrahmenprogramm vergebenen Fördermittel, das sind mehr als 1,3 Mrd. Euro. Gemessen am Anteil Österreichs am EU-Budget von 2,5% (Wert für 2023; Anteil Österreichs an den nationalen Beiträgen der EU-27 zum EU-Haushalt) ist Österreich nach den Berechnungen der Europäischen Kommission klarer Nettoempfänger in Horizon Europe, wobei die tatsächlich an Forschende bzw. Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern vergebenen Fördermittel als Kalkulationsbasis verwendet werden. Auch bei der Erfolgsrate, also der Anzahl der bewilligten Beteiligungen gemessen an der Zahl der Einreichungen, liegt Österreich mit 21,1% über dem Durchschnitt aller teilnehmenden Länder (20,4%). Mit Unterstützung der nationalen Betreuungsstruktur ist es gelungen, mehr Einreichungen österreichischer Projekte zu generieren.

730 Organisationen aus Österreich haben sich bislang erfolgreich an Horizon Europe beteiligt. Unter den Top 10 der erfolgreichsten Teilnehmenden finden sich sieben öffentliche Universitäten. Die Universität Wien, die Technische Universität Wien, die Universität für Bodenkultur, die Medizinische Universität Wien, die Universität Graz, die Technische Universität Graz und die Universität Innsbruck halten derzeit bei 654 erfolgreichen Beteiligungen und insgesamt mehr als 389 Mio. Euro an Förderung. Das Institute of Science and Technology Austria ISTA kommt mit 49 Beteiligungen auf über 52 Mio. Euro, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) mit 52 Beteiligungen auf 29 Mio. Euro.

Besonders erfolgreich ist Österreich in den Programmbereichen „Klima, Energie und Mobilität“ (643 Beteiligungen, 279 Mio. Euro Förderung), „Digital, Industrie und Weltraum“ (604 Beteiligungen, 257 Mio. Euro Förderung) und „Gesundheit“ (200 Beteiligungen, 110 Mio. Euro Förderung).

Bei den Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (European Research Council/ERC) in Horizon Europe konnten Forschende in Österreich den positiven Trend der vergangenen Jahre fortsetzen. Mit 194 erfolgreichen Beteiligungen konnten über 305 Mio. Euro für grundlagenorientierte Spitzenforschungsprojekte lukriert werden. Mit 18,0% liegt die Erfolgsquote beim prestigeträchtigen ERC über dem Durchschnitt aller anderen Länder (16,1%).

Die jüngsten Daten über die österreichische Beteiligung am Europäischen Innovationsrat (European Innovation Council/EIC) sind vielversprechend. Die Vertragsdaten zeigen, dass insgesamt 95 österreichische Beteiligungen mit über 81 Mio. Euro gefördert wurden.

Die Förderung der transeuropäischen Zusammenarbeit ist eines von vielen Zielen, das mit Horizon Europe verfolgt wird. Betrachtet man auf Projektebene die Kooperationen mit anderen EU-Staaten, so sind es vor allem die großen Länder, mit denen Österreich erfolgreich zusammenarbeitet. Die meisten gemeinsamen Projekte mit österreichischer Beteiligung gibt es mit Deutschland (1.114), Italien (953), Spanien (932), Frankreich (806) und Belgien (768).

Detaillierte Informationen über die Beteiligung österreichischer Organisationen an Horizon Europe und den Vorgängerprogrammen finden sich auf der Website des „EU Performance Monitoring“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG; https://www.ffg.at/Monitoring), einer gemeinsamen Beauftragung der damals zuständigen Ministerien BMBWF, BMK, BML und BMAW.

