1176/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Arnold Schiefer, Dr. Barbara Kolm, Mag. Gerhard Kaniak, Michael Fürtbauer, Mag. Harald Schuh

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität, und Infrastruktur

betreffend Mittelfristige und langfristige Wirkung der angekündigten Einsparungen auf Ministerienebene

 

 

Die aktuelle Finanzlage der Republik Österreich sowie der anstehende Generationen-wandel mit dem zunehmenden Mangel an Fachkräften macht es notwendig, längst fällige Reformen umzusetzen, die wachsende Bürokratie zurückzudrängen und einen Beitrag zur Senkung der Staatsausgaben in „nicht wertschöpfenden Bereichen“ zu leisten.

 

Im Regierungsprogramm wurde als Beitrag zur Sanierung des „schwarzen Budgetlochs“ „ein Maßnahmenpaket von mehr als 6,3 Milliarden Euro für 2025 und 8,7 Milliarden Euro für 2026 vorgesehen[1] bzw. angekündigt. Diese Sanierungsbeiträge werden nicht ausreichen, um ein EU-Defizitverfahren zu vermeiden bzw. wieder so schnell wie möglich zu beenden. Sollten die angekündigten Einsparungen in den nächsten 2 Jahren nicht tatsächlich lukriert werden, droht daraus eine „never ending story“ zu werden und der Standort Österreich massiven Schaden zu erleiden.

 

Als Beitrag der öffentlichen Verwaltung wurden 1,1 Mrd. Euro an „Einsparungen und Effizienzsteigerungen in der Verwaltung der Bundesministerien[2] im Regierungs-programm genannt. Auch eine „Neuaufstellung der Förderlandschaft“[3] wurde als erklärtes Ziel der Bundesregierung im Regierungsprogramm festgehalten.

 

Die 8,7 Mrd. Euro für 2026 und die Wiedererreichung der 3 % Maastricht Ver-schuldensgrenze in den Folgejahren wird nur möglich sein, wenn die im Jahr 2025 eingeplanten Beiträge der Ministerien eine nachhaltige Wirkung haben. Dazu genügt es nicht, im Jahr 2025 lediglich auf der Ausgabenseite zeitliche Verschiebungen zu machen und Einmaleffekte zu generieren.

 

Um nachhaltig die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung zu senken, müssen in den Ministerien auch Struktur- und Aufgabenreformen durchgeführt werden. Ein „Aufgabencheck“ auf gesetzlicher Ebene und in der Folge ein „Weglassen“ bzw. „Automatisieren“ von bürokratischen Tätigkeiten sind das Gebot der Stunde.

 

Damit einher geht in den Folgejahren auch eine Reduktion der aktuell den Ministerien zugeteilten Planstellen. Ausnahmen von Planstellenreduktionen sollten beispielsweise die Bereiche Sicherheit und Justiz sein. Ein „Umschichten“ von Planstellen von Administration zu mehr operativen Tätigkeiten muss angedacht werden. Aufgrund des Generationenwandels ist aktuell der richtige Zeitpunkt um so „sozial verträglich“ die Strukturen der Ministerien zu modernisieren. Die Stichwörter „Digitalisierung“ und „Entbürokratisierung“ seien diesbezüglich nur als mittelfristiges Ziel erwähnt.

 

Nachdem für die Jahre 2025 und 2026 ein Doppelbudget beschlossen und einge-halten werden soll, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Innovation, Mobilität, und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist der im Rahmen der Budgeterstellung vorgegebene finanzielle Beitrag, den Ihr Ministerium für die Jahre 2025 und 2026 „einsparen“ muss?

2.    Wie hoch ist das Einsparvolumen in Prozenten vom Gesamtbudget Ihres unmittelbaren Ministeriumbudgets?

3.    Welche Begründung gibt es für den Fall einer Abweichung von den seitens des BMF angekündigten 15 % Einsparungsvorgaben je Ressort?

4.    Werden Sie die budgetären Vorgaben und Einsparungen einhalten oder gehen Sie von einem Überschreiten Ihres Budgetrahmens aus?

5.    Welche Risikofaktoren sehen Sie, die sich negativ im Jahr 2025 und 2026 auf das Budget Ihres Ministeriums auswirken könnten?

6.    Wie setzen sich die Einsparungsmaßnahmen für das Jahr 2025 zusammen?

a.    Welcher finanzielle Beitrag bzw. welcher Prozentsatz zur Erreichung der Einsparungen ist dabei unter „Einmaleffekte“ einzuordnen?

b.    Welcher Beitrag kommt aus nicht ausgeschöpften Budgetansätzen der vergangenen Jahre/Perioden? Welche sind das?

c.    Welche Fördertöpfe wurden in den Jahren 2023 und 2024 nicht ausgeschöpft?

d.    Welche Fördertöpfe werden im Vergleich zu 2024 in den Jahren 2025 und 2026 geringer dotiert?

e.    Welcher Förderungen sind davon tatsächlich gegenüber den alten Budgetansätzen reduziert worden?

f.     Welche Förderungen sind nur zeitlich ausgelaufen?

g.    Welche Maßnahmen bzw. Einsparungen mit welcher finanziellen Effekt wirken für das Jahr 2026 und darüber hinaus und sind somit als „nachhaltige Einsparungen“ zu bezeichnen?

h.    Wie hoch schätzen Sie die finanzielle Wirkung der Einsparungen für das Jahr 2026 ein?

7.    Wie wollen Sie eine nachhaltige Aufgaben- und Strukturreform in Ihrem Ressort angehen?

8.    Wurden die Einsparungen für das Jahr 2025 und 2026 von einer internen „Task Force“ bestehend aus den Führungskräften in Ihrem Ministerium erarbeitet?

9.    Haben Sie vor, externe Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Reform-vorschlägen für Ihr Ministerium zu beauftragen?

10. Wie hoch ist der gemeldete Budgetansatz für externe Beratungsleistungen in Ihrem Ressort für die Jahre 2025 und 2026?

11. Haben Sie eine eigene „Reformgruppe zur Entbürokratisierung“ ins Leben gerufen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wie sind die Zielvorgaben für diese Reformgruppe formuliert?

c.    Wann erwarten Sie erste Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge?

d.    Gibt es bereits erste Maßnahmenvorschläge zur „Verschlankung“ des Ministeriums mit Potential einer Planstellenreduktion ab 2026?

12. Ist eine permanente Schnittstelle und ein Reporting zum „Entbürokrati-sierungsstaatsekretär im Außenamt eingerichtet“?

a.    Wenn nicht, wie findet die Einbindung von Staatssekretärs Sepp Schellhorn in Entbürokratisierungsinitiativen ihres Ressorts statt?



[1]    Jetzt das Richtige tun. Für Österreich. Regierungsprogramm 2025-2029

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf, S. 15

[2]    Ebd., S. 18

[3]    Ebd., S. 20