1135/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.04.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Fütterung von Kälbern am Transport

BEGRÜNDUNG

 

Lebendtiertransporte über weite Strecken auf der Straße und am Seeweg sind eine große Belastung für die transportierten Tiere. Umso mehr gilt dies bei sehr jungen Tieren: Noch nicht abgesetzte Tiere (die also noch von Flüssigfütterung mit Milch oder Milchersatz abhängig sind) müssen alle paar Stunden mit Milch gefüttert werden um keinen Hunger zu leiden, und sie sollten nach der Fütterung für mindestens drei Stunden ruhen[1]. Sie befinden sich zum Zeitpunkt des Transports oft in der „immunologischen Lücke“[2] und sind daher besonders anfällig für Infektionen, die durch die Durchmischung mit Tieren aus anderen Beständen leicht übertragen werden.

Bei der Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung wurde von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, das Mindesttransportalter von Jungtieren anzuheben, bei Kälbern auf ein Mindestalter von 5 Wochen. Das wäre ein Fortschritt gegenüber der derzeitigen Rechtslage, entspricht jedoch immer noch nicht der aus Tierschutzsicht notwendigen Regelung, dass nicht-entwöhnte Tiere gar nicht transportiert werden sollten. 

In Österreich hat seit September 2022 die letzte Novelle des Tiertransportgesetzes wichtige Verbesserungen gebracht, etwa eine Einschränkung der Transportzeiten von Jungtieren, und eine Erhöhung des Mindesttransportalters von Kälbern von zwei auf drei Wochen, sowie ab 2025 auf vier Wochen sofern keine gute Kälbergesundheit gegeben ist. Darauffolgend regelte die auf der Verordnungsermächtigung des § 20b Tiertransportgesetz basierende Tiertransportverordnung nähere Bestimmungen zur Transportfähigkeit, zu Transportmitteln und zu zusätzlichen Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren (im Folgenden: Tiertransportverordnung). Weitere wichtige Details zur Versorgung der Tiere am Transport werden nun eindeutiger benannt und schaffen so zusätzliche Verbesserungen für die Tiere am Transport.

So ist nun eindeutig geregelt, dass Kälber bis zu einem Alter von zwei Monaten spätestens alle neun Stunden mit Milch oder Milchaustauscher gefüttert werden müssen. Auch die Art der Tränken ist genau geregelt, da viele bestehende Tränkesysteme für Kälber eigentlich ungeeignet sind. Die Anforderungen zur Versorgung der Tiere treten aufgrund der notwendigen Investitionen ab 1. Juli 2025 in Kraft. 

Für die entsprechende Wirkung der Vorgaben ist nun aber auch eine entsprechende Kontrolle notwendig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Transportfahrzeuge („Straßentransportmittel“) sind in Österreich bzw. im Ausland (für die Verwendung für aus Österreich startende Transporte) bereits zugelassen, die die geforderte Ausstattung für Kälber laut §3 Tiertransportverordnung, auch in Verbindung mit der vorgeschriebenen Fütterung von Milch oder Milchersatz laut §2 Tiertransportverordnung, besitzen, die mit Anfang Juli 2025 erfüllt werden muss?

2.    Wie viele Transportfahrzeuge („Straßentransportmittel“) sind derzeit in Österreich bzw. im Ausland (für die Verwendung für aus Österreich startende Transporte) zugelassen, die die Anforderungen erfüllen die bisher galten?

3.    Wurden die zuständigen Behörden von Ihnen angewiesen, ab 1.7.2025 bei allen Abfertigungen von Kälbertransporten insbesondere die korrekte Ausstattung zur Erfüllung des dann neu geltenden § 3 Tiertransportverordnung zu überprüfen?

4.    Kann sichergestellt werden, dass ab Inkrafttreten des § 3 Tiertransportverordnung mit 1.7.2025 alle Kälbertransporte gesetzeskonform stattfinden werden?

5.    Wie wird in der Praxis überprüft, ob Kälber bis zu einem Alter von zwei Monaten spätestens alle neun Stunden mit Milch oder Milchersatz gefüttert werden?

6.    Wie wird in der Praxis sichergestellt, dass die Tiere an die Tränkvorrichtungen gewöhnt sind und nicht davor zurückschrecken (§2 Abs. 2 Tiertransport-verordnung)?

7.    Wie müssen Ihres Erachtens die Tränkeeinrichtung beschaffen, die Tränketechnik durchgeführt und das Tränkemanagement durch die Tiertransportbetreuer:innen  organisiert werden, um gewährleisten zu können, dass jedes einzelne transportierte nicht-entwöhnte Kalb die jeweils erforderliche Menge an Milch oder Milchersatz zu sich nimmt?

8.    Der Transport von warmem Milchaustauscher über mehrere Stunden kann zu Vergammelung (Verkeimung, Biofilmbildung) führen. Das Anrühren vor Ort verlängert die Fütterungs- und damit Transportzeit. Wie soll damit in der Praxis der Kontrolle bei Abfertigung umgegangen werden?

9.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei den Verhandlungen zur Novelle der EU-Tiertransportverordnung (Verordnung (EG) 1/2005) eine mindestens dreistündige Ruhezeit nach der Fütterung verpflichtend vorgeschrieben wird?

10. Werden Sie sich bei den Verhandlungen zur Novelle der EU-Tiertransportverordnung dafür einsetzen, dass das Mindesttransportalter von Tieren auf zumindest 8, noch besser 12 Wochen erhöht wird?

 



[1] https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2022.7442

https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/2022-09/3.Herskin-Free-moving-transport.pdf, S. 16

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690874/IPOL_STU(2021)690874_EN.pdf-

[2] Artgerechte Kälbermast und Aufzucht von Mastremonten, Seite 4