Maßnahmen zur nationalen Unterstützung des EU-Vorhabens

          Beratung und Betreuung österreichischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Horizon Europe:

Unter der Federführung des damaligen BMBWF (jetzt BMFWF) wurde die FFG damit beauftragt, die österreichische Forschungscommunity laufend über die Beteiligungsmöglichkeiten in Horizon Europe und dem Europäischen Verteidigungsfonds (European Defence Fund, EDF) zu informieren und von der Projektidee über die Einreichung des Projektantrags bis hin zur Projektabwicklung in Horizon Europe zu begleiten und zu betreuen und dadurch wie in der Vergangenheit erheblich zum hervorragenden Abschneiden Österreichs beizutragen. Die strategische Beratung der Leitungsebenen von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird fortgeführt und durch die Beratung zu den EU-Missionen, den Europäischen Partnerschaften und zum Europäischen Verteidigungsfonds ergänzt, um die FTI-Akteurinnen und -Akteure bei deren Positionierung im europäischen Forschungs- und Innovationsumfeld zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden auch regelmäßige Interaktionen mit Stakeholderinnen und Stakeholdern organisiert und Maßnahmen zur Mobilisierung von ausgewählten Zielgruppen gesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausbau der „Repräsentanz österreichischer FTI-Organisationen in Brüssel“. Österreichische FTI-Organisationen, insbesondere die Hochschulen, sollen auf europäischer Ebene noch besser vernetzt und betreut werden, wozu die Mitgliedschaft in IGLO (Informal Group of RTD Liaison Offices/Informelle Gruppe der FTI-Verbindungsbüros) wesentlich beiträgt. Die FFG ist zudem weiter damit beauftragt, ein Monitoring der österreichischen Beteiligung am Rahmenprogramm („EU-Performance Monitoring“) zu betreiben und damit evidenzbasierte Grundlagen für allenfalls erforderliche Interventionen zur Verfügung zu stellen.

          Teilnahme an „Europäischen Partnerschaften“

Österreich beteiligt sich in Horizon Europe an 25 von 28 Europäischen Partnerschaften, an denen eine Beteiligung von Mitgliedstaaten möglich ist. Das Volumen des indikativen österreichischen Kofinanzierungsbeitrags ist 377 Mio. Euro.

 

          Aktive Betreuung der Schnittstellen mit anderen Politikbereichen

Die Europäische Kommission kündigt für 2025 in Vorbereitung auf den nächsten „Mehrjährigen Finanzrahmen“ der EU zahlreiche Initiativen an, die einen Bezug zu Forschung und Innovation aufweisen. Diese Schnittstellenthemen reichen von der besseren Förderung der Wettbewerbsfähigkeit (u.a. Competitiveness Compass, EU Start-up and Scale-up Strategy) über die Stärkung spezifischer Technologiefelder (u.a. AI Continent Action Plan, Quantum Strategy of EU, Bioeconomy Strategy) bis zur Rolle der europäischen Verteidigungspolitik (White Paper on the Future of European Defence) und der Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa (Union of Skills). Das BMFWF greift die Forschungsaspekte dieser Schnittstellenthemen in Konsultation mit den betroffenen österreichischen Schlüsselakteurinnen und Schlüsselakteuren auf, um kohärent und konstruktiv zu den aktuellen europäischen Entwicklungen beizutragen.

4.3           Der Europäische Forschungsraum

Inhalt und Ziel

Im Jahr 2000 legte die Europäische Kommission mit ihrer Mitteilung „Hin zu einem Europäischen Forschungsraum“ den Grundstein für einen Prozess zur Etablierung einer gemeinsamen europäischen Forschungspolitik, die über die Forschungsförderung durch das Forschungsrahmenprogramm hinausgeht. Seitdem folgten mehrere Initiativen, um die Fragmentierung der Forschung in Europa zu verringern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Das Hauptziel war, die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz des Forschungs- und Innovationssystems zu steigern, damit die Forschung einen stärkeren Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und ökonomischer Herausforderungen leisten kann. Besonders hervorzuheben sind die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Forschungsinfrastrukturen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Karrieren und die Mobilität von Forschenden sowie die Einrichtung des Europäischen Forschungsrats (ERC). 

