1038/J XXVIII. GP

Eingelangt am 07.04.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen in der Causa Todesfall des Christian Pilnacek

BEGRÜNDUNG

 

Der Todesfall des zuletzt suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek sorgt seit Monaten für Aufsehen. Nicht zuletzt, weil Peter Pilz in seinem Buch und öffentlichen Stellungnahmen nahelegt, dass Ermittlungsbehörden nach dem Tod unsauber gearbeitet und ein mögliches Tötungsdelikt nicht umfassend aufgeklärt haben könnten.[1] Auch die möglicherweise problematische Handhabe von persönlichen Gegenständen des Verstorbenen - Laptop, Mobiltelefon - wird thematisiert.

Die möglichen Versäumnisse sind zahlreich. In der Folge soll auf die wichtigsten Punkte eingegangen werden:

Publik wurde etwa, dass die Notärztin von “massivem Widerstand” seitens der Polizei gegen eine Obduktion des in einem Seitenarm der Donau aufgefundenen Leichnams berichtet. Der Ärztin zufolge habe man ihre Einschätzungen – nämlich, dass an Ort und Stelle keine Todesursache feststellbar ist und sie deswegen eine Obduktion beantragt – der zuständigen Staatsanwältin so nicht weitergeleitet. Vielmehr sei behauptet worden, die Ärztin fordere wohl nur auf Grund des prominenten Opfers eine weitere Untersuchung. Die Medizinerin konnte erst im direkten Gespräch mit der Staatsanwältin die Obduktion beantragen. Letztere bestätigt die Darstellung der Notfallmedizinerin: Während die Polizistin von Ertrinken als Todesursache gesprochen habe und dass dies eine klare Sache sei, habe das die Ärztin “in keinster Weise” bestätigt. Der Medizinerin zufolge soll außerdem auch ein handschriftlicher Vermerk nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sein.[2]

Nachdem bereits die Anordnung einer Obduktion offensichtlich mit Schwierigkeiten verbunden war, dauerte es in der Folge sechs Tage, bis diese überhaupt durchgeführt wurde. Im Obduktionsbericht werden dann insgesamt 20 Verletzungen des Verstorbenen angeführt. Diese werden sodann durch ein Sturzgeschehen an der Böschung, die zum Fluss führt, erklärt. Im Gutachten, das Dr. Christian Matzenauer am 21.11.2023 für die StA Krems erstellt hat, lautet der Schlüsselsatz: „Eindeutige Hinweise auf eine grobe Gewalteinwirkung durch fremde Hand ergaben sich nicht“.

Am 1. März 2024 verfasste die Kremser Staatsanwältin ihren letzten Eintrag: „Betrifft Ableben von Mag. Christina [sic] Pilnacek. Die Erhebungen ergaben keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.“ Das Verschwindenlassen der Wörter „eindeutig“ und „grob“ ermöglichte es dem Landeskriminalamt St. Pölten und der Staatsanwaltschaft Krems in der Folge, ein Tötungsdelikt auszuschließen. So teilte am 27.2.2025 die OStA Wien beispielsweise in einer Pressemitteilung mit: „Aus den sohin vorliegenden Ermittlungsergebnissen, allen voran dem gerichtsmedizinischen Gutachten, das infolge der (am Auffindungstag) staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktion erstattet wurde, wurde nachvollziehbar und beanstandungsfrei der Schluss gezogen, dass von keinem Fremdverschulden am Ableben des Mag. Christian PILNACEK auszugehen war.“

Andere Gutachter kommen allerdings zu anderen Schlüssen. Unfallchirurg Wolfgang Schaden sieht in seiner Analyse des Obduktionsberichts eine Reihe von Widersprüchen und hegt Zweifel daran, ob die Verletzungen Pilnaceks tatsächlich alle mit einem Sturz an der Böschung zu erklären sind, zumindest fünf Verletzungen lassen sich für ihn mit dieser Erzählung nicht in Einklang bringen.[3]

Für Stefano Longato, Facharzt für Gerichtsmedizin am Bezirkskrankenhaus Kufstein und Sachverständiger, erscheint der kolportierte Suizid aus gerichtsmedizinischer Sicht “wenig wahrscheinlich”[4].

Zu diesem Schluss kommt in einem anderen Gutachten auch Michael Tsokos, der von 2007 bis 2023 die gerichtsmedizinische Abteilung der Berliner Charité leitete.[5] Tsokos hält den Schlüsselsatz des Dr. Matzenauer („Eindeutige Hinweise auf eine grobe Gewalteinwirkung durch fremde Hand ergaben sich nicht.“) für eine „gravierende Fehleinschätzung des Rechtsmediziners Dr. M.“ Tsokos: „Bis zur Klärung dieses Punktes und Einsichtnahme in die Fotodokumentation von Leichenauffindung und Obduktion sind die im Obduktionsprotokoll näher beschriebenen Verletzungen am Kopf (Stirn/Augenbraue) rechtsseitig und in der Halsmuskulatur linksseitig als Folge stumpfer äußerer Gewalt, sehr wahrscheinlich durch Schläge, zu interpretieren. Hierzu würden die möglichen Abwehrverletzungen (,Parierverletzungen‘) an linkem Unterarm und rechter Hand passen.“ Tsokos fragt in seinem Gutachten: „Könnte nicht doch ein Kampf am Ufer, verbunden mit Flucht des CP [Christian Pilnacek] am Ufer und anschließendem Hineinspringen (zur Selbstrettung), Hineinfallen (aufgrund der Dunkelheit und widrigen örtlichen Gegebenheiten am Ufer?) oder Hineingestoßen werden, für die Vielzahl von Verletzungen ursächlich sein?“[6]

Der Umgang mit den Geräten Christian Pilnaceks ist ein weiterer Umstand in der Causa, der Fragen aufwirft. Konkret geht es um die Smartwatch, die Pilnacek beim Auffinden auch getragen hat, das Mobiltelefon, welches er im Haus seiner Lebensgefährtin gelassen haben soll, und um seinen Laptop. 

Ermittlungsakten legen nicht nur nahe, dass die Polizei sehr schnell von einem Suizid Pilnaceks ausging, sondern auch rasch an seine Geräte kommen wollte. Das private Smartphone sei im Haus der Lebensgefährtin nicht als Beweismittel sichergestellt worden, sondern nur abgenommen, um es an die Ehefrau - Caroline List - auszuhändigen, welche es später mit einem Bunsenbrenner zerstört haben soll. Darüber, dass die Witwe das Mobiltelefon überhaupt in die Hände bekam, soll die Staatsanwaltschaft Krems nicht informiert gewesen sein[7]. Die WKStA ermittelt in dieser Causa unter anderem wegen Amtsmissbrauch gegen Beamte des LKA Niederösterreich und des Innenministeriums.[8]

Bezüglich des Laptops soll Bundespolizeidirektor Michael Takacs der Mitbewohnerin von Pilnaceks Lebensgefährtin, Anna P., die für den damaligen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka arbeitete, geraten haben, diesen loszuwerden - Takacs soll wegen dieser Behauptung Ps rechtlich gegen sie vorgehen. P. soll den Laptop dann jedenfalls an einen Vertrauten von Pilnacek übergeben haben, gelandet ist er irgendwann bei einem Journalisten, der ihn wiederum Martin Kreutner übergeben haben soll, dem Leiter der “Pilnacek-Kommission”, die politische Einflussnahme auf die Justiz untersuchte[9].

Die Smartwatch wiederum landete in einer auf Datenauswertung spezialisierten Abteilung des Bundeskriminalamts, in der man allerdings zum Schluss kam, auf der Uhr wären keine für Ermittlungen relevante Informationen zu finden. Umgerechnet sollen es laut den Ermittler:innen 1200 Seiten an Daten gewesen sein, man habe sich allerdings nur für Geodaten interessiert. Ein Amtshilfeersuchen der WKStA, die gerne Zugriff auf die Daten gehabt hätte, soll abgelehnt worden sein.[10]

Die Causa zieht bereits Ermittlungsverfahren nach sich. So hieß es zuletzt, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den Chefinspektor, einen weiteren Beamten und unbekannte Täter ermittelt wird, unter anderem in der Frage, ob der Chefinspektor mit den durch Pilnaceks Lebensgefährtin übergebenen Schlüsseln die Wohnung des verstorbenen Beamten betreten durfte.[11]

In der Öffentlichkeit machen die polizeilichen Ermittlungen zum Tod Pilnaceks jedenfalls keinen schlanken Fuß - sie geben vielmehr Anlass für sehr viel Spekulation. Möglicherweise wurden sogar die zuständigen Staatsanwaltschaften von den Ermittler:innen getäuscht. Die Zusammenarbeit, so scheint es zumindest, verlief alles andere, nur nicht ideal.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an Sie als zuständige Ministerin folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Gibt oder gab es in Zusammenhang mit dem Todesfall von Christian Pilnacek Ermittlungen oder Erkundigungen im Rahmen der Anfangsverdachtsprüfung in Hinblick auf ein Körperverletzungs- oder Tötungsdelikt?

a.    Wenn ja: Auf Grund des Verdachts der Verwirklichung welcher Tatbestände wurde bzw. wird ermittelt?

b.    Wenn ja: Welche Staatsanwaltschaft führt(e) die Ermittlungen?

c.    Wenn ja: Wie lautet der aktuelle Verfahrensstand?

d.    Wenn ja: Wird gegen einen oder mehrere Täter ermittelt und sind diese namentlich bekannt?

e.    Wenn nein: Warum nicht?

f.     Wenn nein: Welche Erkundigungen wurden im Rahmen der Anfangsverdachtsprüfung eingeholt?

 

2.    In ihren Gutachten schließen Dr. Tsokos und Dr. Longato ein Tötungsdelikt explizit nicht aus, hingegen sei der kolportierte Suizid aus gerichtsmedizinischer Sicht unwahrscheinlich. Führen diese medial bekannten Analysen zur Fortführung des Verfahrens wegen des Verdachts strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (falls noch immer eingestellt)?

a.    Falls nein, warum nicht?

 

3.    Sind Fortführungsanträge im Verfahren eingelangt?

 

4.    Wurde Dr. Matzenauer, der die Formulierung wählte (“Eindeutige Hinweise auf eine grobe Gewalteinwirkung durch fremde Hand ergaben sich nicht“), jemals dazu einvernommen, wie diese Formulierung zu verstehen ist?

a.    Wenn ja: wann, durch welche Staatsanwaltschaft in welchem Verfahren und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein: warum nicht?

 

5.    Die Staatsanwaltschaft Krems verlautbarte medial, es handle sich beim Fall Pilnacek um einen "Suizid, wie er klarer nicht sein kann".[12] Wie lässt sich ein solcher in Anbetracht der oben genannten Aussagen des Gutachters in Verbindung mit der Tatsache, dass im Gutachten offenbar auch sonst an keiner Stelle von einem Suizid gesprochen wurde[13], plausibilisieren?

 

6.    Wer war für die Formulierung der genannten medialen Verlautbarung verantwortlich?

 

7.    Welche Berichte wurden in der Causa an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?

a.    Falls Berichte an das BMJ übermittelt wurden: Wurden zusätzliche Akten oder Aktenteile seitens des BMJ zur Klärung von Widersprüchen angefordert?

 

8.    Sind Weisungen von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft bzw. des BMJ ergangen?

a.    Wenn ja, von wem und zu welchem Vorgehen?

b.    Wenn ja: Wurde der Weisungsrat befasst?

 

9.    Vor dem Hintergrund der vielen, medial bekannt gewordenen, massiven Ungereimtheiten in der Causa – haben Sie, Ihr Kabinett oder die zuständige Fachabteilung im Ministerium Berichte angefordert oder ist geplant, Berichte zum Fall anzufordern?

 

10. Können Sie bestätigen, dass die WKStA in Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Todesfall von Christian Pilnacek wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Beamt:innen des Landeskriminalamts Niederösterreich ermittelt?

  1. Falls ja, gegen wie viele Beamt:innen des Landeskriminalamtes Niederösterreich wird unter welcher Aktenzahl ermittelt?
  2. Ist die Weitergabe des Mobiltelefons durch das Landeskriminalamt ebenfalls Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens?
  3. Wie ist der Verfahrensstand in diesen Ermittlungen?

 

11. Können Sie bestätigen, dass das LKA dem BAK und der WKStA die Ausfolgung der ausgewerteten Smartwatch-Daten verweigert hat?

a.    Wenn ja: Hat die WKStA in der Zwischenzeit die Daten von Pilnaceks Smartwatch erhalten?

b.    Wenn nein: wird eine Sicherstellung bei der Kriminalpolizei angeordnet?

 

12. Die StA Krems hat am 20.10.2023 Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung nach §§ 80 StGB eingeleitet und die Obduktion des Leichnams von Christian Pilnacek angeordnet.

a. Warum wurde das Handy nicht als Beweismittel sichergestellt, sondern an die Witwe ausgehändigt? War die StA Krems darüber informiert?

b. Im Akt der StA Krems sind keine ernsthaften Versuche der Feststellung des Todeszeitpunkts erkennbar. Warum hat die Staatsanwältin keine genaueren Ermittlungen dazu (Messung von Körperkerntemperatur, Umgebungstemperatur, Wassertemperatur, Berechnung des Alkoholabbaus) angeordnet?

c. Inwiefern war die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, dass der Tatort trotz Ermittlungen wegen eines Tötungsdelikts nicht gesichert wurde?

d. Warum wurde nicht ermittelt, wie vielen Personen die dokumentierten Fußspuren um den Auffindungsort/Tatort zuzuordnen sind?

 

13. Entspricht das Vorgehen der Ermittlungsbehörden den entsprechenden Tatortleitfäden und Erlässen in Bezug auf das Vorgehen bei Ermittlungsverfahren in Fällen mit Leichenfunden?

a.    Wenn nein: Welche Konsequenzen wurden gezogen?

 

14.  Ist es korrekt, dass die WKStA die Witwe Pilnaceks aufforderte, dessen Mobiltelefon der Staatsanwaltschaft zu übergeben und Präsidentin Caroline List dieser Aufforderung nach ihrer eigenen Aussage nicht nachkommen konnte, da sie besagtes Mobiltelefon bereits zuvor mit einem Bunsenbrenner zerstört habe?

