1204/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Nur mehr auf digitalem Weg ins Flugzeug

 

 

Die irische Billigfluglinie Ryanair plant laut Medienberichten[1] ausgedruckte Bordkarten vollständig abzuschaffen. Künftig sollen mindestens 60 Prozent der Passagiere nur noch digital einchecken dürfen. Ein Ausdruck des Boardingpasses am Flughafen ist bereits jetzt kostenpflichtig. Diese Entwicklung bedeutet eine klare Benachteiligung all jener Passagiere, die aus Alters-, Technik- oder Datenschutzgründen kein Smartphone verwenden oder keine App installieren möchten. Wir Freiheitliche kritisieren dieses Vorgehen scharf. Auch Konsumentenschützer warnen und verweisen auf rechtliche Schranken im Rahmen einer „gröblichen Benachteiligung“ für Kunden, die solche diskriminierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Fall bringen könnten. Auch Vertreter des Salzburger Flughafens bestätigen, dass klassische Check-in-Schalter stark reduziert wurden – von ehemals 36 auf heute nur noch rund 30 – und die Branche sich zunehmend automatisiert. Digitale Prozesse ersetzen zunehmend den persönlichen Kundenkontakt, was für viele Bürger mit Einschränkungen und Zusatzkosten verbunden ist.

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere für ältere Menschen, technikferne Bürger sowie datenschutzbewusste Personen dringende Fragen nach der Freiwilligkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie die Pläne von Ryanair, ausgedruckte Bordkarten abzu-schaffen?

2.    Teilt Ihr Ministerium die Auffassung, dass solche Maßnahmen eine diskriminierende Behandlung von Menschen darstellen?

3.    Liegen Ihrem Ministerium Informationen von diversen Airlines über ähnliche Pläne zur Abschaffung gedruckter Bordkarten vor?

4.    Welche konkreten Maßnahmen streben Sie an, um sicherzustellen, dass eine analoge Abwicklung des Check-Ins auf Flughäfen möglich bleibt?

5.    Sind legistische Schritte geplant, um Menschen ein Recht auf analoges Check-In zu gewährleisten?

6.    Ist Ihrem Ministerium bekannt, welche Fluglinien einen Aufpreis für analoge Serviceleistungen verlangen?

7.    Die Einführung eines ausschließlich digitalen Eincheckens per Handy führt im Gegensatz zum analogen Check-In zu einer Abhängigkeit von Software und Hardware sowie Angewiesenheit auf Unternehmen, deren Aufgabe in der Aufrechterhaltung der Strukturen liegt. Wie beurteilen Sie diese Problematik?



[1]    https://www.sn.at/wirtschaft/welt/konsumentenschuetzer-alarm-geht-weg-flugzeug-176922022