Der Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 verankerte das Ziel der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums (EFR, engl. ERA – European Research Area) im EU-Primärrecht (Art. 179 Abs. 1 und Art. 182 Abs. 5 AEUV). Für eine höhere Sichtbarkeit, Relevanz und Effektivität des EFR erfolgte im Jahr 2021 eine grundlegende Neuausrichtung, die durch die folgenden Beschlüsse des Rates der EU im November 2021 festgelegt wurde:

1.      Der „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ legt Werte und Prinzipien des EFR sowie Prioritäten und Methoden der gemeinsamen Zusammenarbeit fest.

2.      Die Schlussfolgerungen zur künftigen Governance des EFR sollen effektives gemeinsames Handeln ermöglichen.

3.      Die ERA Policy Agenda (2022–2024) legt konkrete Initiativen in verschiedenen Bereichen des FTI‑Systems fest, die auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden.  

ERA Policy Agenda

Die erste ERA Policy Agenda (2022–2024) umfasste 20 Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen des Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationssystems. Die darauffolgende ERA Policy Agenda (2025–2027) wurde am 28. Februar 2025 von der EK vorgelegt und soll im Mai 2025 unter polnischem Ratsvorsitz beschlossen werden. Mehrere Maßnahmen aus der ersten ERA Policy Agenda werden als strukturelle Politiken in der nächsten Agenda fortgeführt.

Diese widmen sich:

-          der Etablierung einer offenen Wissenschaft (Open Science) und der Entwicklung einer European Open Science Cloud (EOSC),

-          der Stärkung der Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Widerstandsfähigkeit der Forschungsinfrastrukturen,

-          der Förderung der inklusiven und intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter,

-          der Steigerung der Attraktivität von Karrieren in der Forschung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschende einschließlich der internationalen und sektorenübergreifenden Mobilität,

-          einer Reform des Bewertungssystems für Forschende im Sinne einer Honorierung der vielen Aufgaben von Forschenden und einer Abkehr vom einseitigen Fokus auf Publikationen,

-          der effektiveren Valorisierung (Verwertung) von Wissen bzw. Forschungsergebnissen in technologischen, gesellschaftlichen und sozialen Innovationen,

-          dem Ziel, den Strategischen Energie-Technologien-Plan zum zentralen Bestandteil des EFR zu machen,

-          einem globalen Ansatz für Forschung und Innovation,

-          einer Verbesserung der Verknüpfung zwischen F&I und Hochschulbildung im EFR,

-          der Stärkung des Vertrauens in die Wissenschaft durch Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Wissenschaftskommunikation,

-          der Verbesserung des Zugangs zu Exzellenz in der Wissenschaft.

Die Umsetzung der ERA Policy Agenda erfolgt über Maßnahmen auf europäischer Ebene, die durch Horizon Europe finanziert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern sowie Reformen in den Mitgliedstaaten anzuregen. Der Hauptteil der Umsetzung erfolgt jedoch in den Mitgliedstaaten selbst. In Österreich ist dazu ein nationaler Aktionsplan erarbeitet worden (siehe unten). 

Zur Koordination der Umsetzung der ERA Policy Agenda wurde das ERA Forum eingerichtet, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, der an Horizon Europe assoziierten Länder, der EU-Kommission sowie Vertreterinnen und Vertretern von Stakeholder-Gruppen (Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Forschende etc.) besteht. Auch ERAC diskutiert regelmäßig die Umsetzung der ERA Policy Agenda und gibt Stellungnahmen dazu ab.

Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise auf EU-Ebene

Die Umsetzung der ersten ERA Policy Agenda 2022–2024 ist abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Arbeiten bzw. Stellungnahmen von ERA Forum und ERAC legte die Europäische Kommission am 28. Februar 2025 einen Vorschlag für die Empfehlung des Rates zur nächsten ERA Policy Agenda (20252027) vor. Diese soll im Mai angenommen werden. Der Zeitpunkt ist darauf zurückzuführen, dass die neue Europäische Kommission erst im Herbst 2024 ihr Amt angetreten hat und die ERA Policy Agenda politische Ziele der neuen Europäischen Kommission widerspiegelt.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur ERA Policy Agenda enthält elf Initiativen als strukturelle Politiken, die von den Mitgliedstaaten langfristiger verfolgt werden (siehe oben), sowie zusätzlich acht ERA-Aktionen mit neuen Politikschwerpunkten mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Diese widmen sich:

-          der Förderung des europäischen Science for Policy (S4P)-Ökosystems,

-          dem verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Wissenschaft,

-          der Stärkung der Forschungssicherheit,

-          der Beschleunigung von Investitionen in F&I für die industrielle Transformation,

-          der Beschleunigung neuer methodischer Ansätze zur Förderung der biomedizinischen Forschung und Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten,

-          einem gemeinsamen europäischen Ansatz zur Integrität und Ethik in Forschung und Innovation,

-          dem Forschungsmanagement.

 

Der Österreichische Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum (ERA-NAP)

Österreich hat zur Umsetzung der ersten ERA Policy Agenda einen nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum (ERA-NAP 2022–2025) entwickelt, der im Dezember 2022 beschlossen wurde. Dieser Plan umfasst zwölf Initiativen mit spezifischen Maßnahmen und Zielen zur Stärkung der österreichischen Forschungs- und Innovationspolitik. Die Maßnahmen sind entweder bereits abgeschlossen oder laufen bis Ende 2025 aus. Ein Fortschrittsbericht zur Umsetzung und Evaluierung des Plans wird im April 2025 veröffentlicht. Vorläufige Berichte zeigen, dass die meisten Meilensteine und operativen Ziele des ERA-NAP erreicht wurden.

Parallel dazu wird 2025 ein neuer ERA-Aktionsplan (ERA-NAP 2026–2028) entwickelt. Grundlage dafür ist die ERA Policy Agenda 2025–2027, die konkrete und teilweise umfangreiche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums enthält. Österreich unterstützt 18 der voraussichtlich 19 Initiativen der ERA Policy Agenda und wird sich an der Umsetzung auf EU-Ebene wie auch national engagieren.  

Die Entwicklung des neuen Aktionsplans erfolgt in engem Austausch mit dem ERA Stakeholder Forum, das alle wesentlichen Akteure der österreichischen Forschungs- und Innovationsgemeinschaft umfasst, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Universitäten, Fachhochschulen, Industrie, Forschungseinrichtungen, Forschungsförderagenturen, Interessensvertretungen und Ministerien. Diese enge Zusammenarbeit wird auch bei der Umsetzung der Maßnahmen beibehalten.

Im November 2024 fand zum zweiten Mal das österreichische ERA-Symposium statt, das im ERA-Aktionsplan als jährliche Veranstaltung zur öffentlichen Diskussion ausgewählter Themen aus dem ERA-Aktionsplan bzw. zu dessen Verbreitung vorgesehen ist. Knapp 300 Vertreterinnen und Vertreter aus der österreichischen F&I-Community sowie der Europäischen Kommission und auch Vertreterinnen und Vertreter anderer EU-Mitgliedstaaten nahmen an der Veranstaltung teil. Im Fokus standen die Themen „Science for Policy“ und „Research Management“. Das nächste ERA-Symposium ist für November 2025 geplant und soll als Auftakt für den neuen ERA-NAP 2026–2028 dienen.

