1203/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Gefährdung von Konsumenten durch Mehlwürmer in Lebensmitteln
Laut EU-Richtlinie sind Mehlwürmer in Lebensmitteln seit Februar 2025 zulässig. Es handelt sich dabei um Pulver aus ganzen Larven des Mehlkäfers, die zuvor eine UV-Behandlung erfuhren. Diese Insekten dürfen daher beispielsweise in Brot, Gebäck, Kuchen oder anderen verarbeiteten Produkten eingesetzt werden.
Es ist völlig unverständlich, dass Konsumenten nun sämtliche Produkt auf Mehlwürmer untersuchen müssen, um sichergehen zu können, dass sie weiterhin österreichische Produkte höchster Qualität genießen. Ein von der EU auferlegter Schritt in Richtung Zwangs-Ernährungswende findet nicht nur keine Zustimmung unter den Österreichern, sondern birgt sogar gesundheitliche Gefahren. Besonders besorgniserregend ist, dass dieses Pulver bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben schwere allergische Reaktionen angefangen von Atembeschwerden über Haut-ausschläge bis hin zu allergischen Schocks auslösen kann.[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Warum halten Sie das Beimengen von Insektenmehl in Lebensmitteln für sinnvoll?
2. Wie beurteilen Sie die Aussage, dass die Qualität von Lebensmitteln durch die Beimengung von Insektenmehl gemindert wird?
3. Wie bewerten Sie die Risiken für Konsumenten beim Einsatz von Antibiotika und Fungiziden?
4. Wird es eine Kennzeichnungspflicht für Rückstände von Antibiotika und Fungiziden geben?
a. Wenn nein, warum nicht?
5. Liegen Ihrem Ministerium Daten dazu vor, ob und in wie vielen Fällen der Verzehr von Mehlwürmern zu allergischen Reaktionen geführt hat?
6. Wie viele Produkte mit Mehlwurmpulver sind aktuell in Österreich zugelassen?
7. Wie stellen Sie eine flächendeckende Kontrolle der Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln, die Insektenmehl beinhalten, sicher?
8. Wie können Konsumenten in Restaurants sichergehen, Produkte ohne Mehlwurmpulver zu verzehren?
9. Wie beurteilen Sie die Gefahr beim Verzehr von Mehlwurmpulver für Konsumenten mit Krebstier- oder Hausstaubmilbenallergien?
10. Wie wollen Sie ausreichend sicherstellen, dass Allergiker vor dem Konsum gewarnt werden?
a. Sind verpflichtende Warnhinweise angedacht?
i. Wenn ja, in welcher Form?
11. Hat man sich in Ihrem Ministerium mit den Risiken des Konsums von Mehl-würmern befasst und welche Daten liegen Ihnen dazu vor?
[1] https://www.diepresse.com/19346112/eu-erlaubt-uv-behandlung-von-mehlwurm-pulver-in-lebensmitteln