1005/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.04.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Tiertransportkontrollen - werden die verbesserten Regeln auch umgesetzt?
Lebendtiertransporte über weite Strecken auf der Straße und am Seeweg sind eine große Belastung für die transportierten Tiere. Im Kommissionsvorschlag zur Revision der EU-Tiertransportverordnung wurde verabsäumt, dringend notwendige Verbesserungen vorzulegen. Dass nach wie vor Transporte in EU-Drittstaaten erlaubt bleiben sollen, in denen das Schicksal der Tiere im Dunkeln bleibt, ist eine herbe Enttäuschung. Ebenso wurde kein Verbot von Schiffstransporten vorgeschlagen.
Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in einer parlamentarischen Anfrage vom 06.10.2023 bestätigt, dass die adäquate Unterbringung und Versorgung von sogenannten Nutztieren in Versorgungsstellen von Transit- und Drittländern nicht nachgewiesen werden kann.[1] Außerdem zeigen jüngste Skandale an der bulgarisch-türkischen Grenze[2] abermals erschreckende Verstöße gegen EU-Recht.[3] Die Türkei gilt generell als Tierschutz-Hochrisikostaat[4], unter anderem weil üblicherweise unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet wird, die keinesfalls EU-Standards entsprechen, und auch nicht den WOAH Standards zur Schlachtung. In einem aktuellen Artikel der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle“ (Ausgabe 1/2025) erschien kürzlich ein Artikel, in dem argumentiert wird, weshalb Transporte in die Türkei nicht genehmigungsfähig sein sollten – hier wird auch auf die unabsehbar langen Wartezeiten an der Grenze (die Hälfte der Transporte wartet mehr als 6 Stunden) eingegangen.[5]
Deutschland hat Anfang des Jahres einen wichtigen Schritt unternommen und am 14. Februar 2025 ein Eckpunktepapier an die EU-Kommission übermittelt. Darin wird das Vorhaben vorgestellt, auf nationaler Ebene den Transport von Tieren in Drittstaaten zu stoppen, die sich nicht verpflichten, festgelegte Tierschutzstandards einzuhalten.[6]
In Österreich hat bereits seit September 2022 die letzte Novelle des Tiertransportgesetzes wichtige Verbesserungen gebracht, etwa eine Einschränkung der Transportzeiten von Jungtieren sowie den verpflichtenden Nachweis des Herdenaufbaus in weiter entfernten Drittstaaten. Die im September 2024 neu geschaffene Tiertransportverordnung, basierend auf der Verordnungsermächtigung des § 20b Tiertransportgesetz, regelt nähere Bestimmungen zur Transportfähigkeit, zu Transportmitteln und zu zusätzlichen Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren. Ebenso werden weitere wichtige Details zu Kontrollen (z.B. Dokumentationspflichten), zu den Temperaturvorgaben und zur Versorgung der Tiere am Transport eindeutiger definiert. Insgesamt werden so weitere Verbesserungen für die Tiere am Transport erreicht. Diese Vorgaben sind großteils seit September 2024 in Kraft. Die Anforderungen zur Versorgung der Tiere treten aufgrund der notwendigen Investitionen ab 1. Juli 2025 in Kraft.
Für die entsprechende Wirkung der in den letzten Jahren stetig im Sinne der Tiere verbesserten Vorgaben ist nun aber auch eine entsprechende Kontrolle notwendig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Exporte und Transportwege
1. Wie viele sogenannte Nutztiere wurden aus Österreich in EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländer in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bisher exportiert? Bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Zielländern, Tierart sowie angegebenem Nutzungszweck.
2. Wie viele Transporte wurden aus Österreich in EU-Mitgliedsstaaten sowie in Drittländer in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bisher abgefertigt bzw. genehmigt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung der Anzahl der abgefertigten Transporte je Jahr, je Bundesland und je Bezirk.
2.1. Bei Vorliegen welcher Verfehlungen muss ein Transport untersagt werden?
2.2. Wie viele Transporte wurden aus Österreich in EU-Mitgliedsstaaten sowie in Drittländer in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bisher aufgrund von Verstößen gegen das Tiertransportrecht untersagt, durften also den Transport nicht beginnen? Wir ersuchen um Aufschlüsselung der Anzahl der aufgrund von Verstößen untersagten Transporte je Jahr, je Bundesland und je Bezirk, sowie um Angabe der Bestimmungsorte und –länder der untersagten Transporte.
3. Welche Routen wurden bei den Transporten in Drittländer gefahren? Wir ersuchen um Angabe mindestens der Versandorte (Bezirk), Grenzübergänge, Kontrollstellen gemäß Verordnung (EG) 1255/97 (im Folgenden: Kontrollstellen), und Bestimmungsorte, sowie weiterer eventuell notwendiger Angaben zur Unterscheidung verschiedener Routen.
3.1. Welche Routen beinhalten einen Transport per Schiff? Bei Routen, die einen Schiffstransport beinhalten, ersuchen wir jedenfalls auch um Angabe der verwendeten Häfen, sowie Namen und IMO-Klassifikation der Transportschiffe.
4. Bei Transporten nach Algerien:
4.1. Von wie vielen verschiedenen Transportunternehmer:innen, die den Transport ab den Häfen in Algerien bis zum Bestimmungsort fortsetzen, wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bisher die entsprechenden Zulassungsdokumente im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nach Art. 21 Verordnung (EU) Nr.2017/625 (Vorab-Kontrolle) vorgelegt?
4.2. Von wie vielen verschiedenen Transportfahrzeugen, mit denen der Transport ab den Häfen in Algerien bis zum Bestimmungsort fortgesetzt wurde, wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bisher die entsprechenden Zulassungsdokumente im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nach Art. 21 Verordnung (EU) Nr.2017/625 (Vorab-Kontrolle), sofern erforderlich, vorgelegt?
4.3. Von wie vielen verschiedenen Fahrer:innen und Betreuer:innen, die den Transport ab den Häfen in Algerien bis zum Bestimmungsort fortsetzen, wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bisher die entsprechenden Befähigungsnachweise im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nach Art. 21 Verordnung (EU) Nr.2017/625 (Vorab-Kontrolle) vorgelegt?
5. Die Stückzahlen von exportierten Tieren weisen je nach Quelle (Eurostat, Statistik Austria, Traces) manchmal erhebliche Unterschiede auf. Auf welche Daten greift das Ministerium zurück?
5.1. Woraus ergeben sich die Unterschiede in den Zahlen?
6. Für Transporte in den Jahren 2023, 2024, und 2025 bisher, im Vergleich der bei der Plausibilitätsprüfung nach Art. 21 VO(EU)Nr.2017/625 (Vorab-Kontrolle) angegebenen Transportdauer und der aus den Dokumentationen sichtbaren Transportdauer laut Retrospektivkontrolle: bei welchem Prozentsatz der Transporte wurde die geplante Transportdauer mit maximal plus/minus 30 Minuten eingehalten, bei welchem Prozentsatz der Transporte wurde die geplante Transportdauer um mehr als 30min unterschritten, und bei welchem Prozentsatz wurde die geplante Transportdauer um mehr als 30min überschritten? Bitte um Angabe der Daten sowohl gesamthaft, als auch je Zielland.
6.1. Bei wie vielen Transporten in Drittstaaten, die unter § 20a Abs. 6 Z 1 TTG fallen, überschritt die tatsächliche Transportdauer die maximal erlaubte Transportdauer (maximal eine Ruhepause gemäß Anhang I, Kapitel V Ziffer 1.5. der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erforderlich)? Wir ersuchen um Angabe der Anzahl der Transporte je Zielland, um Angabe des Anteils an allen Transporten in das jeweilige Zielland, sowie um Angabe des Ausmaßes der Überschreitung, jeweils je Kalenderjahr (2023, 2024, 2025 bisher).
6.1.1. Bei wie vielen dieser Transporte wurden aufgrund der Überschreitung eine zusätzliche (zweite) Ruhepause gemäß Anhang I, Kapitel V Ziffer 1.5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingelegt, und bei wie vielen dieser Transporte wurde dies nicht gemacht und daher in der zweiten Transportphase die zulässige Höchstdauer überschritten? Wir ersuchen um Angabe der Anzahl der Transporte je Zielland, um Angabe des Anteils an allen Transporten gemäß Frage 7.1 in das jeweilige Zielland, sowie um Angabe des Ausmaßes der Überschreitung, jeweils je Kalenderjahr (2023, 2024, 2025 bisher).
6.1.2. Bezüglich der Transporte, in denen aufgrund der Überschreitung eine zweite Ruhepause notwendig wurde: Wurde diese in allen Fällen an nach der Verordnung (EG) Nr.1255/97 zugelassenen Kontrollstellen eingehalten? Wir ersuchen um Nennung aller Kontrollstellen, an denen Tiere aufgrund einer Überschreitung der ursprünglich geplanten Transportdauer in einer zweiten Ruhepause abgeladen wurden.
