1210/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Harald Stefan
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kosten, Nutzen und wissenschaftliche Qualität von beauftragten externen Berichten
Im Jahr 2023 beauftragten das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundes-ministerium für Justiz das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) mit der Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts. Die erste Ausgabe dieses Berichts, betitelt mit „Rechtsextremismus in Österreich 2023. Unter Berücksichtigung der Jahre 2020 bis 2022“, wurde im Jänner 2025 auf der Website des DÖW präsentiert.
Das Dokument mit einem Umfang von 196 Seiten weist seine Bestimmung aus, rechtsextreme Akteure, deren Ideologie, Aktivitäten sowie nationale und internationale Vernetzungen aufzuzeigen. Es wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert und als sogenannte II-Beilage veröffentlicht.
Da derartige Publikationen von Bundesministerien in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern finanziert werden, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz bezüglich:
Insbesondere im Hinblick auf den gegenständlichen Rechtsextremismusbericht werden Zweifel an dessen wissenschaftlicher Objektivität und Qualität geäußert. Kritisiert werden unter anderem:
Ein wissenschaftlicher Bericht sollte grundlegenden Kriterien wie Objektivität, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Unparteilichkeit und methodischer Sauberkeit genügen. Diese Standards scheinen im vorliegenden Fall nicht durchgängig erfüllt zu sein.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wer hat das Vergabeverfahren für den gegenständlichen Rechtsextremismus-bericht ausgeschrieben?
2. Welche Sektionen und Abteilungen waren dabei beteiligt?
3. Welche Vergaberichtlinien wurden dabei angewandt?
4. Was war der genaue Wortlaut dieser Vergaberichtlinien und was genau wurde vergeben?
5. Waren diese Vergaberichtlinien ergebnisoffen gestaltet?
6. Wer hat die anderen externen Berichte des Zeitraumes 2020 bis 2025 ausgeschrieben?
7. Welche Sektionen und Abteilungen waren bei diesen im Einzelnen beteiligt?
8. Welche Vergaberichtlinien wurden bei diesen im Einzelnen angewandt?
9. Was war der genaue Wortlaut dieser Vergaberichtlinien bei diesen im Einzelnen und was genau wurde vergeben?
10. Waren diese Vergaberichtlinien bei diesen im Einzelnen ergebnisoffen gestaltet?
11. Wie viele Berichte oder Studien hat Ihr Ministerium zwischen 2020 und 2025 beim Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) beauftragt?
22. Wurden zwischen 2020 und April 2025 Projekte anderer Vereine, NGOs, Stiftungen oder vergleichbarer Institutionen von Ihrem Ministerium gefördert?
a. Wenn ja, welche Organisationen?
b. Welche konkreten Projekte wurden gefördert?
c. Aus welchen Gründen wurden diese gefördert?
d. Welche Kriterien mussten diese Projekte erfüllen?
23. Welche anderen Berichte oder Studien wurden von Ihrem Ministerium zwischen 2020 und 2025 an NGOs, Vereine, Stiftungen oder vergleichbare Organisationen beauftragt?
a. Welche Organisationen waren jeweils Auftragnehmer?
b. Was war der jeweilige Titel und Inhalt der Studie bzw. des Berichts?
c. In welchem Jahr wurden sie erstellt und in welcher Höhe finanziert?
24. Welche Kriterien mussten diese Organisationen erfüllen, um beauftragt zu werden?
25. Wurde bei diesen Berichten ebenfalls eine wissenschaftliche Begutachtung oder Qualitätskontrolle durchgeführt?
a. Wenn ja, durch wen?
b. Mit welchem Ergebnis?
26. Welche Fördermittel, Honorare oder vergleichbare Leistungen wurden zwischen 2020 und 2025 von Ihrem Ministerium an NGOs, Stiftungen, Vereine oder sonstige Institutionen ausbezahlt?
a. Bitte um vollständige Auflistung nach Jahr, Förderempfänger, Fördergrund und Höhe.
27. Wurden die ausbezahlten Fördermittel an bestimmte Projekte oder Zwecke gebunden?
a. Wenn ja, an welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
28. Welche Kontrollmechanismen bestehen in Ihrem Ministerium zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln durch externe Organisationen?
29. Welche Schlussfolgerungen zieht Ihr Ministerium hinsichtlich der zukünftigen Förderpraxis gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen im Hinblick auf Effizienz, Transparenz und politische Unabhängigkeit?
30. Ist es angesichts der angespannten budgetären Situation aus Sicht Ihres Ministeriums gerechtfertigt, weiterhin öffentliche Mittel für Berichte wie jenen des DÖW bereitzustellen, deren wissenschaftliche Qualität und politische Neutralität teils erheblich in Frage gestellt wird?