1044/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Ing. Harald Thau

an den Bundeskanzler

betreffend Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschern

 

 

Im September 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission neue Beschränkungen für die Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA) und verwandten Stoffen, einer Untergruppe der sogenannten PFAS-Chemikalien. Diese sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ sind für ihre besonders hohe Umweltpersistenz und potenziell gesundheitsgefährdenden Eigenschaften bekannt. Die Maßnahmen betreffen eine Vielzahl von Produkten, darunter auch bestimmte Anwendungen in Feuerlöschschäumen.[1]

 

Löschschäume sind dabei eine der Hauptquellen für PFAS-Verunreinigungen in der Umwelt. Aktuell sollen sich nach wie vor zahlreiche PFAS-haltige Feuerlöscher im aktiven Einsatz befinden. Diese Geräte kommen aber nicht nur bei Feuerwehren zum Einsatz, sondern sind auch in Einrichtungen der öffentlichen Hand weit verbreitet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-kanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind derzeit PFAS-haltige Feuerlöscher im Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten Dienststellen im Einsatz?

a.    Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufgliederung nach Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen)

b.    Wenn ja, wo sind diese gelagert / sind sie frei zugänglich?

c.    Wenn ja, wann sollen diese ausgetauscht werden?

2.    Liegen Ihrem Ministerium konkrete Erhebungen über den Bestand PFAS-haltiger Feuerlöscher in öffentlichen Einrichtungen vor?

a.    Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?

b.    Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei dokumentiert?

c.    Wenn ja, welche öffentlichen Einrichtungen sind konkret betroffen? (Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen etc.)

3.    Gilt aktuell ein generelles Verbot von PFA-Chemikalien in Österreich?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, was konkret erfasst dieses Verbot? (Produkte, Verwendungs-zwecke etc.)

c.    Wenn ja, wer ist/war mit der Umsetzung dieses Verbots befasst?

d.    Wenn ja, aufgrund welcher Datenlage wurde das Verbot erlassen?

e.    Wenn nein, ist ein solches geplant?

f.     Wenn nein, wann und für welchen Anwendungsbereich soll ein solches Verbot umgesetzt werden?

4.    Welche Umstellungs- oder Entsorgungsprogramme gibt es derzeit für PFA-haltige Produkte, wie z.B. Feuerlöscher?



[1]    vgl Europäische Kommission

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/schutz-fur-gesundheit-und-umwelt-die-verwendung-einer-untergruppe-von-pfas-chemikalien-wird-2024-09-19_de (abgerufen am 04.04.2025)