125/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Stilllegung des Asylheimes in Kindberg kurz vor der steirischen Landtagswahl
„Paukenschlag vor der Wahl“, titelte die „Kronen Zeitung“ online am 4. November 2024. Hintergrund ist die Stilllegung des Asyl-Großquartiers in Kindberg, welches gegen den massiven Widerstand der regionalen Bevölkerung aufgrund der absoluten Rekordwerte bei den Asylzahlen seit Februar 2023 in Betrieb war. Weiter hieß es im Artikel: „Jetzt, nur knapp drei Wochen vor der Landtagswahl, ein Paukenschlag: Der Bund legt das Asylheim Kindberg mit Beginn der zweiten November-Hälfte still!“[1]
Eine dauerhafte Schließung der Liegenschaft als Asylunterkunft geht mit dieser Stilllegung allerdings nicht einher, wie es in der „Kleinen Zeitung“ vom 4. November 2024 hieß: „Übrigens: Das Innenministerium spricht bewusst von ‚Stilllegung‘ und nicht von Schließung. ‚Die Belegung wird eingestellt. Allerdings müssen Vorgaben eingehalten werden, die sich aus dem Mietvertrag ergeben‘, heißt es auf Nachfrage der Kleinen Zeitung. Konkret: Man kommt aus dem noch zwei Jahre laufenden Mietvertrag derzeit noch nicht hinaus.“[2]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen waren seit 1.12.2023 jeweils zum 1. und 15. jedes Monats in der BBE Kindberg untergebracht?
2. Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen nach Geschlechtern auf?
3. Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen nach Altersstruktur auf?
4. Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen nach Nationalitäten auf?
5. Wie viele bisher in der BBE Kindberg untergebrachte Personen wurden als unbekannt abwesend abgemeldet?
6. Wie viele Polizeieinsätze gab es seit dem 25. November 2023 in der BBE Kindberg?
7. Wann fanden diese Polizeieinsätze jeweils konkret statt?
8. Weshalb fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?
9. Wie viele Polizisten waren jeweils im Einsatz?
10. Gab es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch tätliche Übergriffe auf Polizisten?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn ja, wurden dabei auch Polizisten verletzt?
11. Kam es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch zu Festnahmen?
a. Wenn ja, wie viele Festnahmen gab es?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?
c. Wenn ja, wie gliedern sich diese festgenommenen nach Geschlechtern und Nationalitäten auf?
12. Kam es in der BBE Kindberg seit 25. November 2023 zu Verwaltungsübertretungen oder Straftaten?
a. Wenn ja, wie viele Anzeigen gab es?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Übertretungen oder Straftaten?
c. Wenn ja, wie gliedern sich die entsprechenden Tatverdächtigen nach Geschlechtern und Nationalitäten auf?
13. Wie viel Personal, gegliedert nach ärztlichem Personal, medizinischem Hilfspersonal, Psychologen, Sozialbetreuern sowie Lern- und Freizeitbetreuern, waren zum Stichtag 14.11.2024 dauerhaft oder zeitweise in der BBE Kindberg beschäftigt?
14. Welche konkreten Sanierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten wurden durch die BBU seit Beginn des Mietverhältnisses in der BBE Kindberg durchgeführt und welche Gesamtkosten, gegliedert nach den jeweiligen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, sind dadurch entstanden?
15. Wie hoch waren im Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis zum Stichtag der tatsächlichen Stilllegung die Mietkosten für die BBE Kindberg?
16. Wie hoch waren im Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis zum Stichtag der tatsächlichen Stilllegung die Betriebskosten für die BBE Kindberg?
17. Wie hoch waren im Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis zum Stichtag der tatsächlichen Stilllegung die Personalkosten für die BBE Kindberg?
18. Wie wird die angemietete Liegenschaft nach der Stilllegung der Asylunterkunft konkret genutzt?
19. Bis zu welchem konkreten Stichtag ist man an das bestehende Mietverhältnis gebunden?
20. Mit welchen konkreten Mietkosten ist ab der Stilllegung bis zum erstmöglichen Ende des bestehenden Mietverhältnisses zu rechnen?
21. Mit welchen konkreten Betriebskosten ist ab der Stilllegung bis zum erstmöglichen Ende des bestehenden Mietverhältnisses zu rechnen?
22. Welche konkreten Vorgaben, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, müssen darüber hinaus eingehalten werden?
23. Wird das bestehende Personal gekündigt oder werden die Mitarbeiter in anderen Bereichen weiterbeschäftigt?
a. Im Falle einer Weiterbeschäftigung, bitte um Auflistung der neuen Tätigkeiten, gegliedert nach ärztlichem Personal, medizinischem Hilfspersonal, Psychologen, Sozialbetreuern sowie Lern- und Freizeitbetreuern.
b. Im Falle einer Kündigung, bitte um Auflistung der Kündigungen, gegliedert nach ärztlichem Personal, medizinischem Hilfspersonal, Psychologen, Sozialbetreuern sowie Lern- und Freizeitbetreuern.
24. Aus welchen konkreten rationalen Gründen hat man sich, insbesondere auch hinsichtlich der spezifischen Schwerpunktsetzung auf besonders „vulnerable Gruppen“, für die Stilllegung der BBE Kindberg anstatt etwaiger anderer Bundesbetreuungseinrichtungen entschieden?
25. Können Sie hier einen Zusammenhang mit der steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 dezidiert ausschließen?
26. Wo werden ab der Stilllegung der BBE Kindberg diese besonders „vulnerablen Gruppen“ konkret untergebracht?
27. Können Sie eine Garantie abgeben, dass die BBE Kindberg in ihrer Verwendung als Asylunterkunft dauerhaft geschlossen bleibt?
a. Wenn ja, wie begründen Sie diese Garantieerklärung?
b. Wenn nein, warum können Sie diese Garantie nicht abgeben?
28. Ist aus aktueller Sicht geplant, das bestehende Mietverhältnis mit dem Eigentümer zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu beenden?
a. Wenn nein, warum ist das nicht geplant und welche langfristigen Nutzungsmöglichkeiten sind vorgesehen?