1079/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.04.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Inanspruchnahme der Väterkarenz in Ministerien

 

 

Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes eine Karenzzeit in Anspruch nehmen. Viele von ihnen sehen es als selbstverständlich an, aktiv an der Erziehung teilzunehmen und sich in Haushalt sowie Familienorganisation einzubringen. Auch die beruflichen Rahmenbedingungen haben sich angepasst: Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz gilt nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter. Zusätzlich können Väter anlässlich der Kindesgeburt für einen Monat freigestellt werden – dieser sog „Papamonat“ ermöglicht es somit beiden Elternteilen, ihr Neugeborenes in den ersten vier Wochen gemeinsam zu betreuen. Um eine gerechtere Verteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu fördern und den vollen 24-monatigen Karenzanspruch zu haben, müssen mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil übernommen werden.

 

Auf der Website des Momentum Instituts wurde am 07.06.2024 darüber berichtet, dass Österreich das EU-Schlusslicht bildet, was die Inanspruchnahme von Väterkarenz betrifft. Bei bloß 16 von 100 Neugeborenen in Österreich lässt sich der Vater karenzieren. Vergleichsweise lassen sich in Slowenien 90% der Väter karenzieren, in Luxemburg und Niederlande sogar noch mehr Väter.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Bedienstete Ihres Ministeriums haben in den Ietzten 5 Jahren Väterkarenz in Anspruch genommen? (Bitte um Angabe nach Sektionen und Jahren)

a.    Wie viele Anträge davon wurden für die Karenzdauer von 2 Monate gestellt?

b.    Wie viele Anträge wurden davon bewilligt?

2.    Wie hoch war der prozentuelle Anteil der Väterkarenz-Inanspruchnahme im Verhältnis zur Gesamtzahl der männlichen Bediensteten in Ihrem Ministerium in den letzten 5 Jahren? (Bitte um Angabe nach Jahren)

3.    Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren von Ihrem Ministerium ergriffen, um Väter zur Inanspruchnahme der Karenz zu bewegen?

a.    Wurden diese Maßnahmen ressortübergreifend gesetzt oder einzeln?

b.    Welche Kosten verursachten die gesetzten Maßnahmen jeweils?

c.    Sind künftig weitere Maßnahmen geplant?

4.    Wird innerhalb Ihres Ministeriums aktiv darauf hingewiesen, dass Väterkarenz in Anspruch genommen werden kann?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

5.    Welche Kosten sind in den letzten 5 Jahren durch die Inanspruchnahme der Väterkarenz in Ihrem Ministerium entstanden?

6.    Gibt/Gab es finanzielle Unterstützungen oder Anreize für Bedienstete, die Väterkarenz in Anspruch nehmen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe und Form?

7.    Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten 5 Jahren für Maßnahmen zur Förderung der Väterkarenz bereitgestellt? (Bitte um Angabe nach Jahren und Zweck)

8.    Kam es in Ihrem Ministerium zu Personalengpässen infolge Väterkarenzen?

a.    Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?

9.    Gibt es Ihrerseits Pläne, die Inanspruchnahme der Väterkarenz im Bundes-dienst zu adaptieren?

a.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

b.    Wenn ja, wann sollen diese umgesetzt werden?



[1]    https://www.moment.at/story/oesterreich-vaeterkarenz-eu-schlusslicht/ (abgerufen am 26.03.2025)