1062/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.04.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kommunikation zwischen DSN und Bundesregierung

 

 

Im Rahmen der anhaltenden Debatte über die Rolle und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsschutzes und insbesondere der seit dem 1. Dezember 2021 bestehenden Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ist es von erheblicher Bedeutung, sowohl die inhaltlichen Aufgaben als auch die innerbehördlichen und behördenübergreifenden Kommunikationsstrukturen kritisch zu beleuchten. Die DSN, als zentrale Sicherheitsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres, hat den Auftrag, die Republik Österreich vor diversen Gefahren zu schützen – sei es durch extremistische, terroristische oder spionage-bezogene Aktivitäten. Dabei umfasst ihr Aufgabenbereich unter anderem die Gefahrenforschung, operative Gefahrenabwehr, Spionageabwehr sowie die Analyse von Cyberangriffen und wirtschaftlicher Kriminalität.

 

Die DSN operiert dabei sowohl auf analytischer Ebene, in der sie durch systematische Auswertung von Informationen aus diversen Quellen Lagebilder erstellt, als auch auf operativer Ebene, wo konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden.

 

In Anbetracht der komplexen sicherheitspolitischen Herausforderungen – von der Bedrohung durch Extremismus und Terrorismus bis hin zur Spionageabwehr in digitalen Sphären – kommt der effizienten Kommunikation zwischen der DSN und der Bundesregierung eine überaus relevante Bedeutung zu. Es stellt sich die Frage, inwieweit die DSN ihre Erkenntnisse an die obersten politischen Instanzen weiterleitet, welche Kommunikationswege hierfür genutzt werden und wie sich diese Abläufe seit der Reform des Verfassungsschutzes verändert haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie oft wird die Bundesregierung von der DSN über ihre aktuellen Ermittlungs-fortschritte informiert?

a.    Folgt der Informationsaustausch einem geregelten Zeitplan oder erfolgt dieser anlassbezogen?

                                          i.    Wenn dieser anlassbezogen erfolgt, informiert die DSN die Bundesregierung eigenständig oder erst nach Aufforderung?

2.    Wird die Bundesregierung schriftlich oder mündlich informiert?

3.    Werden routinemäßig schriftliche Berichte erstellt?

a.    Wenn ja, in welcher Häufigkeit?

4.    Welche gesicherten Kommunikationskanäle werden für den Informations-austausch benutzt? (Signal, E-Mails, persönliche Übergabe, dedizierte Datenkanäle)

5.    Gibt es eine zentrale Stelle bzw. einen zentralen Posten, der die Kommunikation mit der Bundesregierung organisiert bzw. durchführt?

a.    Wenn ja, welche/r?

6.    Wie wird innerhalb der DSN sichergestellt, dass die relevanten Daten zu den entsprechenden Regierungsmitgliedern gelangen?

a.    Wie wird entschieden, welche Informationen relevant sind?

7.    Welche Kontrollmaßnahmen bestehen, die die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen gewährleisten?

8.    Wird der Informationsfluss zwischen DSN und Bundesregierung dokumentiert und archiviert?

a.    Wenn ja, wie und wo?

b.    Wenn ja, wer hat darauf Zugriff?

9.    Wie wird sichergestellt, dass Datenschutz und Grundrechtsschutz bei der Übermittlung der Dateien strikt eingehalten wird?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.