Amtliche Kontrollen bei Abfertigung von langen Beförderungen zwischen Mitgliedstaaten sowie von und nach Drittländern vor diesen Fahrten
7. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2023, 2024 sowie 2025 bisher Beförderungen in Folge der amtlichen Kontrollen nach Art 21 Abs. 2 lit. b OCR aufgrund der Feststellung eines nicht vor der Fahrt behebbaren Verstoßes im Sinne des Art 21 Abs. 4 OCR behördlich untersagt? Bitte um Angabe der absoluten Zahl je Bundesland und Bezirk in dem abgefertigt wurde, um Angabe des Anteils an allen im jeweiligen Bundesland oder Bezirk abgefertigten Transporten, sowie um die absolute Zahl und den Anteil bezogen auf alle Abfertigungen in Österreich.
8. In wie vielen Fällen wurden Meldungen von Verstößen gemäß Art 21 Abs. 6 OCR an andere Mitgliedstaaten (in denen der Transportunternehmer die Genehmigung erhalten hat, oder der den Zulassungsnachweis für das Transportmittel ausgestellt hat, oder der den Befähigungsnachweis für den:die Fahrer:in ausgestellt hat) erstattet?
9. Der Jahresbericht 2023[7] (basierend auf Art 113 OCR) führt auf Seite 43 die Zahl und Kategorien der im Zuge der amtlichen Kontrollen festgestellten Verstöße an: In wie vielen Fällen konnten die Beförderungen beginnen bzw. fortgesetzt werden, obwohl Verstöße gegen die Vorschriften des Tierschutzes am Transport bei der amtlichen Kontrolle festgestellt wurden?
10. In wie vielen Fällen wurden in Österreich amtlich kontrollierte und für plausibel erklärte Beförderungen aufgrund von Verstößen gegen die Verordnung (EG) 1/2005 am Transportweg gestoppt, und um welche konkreten Verstöße hat es sich jeweils gehandelt?
11. Mit welchem Rechts- oder Verwaltungsakt erfolgt eine etwaige Untersagung des Transports?
12. Mit welchem Rechts- oder Verwaltungsakt erfolgt die Abfertigung bzw. Genehmigung der Tiertransporte?
13. Mit welchem Rechts- oder Verwaltungsakt werden etwaige Verbesserungsaufträge an den:die Organisator:in zur Behebung eines Verstoßes gegen Tiertransportvorschriften erteilt?
Einhaltung von EU-Recht und Dokumentation der Kontrollstellen gemäß Verordnung (EG) 1255/97 am Transport:
14. Inwiefern kann nach Erkenntnis der Bundesministerin die Versorgung von österreichischen sogenannten Nutztieren nach europäischen Standards in Kontrollstellen in Drittländern gewährleistet werden?
15. Wer ist in Österreich für die Validierung und Akkreditierung der Kontrollstellen in Drittländern verantwortlich?
16. Wie viele Kontrollstellen sind von den österreichischen Behörden akkreditiert? Bitte um eine Liste mit allen durch Österreich oder einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union akkreditierten Kontrollstellen in Drittländern, mit jeweils der Angabe durch welche Behörde die jeweilige Kontrollstelle akkreditiert wurde.
16.1. Welche österreichische Behörde hat auf welche Art und Weise die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.1255/97 bei den Kontrollstellen überprüft?
17. An welche Behörden werden die Dokumentationen gemäß § 6 der Tiertransportverordnung (Foto- und Videodokumentationen aller Kontrollstellen, Ver- und Entladevorgänge, und Unterbringung während eines etwaigen Seetransports), die zuvor auch bereits per Erlass vorgeschrieben war, vorgelegt?
18. Welche Missstände wurden aufgrund der Dokumentationen bisher festgehalten? Wir ersuchen um Auflistung nach Art des Missstands, Anzahl der Fälle, und Angabe an welchen Versorgungsstationen diese Missstände dokumentiert wurden.
19. Wurden diesbezüglich Strafen verhängt und/oder Verfahren eingeleitet?
20. Wurde seit Bestehen der Vorschriften Kontrollstationen aufgrund dokumentierter Missstände die Akkreditierung entzogen? Wir ersuchen um Auflistung der Kontrollstellen und Datum, an dem die Akkreditierung entzogen wurde.
21. Welche Kontrollstellen wurden 2024 bei den 18 Transporten (laut Traces) mit insgesamt 562 Rindern nach Aserbaidschan angefahren?
Einhaltung von WOAH Standards in Drittstaaten
22. Erhalten Sie bzw. Ihr Ministerium regelmäßig Informationen über Einhaltung der WOAH Standards bzw. Verstöße gegen diese, aus Ländern, in die Tiere aus Österreich exportiert werden?
23. Welche Handlungen setzen Sie, wenn Sie Informationen erhalten, dass WOAH Standards in Ländern, in die Österreich regelmäßig Tiere exportiert, regelmäßig nicht eingehalten werden?
