108/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Kosten-Schock: Diese Kassen-Leistung beim Zahnarzt ist gestrichen

 

 

Folgende „Horror-Meldung“ wurde am 9. November von der Informations-Plattform „exxpress.at“ veröffentlicht:[1]

 

Kosten-Schock: Diese Kassen-Leistung beim Zahnarzt ist gestrichen

Ein Besuch beim Zahnarzt kann künftig teurer werden, denn eine bestimmte Behandlung muss vom Patienten selbst bezahlt werden, obwohl hier früher immer die Kasse eingesprungen ist. Der Grund überrascht.

 

Die Zahnärztekammer hat Verhandlungen mit der Gesundheitskasse ÖGK über den Ersatz der ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen abgebrochen. Damit drohen Zahnfüllungen zur Privatleistung zu werden. Ursprünglich waren für 14. November weitere Gespräche vereinbart. ÖGK-Vorsitzender Andreas Huss habe jedoch erklärt, dass niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Amalgamersatzstoff maximal zehn Prozent mehr Honorar bezahlt wird, kritisierte die Zahnärztekammer.

 

“Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen”, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Wären die Zahnärzte dem Vorschlag der ÖGK gefolgt, hätte das zu massiven Einkommensverlusten der niedergelassenen Zahnärzte geführt. In weiterer Folge wäre es zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte mit Kassenverträgen gekommen, warnte die Zahnärztekammer.

 

Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten. Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Außerdem werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.

 

Die ÖGK appellierte in einer Aussendung an die Zahnärztekammer, ihre Verantwortung wahrzunehmen und wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Absage des Gesprächstermins kommende Woche nehme sie “verwundert” zur Kenntnis. “Durch das unprofessionelle Vorgehen der Standesvertretung ist die Versorgung der Versicherten gefährdet”, spielte die Gesundheitskasse in einer Aussendung den Ball an die Zahnärztekammer zurück.

 

Versorgung der Versicherten gefährdet

Das EU-weite Verbot von Amalgamfüllungen ab Jänner erfordere alternative Zahnfüllungen. Dafür sei die ÖGK auch weiterhin bereit, mehr Geld in die Hand zu nehmen, um ihren Versicherten eine optimale Versorgung mit hochwertigen Materialien zur Verfügung zu stellen, betonte die Gesundheitskasse. Das geschehe etwa in den Zahngesundheitszentren der ÖGK, in denen seit drei Jahren mit der Amalgamalternative Alkasit gearbeitet wird. Ein Gespräch über diese hochwertige Option habe die Zahnärztekammer abgelehnt.

 

Die Zahnärztekammer hatte zuvor weiters kritisiert, dass viele Leistungen von Kassen-Zahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, defizitär sind oder, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt werden. Das führe dazu, dass der Großteil der Zahnärzte seit Jahren dazu gezwungen sei, Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzte sei dies der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind Sie als zuständiger Gesundheitsminister über den Abbruch der Verhandlungen zwischen der Gesundheitskasse ÖGK und der Österreichischen Zahnärztekammer über den Ersatz der ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen informiert und wenn ja seit wann?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie als zuständiger Gesundheitsminister unternehmen, um hier eine Wiederaufnahme der Verhandlungen anzuregen bzw. zu unterstützen?

2.    Welche Ersatzlösungen für die ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen schlagen Sie als zuständiger Gesundheitsminister gemeinsam mit den zuständigen Experten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vor?

3.    Welche Ersatzlösungen für die ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen sind Ihnen als zuständigem Gesundheitsminister bzw. sind Ihren Experten des BMSGPK auf EU-Ebene bzw. in anderen EU-Staaten bzw. auch Drittstaaten bekannt?

4.    Wie sehen Sie als zuständiger Gesundheitsminister grundsätzlich die Kassenvertragssituation und die Abgeltung der Leistungen durch die Sozialversicherungsträger im Bereich der Zahnmedizin in Hinsicht auf Kostenwahrheit und Kostenklarheit und das Verhalten der Sozialversicherungsfunktionäre gegenüber den österreichischen Zahnärzten?

5.    Wie hoch waren die Kosten für die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung für Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und ausländische Justizhäftlinge jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend, die von den österreichischen Sozialversicherungsträgerm bzw. aus dem Bundesbudget abgegolten werden mussten?

6.    Sehen Sie für die unter Frage 5 angesprochenen Personengruppen ein entsprechendes Einsparungspotential bei den Kosten für die zahnmedizinische Versorgung?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] https://exxpress.at/news/kosten-schock-diese-kassen-leistung-beim-zahnarzt-ist-gestrichen/