4.4           Zum Arbeitsprogramm der polnischen Präsidentschaft im Detail

Das Leitmotiv der polnischen Ratspräsidentschaft im Forschungsbereich lautet „Offenheit und Synergien“. Ziel ist es, das Potenzial von Wissenschaft und Innovation sowie des Rahmenprogramms zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz der EU zu stärken und strategische Abhängigkeiten zu reduzieren. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird mit folgenden Schwerpunkten verfolgt:

(1)   Offenheit und Inklusivität zur Förderung europäischer F&I-Kooperationsnetzwerke sowie zur Förderung von Talenten in der EU,

(2)   Synergien zwischen verschiedenen Finanzierungsquellen (z.B. des Forschungsrahmenprogramms mit anderen EU-Programmen) und

(3)   Künstliche Intelligenz (KI) in der Wissenschaft.

Konkrete nicht-legislative Vorhaben sind eine Ratsempfehlung zur nächsten ERA Policy Agenda 2025–2027 (siehe Kapitel 3.3) sowie Schlussfolgerungen zu KI in der Wissenschaft. Mit Blick auf die Nachfolge des EU-Forschungsrahmenprogramms sind Schlussfolgerungen zur Horizon Europe-Zwischenevaluierung (Abschluss unter dänischem Vorsitz in zweitem Halbjahr 2025) geplant. An legislativen Dossiers stehen die Verordnung zum Euratom‑Forschungs- und Trainingsprogramm sowie das Forschungsprogramm für den Hochflussreaktor in Petten (Ratsbeschluss) auf der Agenda. Die formelle Tagung der Ratsformation Wettbewerbsfähigkeit (Teil Forschung) ist für den 23. Mai geplant.  

Schlussfolgerungen zu „KI in der Wissenschaft“

Die Schlussfolgerungen zu KI in der Wissenschaft zielen darauf ab, eine koordinierte EU-Strategie zu entwickeln, um die verantwortungsvolle Nutzung von KI in der wissenschaftlichen Forschung zu beschleunigen. Es wird das transformative Potenzial von KI zur Förderung von Innovationen, Bewältigung globaler Herausforderungen und der allgemeinen Verbesserung der Forschungs- und Innovationsleistung hervorgehoben. Es fordert erhöhte Investitionen, ethische Standards und die Entwicklung von Politiken zur Unterstützung der Integration und Nutzung von KI durch Forschende.

Fünf Themen werden im aktuellen Entwurf der Kommission zu den Schlussfolgerungen besonders hervorgehoben:

-          gemeinsame europäische Agenda zu KI in der Wissenschaft,

-          Weiterqualifizierung von Forschenden sowie Innovatorinnen und Innovatoren,

-          ethischer und menschenzentrierter Ansatz,

-          Verfügbarkeit von offenen und verantwortungsvollen Daten für AI (Bezugnahme auf die European Open Science Cloud, EOSC),

-          gerechter Zugang zu KI-Lösungen und verknüpfter Infrastruktur.

Bewertung: In Österreich wird begrüßt, dass das Thema KI in der Wissenschaft mit den Schlussfolgerungen verstärkt auf europäischer Ebene diskutiert wird. Das Thema ist für die europäische Technologiesouveränität und Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung. Derzeit plant das BMFWF gemeinsam mit weiteren Ressorts eine ERA-Initiative zu KI in der Wissenschaft innerhalb des Nationalen Aktionsplans (ERA-NAP). Für Österreich ist wichtig anzuerkennen, dass die Nutzung von KI den wissenschaftlichen Prozess beschleunigen und verbessern kann; gleichzeitig sollten auch Risiken wie fehlende Transparenz und Reproduzierbarkeit von Daten, Ungleichheit im Zugang und mögliche missbräuchliche Nutzung berücksichtigt werden.

