1240/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Vorschriftswidrige Beschlussfassung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch die WHO und die damit verbundene Bedrohung nationalstattlicher Souveränität

 

 

Am 1. Juni 2024 wurden im Rahmen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO tiefgreifende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Diese Änderungen wurden entgegen den eigenen Vorgaben der WHO verabschiedet, da die verpflichtende Frist zur Übermittlung der finalen Entwürfe an die Mitgliedstaaten - nämlich mindestens vier Monate vor der Abstimmung - nicht eingehalten wurde. Die Entwürfe wurden bis zuletzt mehrfach verändert, ohne den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Prüfung zu lassen.

 

Die beschlossenen Änderungen sehen vor, dass künftig allein der Generaldirektor der WHO bestimmen kann, ob ein internationaler Gesundheitsnotstand vorliegt und welche Maßnahmen zu setzen sind. Diese reichen von Lockdowns, bis hin zu verpflichtenden medizinischen Maßnahmen wie Impfungen. Eine externe Kontrolle dieser Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Fachgremien innerhalb der WHO haben lediglich beratende Funktion, wobei der Generaldirektor selbst über deren Besetzung und Mandatsdauer entscheidet. Die Letztentscheidung verbleibt immer bei ihm.

 

Diese Machtkonzentration ist besonders bedenklich, vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzierungslage der WHO. Fachleute und Anwälte haben einen sehr genauen Blick auf das Budget der WHO geworfen, wonach nur rund 16 Prozent des WHO-Budgets von den Mitgliedstaaten stammen. Über 77 Prozent bestehen aus freiwilligen Spenden, davon sind rund 71 Prozent zweckgebunden. Das bedeutet: Der jeweilige Spender bestimmt mit, wie die Mittel verwendet werden. Besonders hervorzuheben ist dabei der große Einfluss einzelner privater Akteure – etwa der Bill & Melinda Gates Foundation, die rund 16 Prozent des WHO-Budgets trägt. Demnach besteht somit ein großes wirtschaftliches Interesse an Maßnahmen wie Pandemien auszurufen und auch natürlich für Medikamente oder verlängerten Patentschutz.

 

Außerdem strebt die WHO an, dass ihre Maßnahmen für die Mitgliedstaaten nicht nur Empfehlungen sind, sondern als verbindlich durchzusetzen sind. So besitzt sie keine exekutiven Mittel, übt jedoch durch politischen und diplomatischen Druck sowie natürlich auch öffentliches Anprangern erheblichen Einfluss auf die Staaten aus. Wir haben das sehr deutlich in der Vergangenheit bei der COVID-19-Pandemie beobachten können.

 

Die Änderungen sollen am 19. September 2025 in Kraft treten, sofern nicht bis spätestens 19. Juli 2025 ein formeller Widerspruch eingelegt wird, der durch die jeweiligen Mitgliedstaaten eingebracht werden muss. Danach ist es zu spät, um diese tiefgreifenden Änderungen aufzuhalten.

 

Trotz der Tragweite dieser Entwicklungen findet das Thema bislang kaum Beachtung in Politik und Medien. Für die demokratische Kontrolle und den Schutz national-staatlicher Souveränität ist es jedoch unerlässlich, dass sich Österreich dieser Dynamik nicht kritiklos unterwirft.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass diese Änderungen der IGV unter Missachtung der Viermonatsfrist beschlossen worden sind?

2.    Was planen Sie, gegen die geplanten Änderungen, fristgerecht bis 19. Juli 2025, zu tun?

a.    Gab es diesbezüglich schon Gespräche im Ministerrat bzw. was plant die Bundesregierung gegen die geplanten Änderungen?

3.    Wird die Bundesregierung gegen die Änderungen formell Wiederspruch einlegen?

a.    Falls nein, aus welchen konkreten Gründen wird auf einen Widerspruch verzichtet?

4.    Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass künftig der Generaldirektor der WHO allein über weitreichende Maßnahmen entscheiden soll, ohne dass es eine verpflichtende Kontrolle durch unabhängige Fachgremien geben soll?

5.    Wie beurteilen Sie die Einflussnahme durch zweckgebundene Spenden von privaten Akteuren auf die Entscheidungsstruktur der WHO?

6.    Wurde Ihr Ressort bzw. die gesamte Bundesregierung über die geplanten Änderungen sowie die Widerspruchsfrist rechtzeitig informiert?

a.    Wann haben Sie konkret davon erfahren?

b.    Falls nein, warum nicht?

7.    Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um die Souveränität Österreichs und die Grundrechte der Bevölkerung vor übergeordneten Entscheidungen einer nicht demokratisch legitimierten Einzelperson zu schützen?

8.    Planen Sie gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten eine Reform der WHO, um diese hinsichtlich der Finanzierung transparenter zu gestalten sowie um unabhängige Entscheidungsstrukturen zu implementieren?

a.    Falls ja, was ist konkret geplant?

b.    Falls ja, mit welchen Mitgliedsstaaten stehen Sie in Kontakt?

c.    Falls nein, warum nicht?