1256/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend OGH befindet prozentuell bemessene Kreditbearbeitungsgebühren als unzulässig
In der aktuellen Entscheidung des OGH mit GZ 7 Ob 169/24i[1] vom 19.02.2025 urteilte der dieser über die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren. Anlassgebend war hierbei eine von der Arbeiterkammer eingebrachte Verbandsklage gegen die Bawag. Die Bank erlegte ihren Kunden bei Verbraucherkrediten Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 1,5 Prozent auf.
Der OGH entschied nun, dass Klauseln, welche eine Bemessung der Kredit-bearbeitungsgebühren prozentuell nach Höhe der jeweiligen Kreditsumme vorsehen, gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB und somit unzulässig sind. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Aufwand einer Bank für die Vergabe eines Kredites in Höhe von 440.000 Euro größer als bei einem Kredit in Höhe von 220.000 Euro sein soll.
Die Bawag will die Auswirkungen dieses Urteils nun prüfen, während der Verbraucherschutzverein ankündigt Unterlassungsklagen einzubringen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Ansprüche der Verbraucher auf Rückzahlung der unzulässigen Gebühren nicht verjähren. Ebenso kündigt die Arbeiterkammer Gespräche mit der Bawag an.[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist dem BMASGPK bzw. dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) bekannt, wie viele Kunden der Bawag von prozentuellen Kreditbearbeitungs-gebühren betroffen sind?
2. Welche finanziellen Belastungen ergeben sich laut Einschätzung Ihres Ministeriums für die Konsumenten?
3. Wie werden Sie die betroffenen Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche durch den VKI gegen die Bawag bzw. andere Banken unterstützen?
4. Laufen derzeit Rechtsverfahren des VKI gegen Banken wegen widerrechtlich verrechneter prozentueller Kreditbearbeitungsgebühren?
a. Wenn ja, wie ist deren aktueller Verfahrensstand?