1115/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.04.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Ralph Schallmeiner, Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Seilbahn im Salzburger Weißsee-Gebiet und umweltrelevante Aspekte des geplanten Berghotelausbaus Rudolfshütte
Im Weißsee-Gebiet in der Salzburger Nationalparkgemeinde Uttendorf betreibt der Hotelier Wilfried Holleis die Seilbahnen Weißsee Gletscherwelt sowie die Rudolfshütte, ein alpines 352-Betten-Hotel auf über 2.300 m Seehöhe - inmitten eines Landschaftsschutzgebiets und der geschützten Alpinregion (Landschaftsschutzgebiet „Felbertal-Ammertal-Dorferöd“ und „Alpinregion“ – angrenzend an den Nationalpark Hohe Tauern) und unmittelbar angrenzend an den Nationalpark Hohe Tauern.
Der Eigentümer plant, das Berghotel weit über 50% auf 576 Betten (plus 224 Betten) auszubauen. Er begründet den massiven Ausbau damit, dass das Schigebiet ohne zusätzliche Betten nicht gewinnbringend zu führen sei, weil es für Tagesgäste aufgrund der langen Anreise wenig attraktiv sei.
Die UVP-Behörde des Landes hat mit 13.6.2024 entschieden[1], dass für die Erweiterung der Bettenkapazität, Änderungen am Hotel und – wie sich erst im Zuge von Nachreichungen herausgestellt hat – auch die Errichtung des Rückhaltebeckens und der Abwasserbeseitigungsanlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Nach einer Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft gegen den UVP-Bescheid zog der Eigentümer 2024 den Antrag zurück. Am 23.9.2024[2] informierte er, dass er das Berghotel schließen werde, um dann sowohl Seilbahnen und Hotel im Winterbetrieb dennoch geöffnet zu lassen. Seitdem wird nach Käufern gesucht und der Eigentümer kündigte vor einigen Tagen an, erneut einen UVP-Feststellungsantrag zu stellen.
Die Rudolfshütte ist ein wichtiger Standort für die alpinen Wege. Der massive Ausbau auf knapp 600 Betten stellt jedoch eine massive Belastung der hochalpinen Natur dar und die laufenden Pistenkorrekturen (aktuell sind zwei naturschutzrechtliche Verfahren dazu anhängig) finden im hochalpinen Schutzgebiet statt. Offen sind darüber hinaus auch Fragen zur Konzession der Seilbahn Rudolfshütte (Teilabschnitte I und II).
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung über den Antrag auf Konzessionsverlängerung der Seilbahn Rudolfshütte (Teilabschnitt I und II) zu rechnen?
2) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Antragstellung im November 2021 gesetzt, um die Konzessionsverlängerung voranzubringen?
3) Welche inhaltlichen Anforderungen mussten im Zuge des Maßnahmenbescheides erfüllt werden (z. B. Umbauten, technische Nachrüstungen)?
4) Welche Umbauten wurden bisher beantragt und bereits genehmigt (bitte chronologisch auflisten mit Datum, Art des Vorhabens, Genehmigungsinstanz und Bescheidlage)?
5) Wann wurde das zuletzt gestellte Bauansuchen für die seilbahntechnischen Zu- und Umbauten eingereicht und welche Punkte umfasst es konkret (z. B. Förderleistung, Betriebsart)?
6) Ist die Seilbahn Rudolfshütte aktuell formal konzessioniert?
7) Wie lange darf gemäß § 28 Abs. 3 Seilbahngesetz 2003 ein solcher „Zwischenbetrieb“ bis zur endgültigen Entscheidung aufrechterhalten werden?
8) Gab es bei der mündlichen Verhandlung im September 2022 Einwände von Behörden, Sachverständigen oder anderen Beteiligten? Wenn ja, welche?
9) Wie wurde die naturschutzfachliche Beurteilung in die Entscheidung zur Konzessionsverlängerung eingebunden? Gab es Stellungnahmen von Umweltbundesamt, Nationalparkverwaltung oder Fachabteilungen?
10) Wie wird der geplante Ausbau des Hotels auf 580 Betten mit dem bestehenden oder geplanten Seilbahnbetrieb verkehrs- und sicherheitstechnisch in Einklang gebracht?
11) Im Jahr 2004 wurde ein Kanal vom Berghotel Rudolfshütte bewilligt. Fragen dazu hat die Landesregierung mit Verweis auf die mittelbare Bundesverwaltung zurückgewiesen. Wie funktioniert aktuell die Abwasserentsorgung der Rudolfshütte und auf welcher Genehmigungsgrundlage basiert diese?
12) Warum wird derzeit ein neues Abwasserrückhaltebecken errichtet bzw. geplant? Wer ist Antragsteller:in und Genehmigungsbehörde?
13) Wurde für dieses neue Becken bereits um Genehmigung angesucht? Wenn ja, wann und bei welcher Behörde?
14) Welche bundesrechtlichen Genehmigungen (z. B. WRG, Abfallwirtschaftsgesetz) wären für ein solches Bauwerk erforderlich?
15) Wie wird sichergestellt, dass bei einer massiven Erhöhung der Gästeanzahl des Berghotels Rudolfshütte auch das Entsorgungs- und Infrastrukturkonzept den umweltrechtlichen Vorgaben entspricht?
16) Gab es in den letzten zehn Jahren wasser- oder abfallrechtliche Beanstandungen (z. B. durch BMLFUW/BMNT/BMLRT/BML/BMLUK, BMK oder die Landessanitätsdirektion) hinsichtlich der Infrastruktur des Berghotels Rudolfshütte?
17) Welche weiteren Verfahren unter Bundeskompetenz sind derzeit im Zusammenhang mit der Weißsee-Gletscherwelt GmbH und der Berghotel Rudolfshütte GmbH anhängig?