106/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wiederholungstäter Georg Dornauer?

 

 

Zahlreichen Medienberichten zufolge hat der Tiroler SPÖ-Chef und LH.-Stv. Georg Dornauer kürzlich an einer Jagd gemeinsam mit dem umstrittenen Ex-Immobilen-Mogul René Benko, mutmaßlich in der Steiermark, teilgenommen.

 

Image

 

Besonders brisant ist dabei, dass gegen Georg Dornauer ein aufrechtes Waffenverbot besteht, da er im Jahr 2019 seine geladene Waffe, bei offenem Fenster und gut sichtbar, auf der Rückbank seines Porsches am Flughafen Innsbruck präsentierte.  Dem Vernehmen nach wurde ihm damals auch die Jagdkarte entzogen.[1]

 

Es geht aber spannend weiter, denn obwohl gegen Dornauer ein Waffenverbot besteht, trägt dieser einen sog. „Beutebruch“ am Hut, diesen trägt dem Brauch nach der Schütze, welcher das Tier erlegt hat. In diesem Fall wäre das also Georg Dornauer.[2]  Folglich hat dieser mutmaßlich geschossen und damit gegen das verhängte Waffenverbot verstoßen.

 

Angesichts der Ankündigung Dornauers, um eine Aufhebung des gegen ihn verhängten Waffenverbots anzusuchen, sind die kürzlichen Vorkommnisse noch einmal von zusätzlicher Brisanz.[3] 

 

Daneben ist auch der im Raum stehende Vorwurf der unerlaubten Geschenkannahme nicht unwesentlich.  So soll die Trophäe des erlegten Hirsches über 1000 € wert sein, diese wurde Dornauer nach der Jagd mutmaßlich geschenkt. Hierbei liegt möglicherweise der Tatbestand der unerlaubten Geschenkannahme durch Amtsträger nach § 304 StGB vor.[4] Demnach dürfen von Amtsträgern nur Geschenke mit einem Wert von unter 100€ angenommen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Herrn Dornauer, wenn er trotz eines aufrechten Waffenverbots an einer Jagd teilgenommen hat? (Bitte um Auflistung der Straf- bzw. Verwaltungsstraftatbestände.)

2.    Wurde geprüft, ob Herr Dornauer gegen das Waffenverbot verstoßen hat, indem er an einer Jagd teilnahm, bei der geschossene Beute präsentiert wurde?

3.    Hat die zuständige Behörde Kenntnis davon, ob Herr Dornauer während des Jagdausflugs eine Waffe geführt oder verwendet hat?

4.    Ist Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen bekannt, wann genau die Jagd stattfand?

5.    Liegen Ihrem Ressort Erkenntnisse vor, wer die Einladung an Herrn Dornauer aussprach bzw. die Kosten für seinen Jagdausflug übernahm?

6.    Ist bekannt, von wem besagtes Foto von Herrn Dornauer und Herrn Benko aufgenommen wurde?

7.    Handelt es sich hierbei um den ersten dokumentierten Verstoß gegen das Waffenverbot von Herrn Dornauer oder sind noch weitere Fälle bekannt?

a.    Wenn weitere Fälle bekannt sind, welche?

8.    Welche Maßnahmen sind geplant, falls sich herausstellen sollte, dass Herr Dornauer wiederholt gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen hat?

9.    Wer war der Organisator der Jagd und damit verantwortlich für den Ablauf?

10. Wer nahm noch an besagter Jagd teil, außer Herrn Dornauer und Herrn Benko?

11. Nahmen außer Herrn Dornauer noch andere politisch exponierte Personen an der Jagd teil?

a.    Wenn ja, welche?

12. Besteht/Bestand ein Waffenverbot gegen weitere Teilnehmer der Jagdveranstaltung?

a.    Wenn ja, gegen welche?

13. Besteht ein Waffenverbot gegen Herrn René Benko?

14. Wer war an besagtem Tag Jagdleiter und hat dieser sich an alle geltenden Vorschriften gehalten – oder hätte er Herrn Dornauer, dessen Waffenverbot öffentlich bekannt war, an der Jagdausübung hindern müssen?

15. Auf dem abgebildeten Foto ist auch ein offenkundig Minderjähriger anwesend, hat dies rechtliche Konsequenzen?

a.    Wenn ja, welche?

16. Werden seitens Ihres Ressorts auch Ermittlungen zum Tatbestand der illegalen Geschenkannahme durch Georg Dornauer geführt?

a.    Wenn ja, nach welchen Straftatbeständen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

17. Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Ressorts führt die Ermittlungen in gegenständlichem Fall?

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.

 

 



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000244362/dornauer-nach-foto-von-jagdausflug-mit-benko-in-kritik

[2] https://www.heute.at/s/benko-trotz-milliardenpleite-mit-spoe-grande-auf-jagd-120071652

[3] https://www.dolomitenstadt.at/2024/11/08/georg-dornauer-will-wieder-zur-waffe-greifen/

[4] https://kurier.at/chronik/tirol/rene-benko-jagd-waffenverbot-georg-dornauer-tirol-steiermark-rotwildjagd-hirsch-schuetzenbruch/402973611