1146/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.04.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an den Bundeskanzler

betreffend Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes

 

 

Am 31. Jänner 2024 wurde im Nationalrat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen, welches am 1. September 2025 in Kraft treten wird.

 

Dieses Bundesgesetz sieht unter anderem die verpflichtende Veröffentlichung von Informationen der mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung betrauten Organe vor und enthält Ausnahmen für konstitutiv aufgezählte Fälle. Es wird zum Beispiel keine Veröffentlichung verlangt, wenn dies die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden würde.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Organe, Stiftungen, Fonds, Unternehmen bzw. sonstige juristische Personen aus Ihrem Verantwortungsbereich unterliegen dem IFG?

2.    Wo sind die Kontaktmöglichkeiten hinsichtlich dieser Organe, Stiftungen, Fonds, Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen ersichtlich und wie lauten deren E-Mail-Adressen?

3.    Werden in Ihrem Ressort übersichtliche und vollständige Listen über Kontaktmöglichkeiten im Sinne des IFG geführt?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieser Listen.

4.    Sind in Ihrem Ressort Kontrollmöglichkeiten vorgesehen, die sicherstellen, dass sämtliche dem IFG unterliegenden Informationen veröffentlicht werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche Möglichkeiten stehen dem Bürger bei Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht der dem IFG unterliegenden Informationen offen?

a.    Wie werden die Bürger darüber informiert?

6.    Wird es Leitfäden, Fortbildungen oder Schulungen für die Bediensteten Ihres Ressorts geben?

a.    Wenn ja, welche?

7.    Wurden von Ihrem Ressort Vorbereitungsmaßnahmen bezüglich des Inkraft-tretens des IFG getroffen?

a.    Falls ja, welche?

8.    Wie hoch ist der Kostenaufwand im Budget Ihres Ministeriums für die Vorbereitungsmaßnahmen und die Weiterbildungskosten bezüglich des Inkraft-tretens des IFG?

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.