1282/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Fehlende Beantwortung der Anfrage 19406/J „Jobrad“ im BMLV
Das Jobrad, also ein vom Arbeitgeber subventioniertes Fahrrad wird immer beliebter. So hat zum Beispiel das Bundesministerium für Inneres unter Innenminister Karner am 27.02.2024 in Vorarlberg den Probebetrieb „Jobrad" für Polizistinnen und Polizisten präsentiert. Den Polizisten wird folglich der Ankauf eines Fahrrades bzw. eines E-Bikes zur Hälfte durch den Dienstgeber finanziert. Aber auch sonstigen Mitarbeitern wird das Leasen eines Fahrrades bzw. eines E-Bikes zur Hälfte finanziert, das im Dienst unter anderem für Fahrten zur Schulwegsicherung, aber auch für die Bestreifung von Siedlungsgebieten verwendet werden kann. Das Fahrrad kann dann auch in der Freizeit verwendet werden und ist demnach nicht ausschließlich als Dienstrad zur Verwendung freigegeben. Hier werden mehrere Modelle bis zu einem Preis von 5.000 Euro angeboten und kann das Fahrrad nach fünf Jahren für einen Euro gekauft werden. Das Dienstrad soll so als Maßnahme der Attraktivierung des Polizeiberufs dienen.
Auch in der Verwaltung sind Jobräder seit Ende 2022 für Bundesbedienstete, die nur kurze Wegstrecken zurücklegen, eine Möglichkeit, um auf das Auto zu verzichten. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
„1. Der Anschaffung dürfen keine dienstlichen Interessen entgegenstehen.
2. Das Budget des Dienstgebers sowie geeignete Einrichtungen zur sach-gemäßen Verwahrung, Instandhaltung und Instandsetzung des Jobrads müssen verfügbar sein.
3. Eine hinreichende dienstliche Nutzung des Jobrads muss gegeben sein.
4. Der Antragstellende muss in der Lage sein ein Fahrrad zu lenken.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage