1042/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.04.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
Die Möglichkeit parallel zu Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezug einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen zu können (Zuverdienst) soll laut Regierungsübereinkommen und wie im Rahmen der Regierungsklausur am 9.4. angekündigt, stark eingeschränkt werden.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt bei 55 % des Nettoeinkommens (Bemessungsrundlage). Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden dabei nicht valorisiert – also inflationsangepasst – was mit Dauer der Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdung erhöht. Die Möglichkeit des Zuverdienstes kann daher einen Beitrag zur Existenzsicherung und Armuts- und Ausgrenzungsvermeidung leisten – vor allem auch in Krisenzeiten mit steigender Arbeitslosigkeit.
Neben dem armutsvermeidenden Effekt kann die Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose auch ein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt, in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis bedeuten. Sei es, weil über die geringfügige Beschäftigung Kontakte zu potentiellen Arbeitgeber:innen geknüpft werden, Betroffene leichter von offenen Stellen erfahren (Netzwerkeffekt) oder sich Vermittlungschancen erhöhen, weil Wissen und Qualifikation durch die Beschäftigung nicht verloren gehen. Demgegenüber kann eine Zuverdienstmöglichkeit hinsichtlich der Vermittlungsdauer auch negativ wirken (lock in Effekt): Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung bleiben länger arbeitslos, weil sich für sie durch den Zuverdienst der ökonomische Anreiz (schnell) eine Beschäftigung aufzunehmen, reduziert.
Für Österreich gibt es kaum aktuelle Untersuchungen zu den Wirkungen der Zuverdienstmöglichkeiten. Die wenigen, die es gibt, die das Thema zumindest mitbehandeln (Wifo 2022, 2023, IHS 2014), kommen bezüglich der Wirkung auf die Vermittlungsdauer – je nach Betroffenengruppe – zu unterschiedlichen Ergebnissen. So finden Personen in längerer Arbeitslosigkeit mit geringfügiger Beschäftigung im Schnitt schneller wieder einen Job als Langzeitarbeitslose ohne geringfügige Beschäftigung.
Ob eine geringfügige Beschäftigung auch positive Effekte im Hinblick auf Einkommen und Stabilität des neuen Arbeitsverhältnisses hat, wurde nicht untersucht. Umgekehrt kann auch ein hoher Vermittlungsdruck negative Auswirkungen auf die zukünftige Beschäftigung haben (geringe Bezahlung, prekäre Beschäftigung) und in Folge höherer Fluktuation auch für Arbeitgeber:innen zu höheren Kosten führen. Für die arbeitsmarktpolitische Bewertung der Zuverdienstmöglichkeit spielen nicht nur die Existenzsicherung und Armutsvermeidung sowie die Vermittlungsdauer, sondern auch qualitative Aspekte (Beschäftigungsdauer, Einkommen, prekäres vs. Normalarbeitsverhältnis) eine Rolle.
Die Vermittlungsgeschwindigkeit ist somit nur einer der potentiell positiven oder negativen Effekte der Zuverdienstmöglichkeit. Zugleich ist die Dauer der Arbeitslosigkeit von anderen Faktoren deutlich stärker beeinflusst als von Zuverdienstmöglichkeiten. Zu diesen Faktoren zählen allen voran die konjunkturelle Entwicklung, das Matching von Qualifizierung und Kompetenzen mit Arbeitsplatzanforderungen sowie die Verfügbarkeit bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Arbeitslosengeldbezieher:innen und wie viele Notstandshilfebezieher:innen waren 2023 sowie im Jänner 2024 im gesamten Bundesgebiet sowie in den jeweiligen Bundesländern gleichzeitig geringfügig beschäftigt und wie viele hatten keine geringfügige Beschäftigung? Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Verteilung zwischen den Geschlechtern
a. nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die geringfügige Beschäftigung ausgeführt wird,
b. nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die Arbeitslosengeldbezieher:innen bzw. Notstandshilfebezieher:innen Beschäftigung suchen bzw. ihre vorhergehende Beschäftigung hatten,
c. nach 5-jährigen Altersklassen,
d. nach Ausbildung (Kat.),
e. nach Bezug von Familienzuschlägen,
f. nach Bezug von Ergänzungsbeiträgen
a) Ohne Anspruch auf Familienzuschläge
b) Mit Anspruch auf Familienzuschläge
2. Wie viele der geringfügigen Beschäftigungen bestanden bereits vor Bezug des Arbeitslosengeldes (2023, 2024)? Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Verteilung zwischen den Geschlechtern
a. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die geringfügige Beschäftigung ausgeführt wird
b. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die Arbeitslosengeldbezieher:innen bzw. Notstandshilfebezieher:innen Beschäftigung suchen bzw. ihre vorhergehende Beschäftigung hatten
c. Nach 5-jährigen Altersklassen
d. Nach Ausbildung (Kat.)
