1075/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Unklarheiten zu Ukraine-Hilfe
Der Krieg in der Ukraine dauert unvermindert an und es zeichnet sich ab, dass auch weiterhin kein Ende in Sicht ist. Die anhaltenden Konflikte und die sich stetig verändernde Situation auf dem Schlachtfeld tragen dazu bei, dass die Lage weiterhin sehr instabil bleibt und leider keine unmittelbaren Friedensverhandlungen zu einem nachhaltigen Abkommen führen.
Seit Beginn der Eskalation im Jahr 2022 hat Österreich fast 300 Millionen Euro an Hilfsgeldern für die Ukraine bereitgestellt. Hinzu kommen weitere Unterstützungen der Bundesländer und von Gemeinden.[1]
Gleichzeitig steht Österreich selbst vor erheblichen wirtschaftlichen Heraus-forderungen. Aufgrund der katastrophalen Politik der Schwarz-Grünen Regierung klafft in unserem Haushalt ein gigantisches Budgetloch, das die ÖVP vor der Wahl zu verheimlichen versuchte und dessen gewaltiges Ausmaß erst nach und nach zutage trat. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt und für die Bürger wird nahezu alles teurer. Während die Verantwortlichen in Wien mit den eigenen inneren Problemen ringen und das Volk unter ständig steigenden Lebenshaltungskosten leidet, wird ein beachtlicher Teil unserer Steuergelder ins Ausland geschickt. Die innen- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen unsere Republik steht, sind groß wie selten zuvor, was den Druck auf die öffentlichen Haushalte zusätzlich erhöht und das Vertrauen in eine nachhaltige Finanzpolitik erschüttert.
Trotz der eigenen Probleme reiste Ministerin Meinl-Reisinger im März 2025 in die Ukraine und versprach 2 Millionen Euro für die Initiative „Grain from Ukraine“[2].[3] Diese Aktion zeigt einmal mehr, dass die derzeitige Regierung es vorzieht, ihre außenpolitischen Prioritäten über die dringend notwendigen Investitionen in die eigene Wirtschaft und Infrastruktur zu stellen.
Die Entscheidung, fast 300 Millionen Euro zu spenden, muss auch unter dem Aspekt der langfristigen Haushaltsdisziplin und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung kritisch betrachtet werden. Es stellt sich die Frage, wie es gerechtfertigt sein kann, in Zeiten innerer Krisen solch immense Summen in Auslandshilfe zu investieren, wenn der eigene Staat täglich vor immer größer werdenden Herausforderungen steht. Die Prioritäten unserer Regierung sollten klar auf die Stärkung des eigenen Landes und die Entlastung der Bürger ausgerichtet sein – anstatt in ein internationales Spiel zu investieren, dessen Nutzen für uns fraglich bleibt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für internationale und europäische Angelegenheiten nachstehende
mein
Anfrage
1. Wie hoch ist die österreichische Unterstützung der Ukraine seit Februar 2022, einschließlich der Unterstützungsleistungen über die Europäische Union, der Bundesländer und Gemeinden?
2. Welche Kontrollmechanismen wurden dabei implementiert, um die zweckgemäße Verwendung der Gelder zu gewährleisten?
a. Inwiefern wurden externe Experten oder unabhängige Kontrollstellen in die Evaluation und Kontrolle der Projekte eingebunden?
3. Existieren Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass die Gelder nicht missbraucht und/oder veruntreut werden?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, welcher Behörde obliegt die Kontrolle?
c. Wenn nein, wieso nicht?
4. In welchem Rahmen hat der Transfer der Unterstützungen, besonders der Geldleistungen, stattgefunden?
a. Über welche Organisationen/Behörden/Kanäle oder Banken wurde das Geld in die Ukraine transferiert?
b. Welche Behörde/Stelle ist dafür national zuständig?
c. Welche Behörde/Stelle ist für die Kontrolle national zuständig?
d. Wurden versprochene Geldleistungen an die Ukraine auch in bar dorthin transferiert?
i. Wenn ja, wie konkret?
ii. Wenn ja, um welche Summen handelte es sich dabei?
5. Welche Behörden/Stellen/Organisationen in der Ukraine sind die Empfänger welcher Gelder (bitte um Auflistung)?
6. Wie wird die langfristige Wirksamkeit der Maßnahmen durch Ihr Ressort bewertet?
7. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte angewendet?
8. 117 Mio. Euro werden vom BMIEA als „Humanitäre Hilfe“ angeführt. Welche Projekte und Initiativen werden damit gefördert?
9. 9,68 Mio. Euro werden vom BMIEA als „diverse Unterstützungen“ angeführt. Als Unterpunkt wird die „Geschlechtergleichstellung“ angegeben. Wie hoch ist die Förderung dieses Unterpunktes?
a. Welche spezifischen Projekte/Aktionen werden damit gefördert?
b. Wie beurteilt Ihr Ressort die Relevanz der „Geschlechtergleichstellung“ in der Ukraine im Vergleich mit dem laufenden Konflikt?
c. Durch welche Stelle wird der Transfer und die Verwendung kontrolliert?