115/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Patienten gegenüber der ÖGK, AUVA, SVS, BVAeB und anderen Sozialversicherungsträgern bzw. Krankenanstaltenträgern in den Jahren 2020 bis 2024
Auf der Webseite der FPÖ ist unter Bezugnahme einer Anfragebeantwortung an den Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak aus dem März 2020 folgendes zu lesen:[1]
2018: Über 200.000 ausländische Patienten in Österreich behandelt
Die stolze Summe von 322.151.078,23 Euro gibt es an offenen Kosten aufgrund von ausländischen Patienten, die sich in Österreich behandeln haben lassen und für die der zuständige Versicherungsträger des Ausländers zur Kassa gebeten wird.
Die aktuellen Zahlen (Stand 19. März 2020) stammen aus der Beantwortung einer Anfrage des freiheitlichen Gesundheitssprechers Gerhard Kaniak durch den zuständigen Minister Rudolf Anschober. Der Freiheitliche wollte außerdem wissen, wie viele ausländische Patienten in den Jahren 2017 und 2018 in Österreich behandelt wurden. 2017 waren es 190.225 Personen, die ambulante Krankenhausbesuche in öffentlichen Ambulanzen der Krankenanstalten durchführten. Im Jahr 2018 stieg die Anzahl auf 201.722 an.
Österreich braucht das Geld!
Kaniak fordert, dass die ausländischen Versicherungsträger ihre Schulden so bald wie möglich bezahlen sollen. „Österreich braucht angesichts der Corona-Krise dringend Mittel im Gesundheitsbereich!“ Wenn sich ein Patient in Österreich behandeln lässt, wird der Versicherungsträger jenes Staates, in dem der Ausländer versichert ist, zur Kassa gebeten. Das regeln die EU-Verordnung 883/2004 und die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24.
Die Sache hat aber einen Haken. Der Versicherungsstaat muss nur soviel an Kosten ersetzen, die er bezahlt hätte, wenn der Patient in seinem Land behandelt worden wäre.
In diesem Zusammenhang stellen die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie haben sich die Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger gegenüber der ÖGK, AUVA, SVS, BVAeB und anderen Sozialversicherungsträgern bzw. Krankenanstaltenträgern jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt entwickelt?
2. Wie haben sich die Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger gegenüber der ÖGK jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt entwickelt?
3. Wie haben sich die Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger gegenüber der AUVA jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt entwickelt?
4. Wie haben sich die Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger gegenüber der SVS jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt entwickelt?
5. Wie haben sich die Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger gegenüber der BVAeB jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt entwickelt?
6. Wie haben sich die Schulden ausländischer Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger gegenüber den anderen Sozialversicherungsträgern bzw. Krankenanstaltenträgern jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt entwickelt?