e. Nach Bezug von Familienzuschlägen
f. Nach Bezug von Ergänzungsbeiträgen
a) Ohne Anspruch auf Familienzuschläge
b) Mit Anspruch auf Familienzuschläge
3. Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer und Anzahl jener Arbeitslosengeldbezieher:innen, die gleichzeitig auch geringfügig beschäftigt sind (Jahresdurchschnitt 2023 und 2024)? Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Verteilung zwischen den Geschlechtern
a. Nach Bundesländern
b. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die geringfügige Beschäftigung ausgeführt wird
c. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die Arbeitslosengeldbezieher:innen bzw. Notstandshilfebezieher:innen Beschäftigung suchen bzw. ihre vorhergehende Beschäftigung hatten
d. Nach 5-jährigen Altersklassen
e. Nach Ausbildung (Kat.)
f. Nach Bezug von Familienzuschlägen
g. Nach Bezug von Ergänzungsbeiträgen
a) Ohne Anspruch auf Familienzuschläge
b) Mit Anspruch auf Familienzuschläge
4. Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer und Anzahl jener Arbeitslosengeldbezieher:innen, die nicht geringfügig beschäftigt sind (Jahresdurchschnitt 2023 und 2024)? Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Verteilung zwischen den Geschlechtern
a. Nach Bundesländern
b. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die geringfügige Beschäftigung ausgeführt wird
c. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die Arbeitslosengeldbezieher:innen bzw. Notstandshilfebezieher:innen Beschäftigung suchen bzw. ihre vorhergehende Beschäftigung hatten
d. Nach 5-jährigen Altersklassen
e. Nach Ausbildung (Kat.)
f. Nach Bezug von Familienzuschlägen
g. Nach Bezug von Ergänzungsbeiträgen
a) Ohne Anspruch auf Familienzuschläge
b) Mit Anspruch auf Familienzuschläge
5. Wie verhält sich 2) und 3) bei den Notstandshilfebezieher:innen (inklusive des unmittelbar davorliegenden Arbeitslosengeldbezuges)?
6. Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer und Anzahl von Arbeitslosen, die während ihrer Arbeitslosigkeit a) durchgängig oder zweitweise einer, b) die keiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind, und ihre Arbeitslosigkeit in den Jahren 2023 und 2024 (Abgang) beendet haben? Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Verteilung zwischen den Geschlechtern
a. Nach Bundesländern
b. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die geringfügige Beschäftigung ausgeführt wird
c. Nach Wirtschaftsklassen (Branchen), in denen die Arbeitslosengeldbezieher:innen bzw. Notstandshilfebezieher:innen Beschäftigung suchen bzw. ihre vorhergehende Beschäftigung hatten
d. Nach 5-jährigen Altersklassen
e. Nach Ausbildung (Kat.)
f. Nach Bezug von Familienzuschlägen
g. Nach Bezug von Ergänzungsbeiträgen
a) Ohne Anspruch auf Familienzuschläge
b) Mit Anspruch auf Familienzuschläge
7. Wie verhält sich 5) bei den Notstandshilfebezieher:innen (inklusive des unmittelbar davorliegenden Arbeitslosengeldbezuges)?
8. Bei wie vielen Arbeitslosengeldbezieher:innen bzw. Notstandshilfebezieher:innen lag die Einkommensersatzleistung (2023 und 2024) unter und bei wie vielen über der Armutsgefährdungsschwelle (2023 1.572)? Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Verteilung zwischen den Geschlechtern
a. Nach 5-jährigen Altersklassen
b. Nach Ausbildung (Kat.)
c. Nach Bezug von Familienzuschlägen
d. Nach Bezug von Ergänzungsbeiträgen
a) Ohne Anspruch auf Familienzuschläge
b) Mit Anspruch auf Familienzuschläge