1210/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Harald Stefan

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten, Nutzen und wissenschaftliche Qualität von beauftragten externen Berichten

 

 

Im Jahr 2023 beauftragten das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundes-ministerium für Justiz das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) mit der Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts. Die erste Ausgabe dieses Berichts, betitelt mit „Rechtsextremismus in Österreich 2023. Unter Berücksichtigung der Jahre 2020 bis 2022“, wurde im Jänner 2025 auf der Website des DÖW präsentiert.

 

Das Dokument mit einem Umfang von 196 Seiten weist seine Bestimmung aus, rechtsextreme Akteure, deren Ideologie, Aktivitäten sowie nationale und internationale Vernetzungen aufzuzeigen. Es wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert und als sogenannte II-Beilage veröffentlicht.

 

Da derartige Publikationen von Bundesministerien in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern finanziert werden, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz bezüglich:

 

 

Insbesondere im Hinblick auf den gegenständlichen Rechtsextremismusbericht werden Zweifel an dessen wissenschaftlicher Objektivität und Qualität geäußert. Kritisiert werden unter anderem:

 

 

Ein wissenschaftlicher Bericht sollte grundlegenden Kriterien wie Objektivität, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Unparteilichkeit und methodischer Sauberkeit genügen. Diese Standards scheinen im vorliegenden Fall nicht durchgängig erfüllt zu sein.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wer hat das Vergabeverfahren für den gegenständlichen Rechtsextremismus-bericht ausgeschrieben?

2.    Welche Sektionen und Abteilungen waren dabei beteiligt?

3.    Welche Vergaberichtlinien wurden dabei angewandt?

4.    Was war der genaue Wortlaut dieser Vergaberichtlinien und was genau wurde vergeben?

5.    Waren diese Vergaberichtlinien ergebnisoffen gestaltet?

6.    Wer hat die anderen externen Berichte des Zeitraumes 2020 bis 2025 ausgeschrieben?

7.    Welche Sektionen und Abteilungen waren bei diesen im Einzelnen beteiligt?

8.    Welche Vergaberichtlinien wurden bei diesen im Einzelnen angewandt?

9.    Was war der genaue Wortlaut dieser Vergaberichtlinien bei diesen im Einzelnen und was genau wurde vergeben?

10. Waren diese Vergaberichtlinien bei diesen im Einzelnen ergebnisoffen gestaltet?

11. Wie viele Berichte oder Studien hat Ihr Ministerium zwischen 2020 und 2025 beim Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) beauftragt?