24. Welche Maßnahmen haben Sie bereits gesetzt und werden Sie setzen, um die Einhaltung der WOAH Standards zur Schlachtung sowie weitere WOAH Standards in allen Ländern zu forcieren, in die Österreich Tiere exportiert?
25. Sehen Sie den Exportstopp von Tieren aus Österreich in Länder, in denen WOAH Standards zur Tierhaltung und –schlachtung nicht eingehalten werden, als mögliches Mittel zur besseren Umsetzung der WOAH Standards an?
25.1. Falls Nein, warum nicht?
26. Planen Sie, dem Beispiel Deutschlands folgend4, ebenfalls Transporte in Drittländer zu stoppen bzw. nur zu genehmigen, wenn sich die Länder verpflichten, festgelegte Tierschutzstandards wie z.B. die WOAH Standards einzuhalten?
Herdenaufbau in Drittstaaten
27. Wie hat sich der Export von Zuchttieren aus Österreich in die EU und in Drittstaaten in den letzten zwanzig Jahren entwickelt? Bitte um zahlenmäßige Darstellung nach Tierart, Stück, Warenwert und Zielländern.
28. Wie wird gewährleistet, dass im Zielland die Tiere in den Beständen zum Herdenaufbau verbleiben?
29. Wie werden der nachhaltige Herdenaufbau bzw. die staatlich geförderten Herdenaufbauprogramme in Ländern der Anlage 2, TTG 2007 kontrolliert und evaluiert?
30. Welche Anforderungen an Dokumentation und Kontrolle, inkl. Unabhängigkeit der Kontrolle, stellt das Ministerium an national geförderte Herdenaufbauprogramme?
31. Welche Anforderungen an Dokumentation und Kontrolle, inkl. Unabhängigkeit der Kontrolle, stellt das Ministerium an den Nachweis des nachhaltigen Herdenaufbaus?
32. Welche Daten liegen dem Ministerium seit der Einführung des § 20a Abs. 6 Tiertransportgesetz bisher bezüglich Herdenaufbau in den Zielländern der Anlage vor?
33. In welchen Drittstaaten, in die Österreich Zuchttiere exportiert, wurde bisher ein nachhaltiger Herdenaufbau dokumentiert?
Export von genetischem Material als Alternative zum Lebendtiertransport
34. Wie viele Exporte von genetischem Material (Embryonen und Sperma) gab es in den Jahren 2023 und 2024 aus Österreich in Drittstaaten? Bitte um zahlenmäßige Auflistung je Jahr und je Zielland, mit Angabe sowohl der Anzahl der Exporte als auch der exportierten Menge an Embryonen und Spermaportionen, jeweils je Tierart.
35. Wie viele Lebendtiertransporte können durch die derzeitige Menge des Exports an genetischem Material vermieden werden?
36. Inwiefern wird der Export von genetischem Material gefördert, um Lebendtiertransporte von Zuchttieren zu ersetzen?
37. In welchem Ausmaß ist, nach Auffassung der Bundesministerin, der Export von Genmaterial (Embryonen und Sperma) geeignet, den Lebendtiertransport zu ersetzen?
[1] Deutscher Bundestag. 2023. Zukunft der Lebendtiertransporte von Deutschland in Nicht-EU-Länder. Drucksache 20/8682 (bundestag.de)
[2] VgT.at, Artikel vom 05.09.2024, Brutale Tötung schwangerer Kalbinnen an türkischer Grenze https://vgt.at/presse/news/2024/news20240905mn.php
[3] Anhang I Kapitel III Punkt 1.8. der VO (EG) Nr. 1/2005
[4] Maisack C. und Rabitsch A., Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 1/2020, Transporte von Rindern und Schafen in Tierschutz-Hochrisikostaaten gehen weiter https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2022-11/maisack_rabitsch_tiertransporte_0.pdf
[5] Eberhardt et.al., Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 1/2025, Warum Tiertransporte in die Türkei nicht genehmigungsfähig sein sollten
[6] BMEL - Publikationen - Eckpunktepapier - Nationales Regelungsvorhaben zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere
[7] https://www.ages.at/download/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2MDk0NTkyMDAsImV4cCI6NDA3MDkwODgwMCwidXNlciI6MCwiZ3JvdXBzIjpbMCwtMV0sImZpbGUiOiJmaWxlYWRtaW4vQUdFU18yMDIyLzJfTUVOU0NIL1NjaHdlcnB1bmt0ZS9NZWhyalx1MDBlNGhyaWdlcl9JbnRlZ3JpZXJ0ZXJfS29udHJvbGxwbGFuL01OS1AtSkJfMjAyMy5wZGYiLCJwYWdlIjo5NTh9.nBQ_IhYBqTMvgRNNRYdQ0c9aFTzoOZU-P-EnnVawdtE/MNKP-JB_2023.pdf