15. Erfolgte zu irgendeinem Zeitpunkt eine (partielle oder vollständige) Auswertung oder Widerherstellung von Pilnaceks Handykommunikation?

a.    Falls ja: Mit welchem Ergebnis?

b.    Falls ja: Wie erfolgte die Veraktung?

 

16. Gibt es in diesem Zusammenhang Ermittlungen nach § 91 Abs 2 StPO, etwa in Hinblick auf § 295 StGB (Unterdrückung eines Beweismittels) oder § 125 StGB?

a.    Wenn ja: welche Staatsanwaltschaft führt diese Ermittlungen unter welcher Aktenzahl durch und welche Schritte wurden bisher gesetzt bzw. was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

b.    Wenn nein: Mit welcher Begründung?

 

17. Wie das Handy wurde auch die Smartwatch Samsung X vor Abschluss eines Erbschaftsverfahrens Pilnaceks Witwe Caroline List übergeben. Hat die WKStA die Sicherstellung der Smartwatch bei Caroline List angeordnet?

 

18. Anna P. hat gegenüber mehreren Zeugen behauptet, der mit ihr befreundete Bundespolizeidirektor Michael Takacs habe ihr geraten, den Laptop „verschwinden zu lassen“. Takacs selbst hat in der Kronen Zeitung zugegeben, dass er im Zusammenhang mit Pilnacek mit ihr über „Gegenstände“ gesprochen habe. Sind dazu gegen Takacs Ermittlungen, etwa wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB, oder der Anstiftung zur Unterdrückung eines Beweismittels (§ 295 StGB) eingeleitet worden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

19. Sind Anzeigen in der Causa gegen Michael Takacs bei den Strafverfolgungsbehörden eingelangt?

a.    Wenn ja, bei wem, wann und wie ist der Stand der Bearbeitung?

 

20. Das LKA NÖ hat Ermittlungen wegen des Verbleibs des privaten Laptops von Pilnacek geführt. Von welcher Behörde wurde das Ermittlungsverfahren eröffnet und wann wurde der StA Krems von den Ermittlungen berichtet (5 UT 138/23y)?

 

21. Präsidentin List erstattete am 16. Oktober 2024 bei der Staatsanwaltschaft Krems eine Anzeige gegen drei Personen: Karin Wurm, Kronen Zeitung-Redakteur Erich Vogl und Peter Pilz. Die StA Krems erklärte diese drei Personen am 10. November 2024 zu Beschuldigten. Bis heute sind keine konkreten Ermittlungsschritte gegen die Beschuldigten bekannt.

a.    Welche Ermittlungsschritte hat die Staatsanwältin bislang unternommen?

b.    Wurden die o.g. Beschuldigten bislang einvernommen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Zahlreiche Beteiligte haben mittlerweile erklärt, Anna P. sei diejenige gewesen, die den Laptop an sich genommen und weitergegeben habe. Wird gegen Frau P. deshalb ermittelt?

 

 



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000259039/prozess-um-pilnacek-fuer-peter-pilz-mit-allerhoechster-wahrscheinlichkeit-toetungsdelikt

[2] https://www.derstandard.at/story/3000000256535/warum-der-todesfall-pilnacek-weiterhin-so-viele-fragen-aufwirft

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000257236/obduktionsbericht-naehrt-zweifel-am-klaren-suizid-von-christian-pilnacek

[4] https://zackzack.at/2025/02/21/die-10-wichtigsten-fragen-und-antworten-zur-causa-pilnacek

[5] ebd.

[6] Univ. Prof. Michael Tsokos: Rechtsmedizinische Stellungnahme zum Todesfall Pilnacek, Christian,

Berlin, 26.9.2024

[7] https://zackzack.at/2025/01/29/pilnacek-handy-verbrannt-und-entsorgt

[8] https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000258860/showdown-vor-gericht-zwischen-pilnacek-chefermittler-und-peter-pilz-steht-bevor?ref=rss

[9] https://www.derstandard.at/story/3000000252727/der-krimi-um-das-verschwinden-von-christian-pilnaceks-laptop

[10] https://www.derstandard.at/story/3000000257777/1200-seiten-an-daten-aus-pilnaceks-smartwatch-fuer-polizei-nicht-relevant

[11] https://www.derstandard.at/story/3000000258860/showdown-vor-gericht-zwischen-pilnacek-chefermittler-und-peter-pilz-steht-bevor?ref=rss

[12] https://www.derstandard.at/story/3000000257236/obduktionsbericht-naehrt-zweifel-am-klaren-suizid-von-christian-pilnacek

[13] https://zackzack.at/2025/02/14/pilnacek-selbstmord-mit-20-verletzungen