    1. Welche Titel hatten diese Berichte bzw. Studien, in welchem Jahr wurden sie erstellt und in welcher Höhe wurden sie jeweils finanziert? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.)
  1. In welcher Höhe wurde konkret der Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2023“ von Ihrem Ministerium finanziert?
  2. Welcher konkrete Nutzen wird von Seiten des Ministeriums aus der Erstellung solcher Berichte abgeleitet?
  3. Nach welchem Vergabeverfahren wurde das DÖW für die Erstellung des Berichts „Rechtsextremismus in Österreich 2023“ beauftragt? (z. B. Direktvergabe, Ausschreibung etc.)
  4. Wurde für diesen Bericht eine externe wissenschaftliche Begutachtung oder Qualitätssicherung durchgeführt?
    1. Wenn ja, durch wen?
    2. Mit welchem Ergebnis?
  5. Welche wissenschaftlichen Qualitätskriterien müssen Berichte erfüllen, die im Auftrag Ihres Ministeriums erstellt werden?
  6. Gab es im konkreten Fall formale Vorgaben an das DÖW hinsichtlich Methodik, Datenquellen, Quellenauswahl und Auswertungsverfahren?
  7. Welche internen oder externen Kontrollmechanismen bestehen zur Sicherstellung von Objektivität und wissenschaftlicher Qualität bei ministeriell beauftragten Berichten?
  8. Sind Ihrem Ministerium im Zuge der Erstellung oder Veröffentlichung des Rechtsextremismusberichts Rückmeldungen, Beschwerden oder Kritik zugegangen?
    1. Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt?
  9. Welche Schlussfolgerungen zieht Ihr Ministerium für zukünftige Beauftragungen ähnlicher Berichte im Hinblick auf Wissenschaftlichkeit, Transparenz und politische Unabhängigkeit?
  10. Plant Ihr Ministerium trotz der angespannten budgetären Lage weiterhin Berichte wie den Rechtsextremismusbericht regelmäßig in Auftrag zu geben?
    1. Wenn ja, wie rechtfertigt sich dies angesichts der aktuellen Budgetlage?
  1. Hat das DÖW in den Jahren 2020 bis 2025 Fördermittel aus Ihrem Ressort erhalten?
    1. Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
  2. Wurden für die Erstellung und Veröffentlichung des Rechtsextremismusberichts 2023 Fördermittel, Honorare oder andere finanzielle Zuwendungen gewährt?
    1. Wenn ja, in welcher Höhe?
  3. Wurden von Ihrem Ministerium in den Jahren 2020 bis 2025 weitere Fördermittel, Honorare oder ähnliche Leistungen an das DÖW genehmigt?
    1. Wenn ja, bitte um vollständige Aufschlüsselung nach Jahr und Fördergrund.
    2. Wenn ja, waren diese Mittel an bestimmte Projekte gebunden?
    3. Wenn ja, an welche?
    4. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wurde von Ihrem Ministerium kontrolliert, ob die gewährten Fördermittel ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  5. Welche Voraussetzungen muss ein Verein, eine Stiftung oder eine NGO wie das DÖW erfüllen, um Fördermittel aus Ihrem Ministerium zu erhalten?
  6. Hat das DÖW diese Voraussetzungen erfüllt?
    1. Wenn ja, auf welcher Grundlage wird dies beurteilt?
  7. Welche anderen NGOs, Stiftungen oder Vereine haben diese Voraussetzungen ebenfalls erfüllt und Fördermittel erhalten? (Bitte um Auflistung.)
  8. Ist dem Ressort bekannt, in welchem Ausmaß das DÖW auf Fördermittel angewiesen ist bzw. welchen Anteil diese an dessen Gesamtbudget ausmachen?
  9. Wurden dem DÖW für das Jahr 2024 Fördermittel ausbezahlt oder genehmigt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, zu welchem Zweck?

22. Wurden zwischen 2020 und April 2025 Projekte anderer Vereine, NGOs, Stiftungen oder vergleichbarer Institutionen von Ihrem Ministerium gefördert?

a.    Wenn ja, welche Organisationen?

b.    Welche konkreten Projekte wurden gefördert?

c.    Aus welchen Gründen wurden diese gefördert?

d.    Welche Kriterien mussten diese Projekte erfüllen?

23. Welche anderen Berichte oder Studien wurden von Ihrem Ministerium zwischen 2020 und 2025 an NGOs, Vereine, Stiftungen oder vergleichbare Organisationen beauftragt?

a.    Welche Organisationen waren jeweils Auftragnehmer?

b.    Was war der jeweilige Titel und Inhalt der Studie bzw. des Berichts?

c.    In welchem Jahr wurden sie erstellt und in welcher Höhe finanziert?

24. Welche Kriterien mussten diese Organisationen erfüllen, um beauftragt zu werden?

25. Wurde bei diesen Berichten ebenfalls eine wissenschaftliche Begutachtung oder Qualitätskontrolle durchgeführt?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Mit welchem Ergebnis?

26. Welche Fördermittel, Honorare oder vergleichbare Leistungen wurden zwischen 2020 und 2025 von Ihrem Ministerium an NGOs, Stiftungen, Vereine oder sonstige Institutionen ausbezahlt?

a.    Bitte um vollständige Auflistung nach Jahr, Förderempfänger, Fördergrund und Höhe.

27. Wurden die ausbezahlten Fördermittel an bestimmte Projekte oder Zwecke gebunden?

a.    Wenn ja, an welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

28. Welche Kontrollmechanismen bestehen in Ihrem Ministerium zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln durch externe Organisationen?

29. Welche Schlussfolgerungen zieht Ihr Ministerium hinsichtlich der zukünftigen Förderpraxis gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen im Hinblick auf Effizienz, Transparenz und politische Unabhängigkeit?

30. Ist es angesichts der angespannten budgetären Situation aus Sicht Ihres Ministeriums gerechtfertigt, weiterhin öffentliche Mittel für Berichte wie jenen des DÖW bereitzustellen, deren wissenschaftliche Qualität und politische Neutralität teils erheblich in Frage gestellt wird?