1090/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Irene Eisenhut
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Familiennachzug – Umfang der beabsichtigten Maßnahmen
Im aktuellen Regierungsprogramm der Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS ist ein Stopp des Familiennachzugs als Ziel definiert. Wörtlich heißt es hierzu:
„Familiennachzug wird mit sofortiger Wirkung vorübergehend und im Einklang mit Art. 8 EMRK gestoppt.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen reisten 2023 und 2024 auf Grund von § 35 AsylG ins Bundesgebiet ein?
2. Wie viele Personen reisten 2023 und 2024 auf Grund von § 46 NAG ins Bundesgebiet ein?
a. Wie viele davon stellten einen Asylantrag?
3. Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 der Familiennachzug unter Bezugnahme auf Art. 8 EMRK gewährt? (Bitte um Auflistung per Jahr und Nationalität)
4. Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 der Familiennachzug verweigert, obwohl sich diese auf Art. 8 EMRK beriefen? (Bitte um Auflistung per Jahr und Nationalität)
5. Wie viele Personen reisten 2024 mit einem Visum C ein und stellten einen Asylantrag?
6. Werden diese Visa im Falle eines Asylantrages storniert?
a. Wenn ja, wie viele im Jahr 2024?
b. Wenn nein, aus welchem Grund und in welchem Ausmaß im Jahr 2024? (Taxative Aufzählung)
7. Umfasst die geplante Kontingentierung für den Familiennachzug lediglich das AsylG oder auch das NAG?
8. Wie soll diese Kontingentierung konkret ausgestaltet werden?
[1] „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ Regierungsprogramm 2025-2029, S.74
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf