1188/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bargeldlose Zahlung an öffentlichen Parkplätzen
Die Einführung bargeldloser Kassenautomaten steht im Kontext einer zunehmenden Digitalisierung und Effizienzsteigerung im öffentlichen Sektor. Bereits 2007 wurden in Österreich rund 3.000 Bankomatkassen in der öffentlichen Verwaltung installiert, um Bürgerinnen und Bürgern eine schnelle und effiziente Abwicklung von Amtsgeschäften zu ermöglichen [1] . Viele öffentliche Parkflächen wurden in den letzten Jahren modernisiert, wobei zunehmend Kassenautomaten zum Einsatz kommen, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren, wie jener beim Ämterzentrum Kufstein. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen eingeführt, um den Zahlungsprozess für die Nutzer zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Betreiber solcher Automaten sind häufig private Unternehmen, während staatliche Institutionen als Eigentümer der Immobilien fungieren. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Zahlungsverkehr zu modernisieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die vermehrte Implementierung bargeldloser Zahlungssysteme wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Bargeldnutzung auf. In Österreich ist Bargeld nach wie vor ein wichtiges Zahlungsmittel und es gibt Bestrebungen, dessen Verwendung verfassungsrechtlich abzusichern. Abseits zahlreicher Initiativen der FPÖ in dieser Thematik, betonte sogar der ehemalige Bundeskanzler Karl Nehammer, dass man der Bevölkerung eine klare Versorgungssicherheit geben möchte und kündigte im August 2023 an, Bargeld als Zahlungsmittel in der Verfassung zu verankern.[2]
Die Einführung bargeldloser Systeme an bestimmten Standorten bedeutet nicht zwangsläufig eine generelle Abschaffung des Bargelds. Vielmehr sollen verschiedene Zahlungsmethoden parallel angeboten werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden. Die Herausforderung besteht darin, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Zahlungsmittel zu gewährleisten.
Im Jahr 2016 wurde von der FPÖ erstmals ein Antrag zur Verankerung des Rechts auf Bargeld in der Verfassung eingebracht. Dieser Antrag zielte auf ein Bundesverfassungsgesetz ab, das die unbeschränkte Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr sichern sollte.[3] Die FPÖ begründete ihren Vorstoß mit der Befürchtung, dass die Europäische Union das Bargeld abschaffen könnte, und wollte daher ein „Recht auf Bargeld" in der Verfassung verankern. Obwohl der Antrag im Verfassungsausschuss diskutiert wurde, fand er keine Mehrheit und wurde vertagt[4].
Neben diesem früheren Vorstoß hat die FPÖ auch in den jüngsten Sitzungen erneut Anträge zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Bargelds eingebracht.[5] Die Forderung nach einem expliziten Recht auf Bargeld wird von der FPÖ mit dem Schutz der finanziellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verhinderung einer ausschließlich digitalen Zahlungsstruktur begründet. Besonders hebt sie die Notwendigkeit hervor, Cent- und Euromünzen in ihrem aktuellen Bestand zu erhalten, um Preisaufrundungen zu vermeiden. Zudem fordert sie eine Garantie dafür, dass der digitale Euro nicht zur schrittweisen Abschaffung des Bargelds führt.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 ein Bargeld-Volksbegehren gestartet, das sich für die gesetzliche Sicherstellung der uneingeschränkten Bargeldnutzung in Österreich einsetzt. Dieses Volksbegehren zeigt, dass das Thema eine breite gesellschaftliche Relevanz hat und in der Bevölkerung auf großes Interesse stößt.[6]
Die Debatte über die Verankerung des Bargelds in der Verfassung zielt darauf ab, traditionelle Zahlungsmethoden zu schützen und die Entscheidungsfreiheit der Bürger zu sichern. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Verwaltungseffizienz und Bürgerpräferenzen in Einklang zu bringen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung bargeldloser Zahlungssysteme auf behördennahen oder öffentlichen Parkplätzen?
2. Inwiefern werden Alternativen geprüft, um Bürgerinnen und Bürgern weiterhin Bargeldzahlungen zu ermöglichen?
3. Gibt es gesetzliche Regelungen, die es Betreibern solcher Parkflächen erlauben, Bargeld als Zahlungsmittel vollständig abzulehnen?
4. Welche rechtlichen Vorgaben bestehen hinsichtlich der Akzeptanz von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in öffentlich zugänglichen Bereichen?
5. Welche wirtschaftlichen und administrativen Vorteile sieht die Bundesregierung in der verpflichtenden Einführung bargeldloser Zahlungssysteme auf öffentlichen Parkplätzen?
6. Wurden Auswirkungen auf ältere oder weniger digital-affine Personen geprüft, die möglicherweise über keine bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten verfügen?
7. Gibt es Pläne, diese bargeldlosen Zahlungssysteme auch in weiteren Bereichen öffentlicher Dienstleistungen auszuweiten?
8. Wie lässt sich die zunehmende Einschränkung der Bargeldnutzung mit dem politischen Versprechen der Bundesregierung vereinbaren, Bargeld als Zahlungsmittel in der Verfassung abzusichern?
9. Welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um Bargeld als Zahlungsmittel gesetzlich zu schützen und dessen Nutzung zu garantieren?
10. Gibt es eine Strategie, um sicherzustellen, dass Bürger weiterhin die Möglichkeit haben, öffentliche Dienstleistungen auch mit Bargeld zu bezahlen?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20071212_OTS0216
[2] https://orf.at/stories/3326309 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2023/08/nehammer-die-menschen-in-oesterreich-haben-ein-recht-auf-bargeld.html
[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXV/A/1573
[4] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2016/pk0272
[5] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/62
[6] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2080