Verordnung zum Forschungs- und Trainingsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft 2026–2027 & Ratsbeschluss Forschungsprogramm für den Hochflussreaktor in Petten

Die Verlängerung des laufenden Euratom-Rahmenprogramms (2021–2025) für die Jahre 2026 und 2027 soll bis zum Ende der polnischen Präsidentschaft angenommen werden. Hintergrund ist die im Euratom-Vertrag festgelegte maximale Programmdauer von fünf Jahren im Gegensatz zur siebenjährigen Laufzeit des EU-Forschungsrahmenprogramms. Damit verbunden ist ebenso ein Ratsbeschluss zur Verlängerung und rückwirkenden Anwendung des Hochflussreaktors (HFR) in Petten (NL). Der HFR in Petten ist eine Forschungsanlage, die Euratom, vertreten durch das Joint Research Center (JRC) der Kommission, von den Niederlanden zur Verfügung gestellt wird.

Bewertung: Die österreichische Bundesregierung lehnt Förderungen für Atomkraftwerke ab. Durch die fortgesetzten Bemühungen Österreichs ist es gelungen, das Euratom‑Forschungsprogramm auf Themen zu reduzieren, die die Sicherheit der Anlagen erhöhen bzw. zum Schutz der Bevölkerung beitragen.

4.5           Ausblick auf die dänische Ratspräsidentschaft

Vorausgesetzt, dass die Vorschläge für den EU-Finanzrahmen 2028–2034 (MFR) und die dazugehörigen Programme zeitgerecht im Juli vorgelegt werden, wovon derzeit ausgegangen wird, soll die dänische Ratspräsidentschaft ganz im Zeichen des Beginns der Verhandlungen über diesen stehen. Aus der Perspektive der FTI-Politik steht dabei naturgemäß die Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationskomponente des MFR im Vordergrund. Zunächst sollen Schlussfolgerungen zur Horizon Europe-Zwischenevaluierung erarbeitet werden, um die Erfahrungen mit Horizon Europe für die nächste Programmgeneration zu nutzen.


 

5   Abkürzungsverzeichnis

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AI

Artificial Intelligence

B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz

BGBI

Bundesgesetzblatt

BKA

Bundeskanzleramt der Republik Österreich

BMAW

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

BMB

Bundesministerium für Bildung

BMBWF

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

BMFWF

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

BMK

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

BMKÖS

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

BML

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

EDF

European Defence Fund

EEA

Einheitliche Europäische Akte

EFR

Europäischer Forschungsraum

EGV

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vorgänger des AEUV)

EIC

Europäischer Innovationsrat

EOSC

European Open Science Cloud

ERA

European Research Area

ERA-NAP

Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

ERAC

European Research Area and Innovation Committee

ERC

European Research Council (Europäischer Forschungsrat)

EU

Europäische Union

Euratom

Europäische Atomgemeinschaft

F&I

Forschung und Innovation

FFG

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

FTI

Forschung, Technologie, Innovation

HFR

Hochflussreaktor

IGLO

Informal Group of RTD Liaison Offices/Informelle Gruppe der FTI-Verbindungsbüros

KI

Künstliche Intelligenz

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

MINT

Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik

MFR

Mehrjähriger Finanzrahmen

NL

Niederlande

ÖAW

Österreichische Akademie der Wissenschaften

S4P

Science for Policy

 

 



[1] KI-Fabriken bringen Computerleistung, Daten und Talente zusammen, um hochmoderne generative KI-Modelle zu erstellen. Sie fördern die Zusammenarbeit in ganz Europa und verbinden Universitäten, Hochleistungsrechenzentren, Industrie und Finanzakteurinnen und -akteure. KI-Fabriken dienen als Knotenpunkte, die die Weiterentwicklung von KI-Anwendungen in verschiedenen Sektoren wie Gesundheit, Fertigung, Klima, Finanzen und mehr vorantreiben. Sie werden mit Mitteln aus Horizon Europe im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens EURO HPC (HPC für: High Performance Computing) gefördert.

 

[2] Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on a blueprint for a European degree

[3] COM(2024) 147 final

[4] COM(2024) 145 final

[5] COM (2025) 97 final

[6] COM (2020) 152 final

[7] COM (2020) 698 final

[8] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

[9] Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (= Vorgänger des AEUV)