1190/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Die völkerrechtliche Absicherung der Südtirol-Autonomie im Zuge der geplanten Reform des Autonomiestatuts
Das Pariser Abkommen von 1946 stellt die völkerrechtliche Grundlage für die Schutz-funktion Österreichs gegenüber der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Südtirols dar. Die laufende Reform des Autonomiestatuts in Italien betrifft zentrale Inhalte, die direkt oder indirekt auch völkerrechtliche Verpflichtungen und Garantien berühren.
Im Vergleich zum 1992 rund um die Streitbeilegung bei der UN ausgehandelten Autonomiestatut fallen in vielen Bereichen Rückschritte in Sachen Autonomie auf, was zu einiger Kritik an dem vorliegenden Entwurf führt. Alles in allem lassen die kritisierten Punkte Zweifel an der dauerhaften Absicherung der Autonomie im Sinne des Pariser Abkommens aufkommen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Welche Kenntnisse hat das Außenministerium über den aktuellen Stand der Autonomiereform in Italien und welche Auswirkungen sieht man im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Pariser Abkommens?
2. Wurde das Außenministerium oder ihm unterstellte Stellen in die Beobachtung oder Begleitung des Reformprozesses eingebunden?
3. Welche diplomatischen Gespräche hat das Außenministerium mit italienischen Regierungsstellen zur Autonomiereform geführt, und welche Gesprächskanäle bestehen aktuell zwischen Österreich und Italien zur Behandlung von Südtirol-Angelegenheiten?
4. Welche eigenen Analysen zur Vereinbarkeit der vom italienischen Ministerrat bereits beschlossenen Reform mit dem Schutzauftrag Österreichs hat das Außenministerium vorgenommen und inwieweit erfolgte dabei eine Koordination mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes?
5. Wurde die Südtiroler Landesregierung zur Abstimmung mit österreichischen Stellen über die Autonomiereform konsultiert?
6. Welche externen Sachverständigen sowie weiteren Quellen und Gesprächs-partner (z. B. österreichische Botschaft, unabhängige Experten) hat das Außenministerium zur Bewertung des Autonomieentwurfs herangezogen?
7. Welche Kenntnisse hat das Außenministerium über Art und Umfang öffentlicher Debattenprozesse zur geplanten Autonomiereform in Südtirol?
8. Ist dem Außenministerium bekannt, ob die Reformpläne mit internationalen Organisationen (z. B. Europarat, UN-Minderheitenkommission) abgestimmt oder in internationalen Foren thematisiert wurden?