1285/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgeanfrage Umsetzung der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2018
Mit der Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes im Jahr 2018 (PatVG-Novelle 2018) wurden die legistischen Voraussetzungen geschaffen, um Patientenverfügungen elektronisch in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu integrieren.
Ziel war, eine zentrale Abfragemöglichkeit für Gesundheitsdiensteanbieter zu etablieren und den Zugang zu einer gültigen Patientenverfügung in medizinischen Notfällen deutlich zu erleichtern.
Trotz mehrfacher Anfragen und zugesagter Umsetzungsfristen ist eine tatsächliche Integration bis heute nicht erfolgt. Bereits im Jahr 2020 wurde eine erste parlamentarische Anfrage eingebracht, die 2022 wiederholt wurde. In der Beantwortung der Anfrage Nr. 12386/J durch den damaligen Bundesminister wurde auf pandemiebedingte Verzögerungen verwiesen, gleichzeitig jedoch ein klarer Fahrplan skizziert:
• Die Erstellung eines Umsetzungskonzepts sei abgeschlossen.
• Der Implementierungsleitfaden sei fertiggestellt und werde gemeinsam mit der angepassten Rechtsgrundlage veröffentlicht.
• Die technische Umsetzung werde „aus Ressourcengründen“ ab 2023 begonnen.
• Bei rechtzeitiger Bereitstellung der notwendigen Ressourcen werde der Abschluss der Umsetzungsarbeiten für die zweite Jahreshälfte 2023 erwartet.
Diese Ausführungen liegen mittlerweile weit über zwei Jahre zurück. Eine Umsetzung ist nach wie vor nicht erfolgt. Damit ist erneut eine von der Bundesregierung gesetzte Frist überschritten worden. Die betroffenen Bürger warten weiterhin auf ein System, das ihnen laut Gesetz bereits seit Jahren zusteht.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist die technische Umsetzung zur Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA im Jahr 2023, wie in der Beantwortung von Anfrage 12386/J angekündigt, tatsächlich begonnen worden?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist der konkrete Umsetzungsfortschritt mit Stand April 2025?
2. Wurde die gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendung bereits entwickelt bzw. befindet sie sich bereits in Testbetrieb?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wann ist mit dem Beginn von Test- oder Pilotphasen zu rechnen?
3. Wurde die angekündigte legistische Anpassung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG) und des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012) inzwischen durchgeführt?
a. Wenn nein, warum nicht und wann ist mit deren Vorlage zu rechnen?
4. Wurde der angekündigte Implementierungsleitfaden veröffentlicht?
a. Wenn nein, warum nicht? b. Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
5. Wurde die geplante Verordnung zur Regelung der Patientenverfügungen in ELGA bereits erlassen?
a. Wenn nein, wann ist dies geplant?
6. Welche konkreten Arbeiten wurden seit dem Jahr 2023 tatsächlich umgesetzt? (Bitte um Auflistung aller relevanten Meilensteine, Teilschritte oder Beschlüsse)
7. Ist derzeit ein neuer, realistischer Zeitplan zur vollständigen Umsetzung vorhanden?
a. Wenn ja, wie lautet dieser?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Welche Hindernisse bestehen aktuell noch bei der Umsetzung (technisch, organisatorisch, rechtlich, personell)?
9. Hat sich an der im Umsetzungskonzept von 2022 angegebenen Kostenschätzung in Höhe von 1 ,8 Millionen Euro etwas geändert?
a. Wenn ja, wie hoch sind die aktuellen geschätzten Gesamtkosten?
b. Wenn ja, wie hoch sind die Mehrkosten?
c. Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass keine Mehrkosten durch die weitere Verzögerung entstehen?
10. Ist die Finanzierung durch den Bund weiterhin zur Gänze gesichert?
11. Sind die im Jahresarbeitsprogramm 2023 der ELGA GmbH vorgesehenen Personalressourcen auch im Jahr 2024 und 2025 aufrechterhalten bzw. ausgeweitet worden?
a. Wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet das Ressort die Tatsache, dass über sechs Jahre nach Gesetzesbeschluss die Umsetzung noch immer nicht erfolgt ist?
13. Welche konkreten Verantwortlichkeiten für die Umsetzung sind derzeit im Ressort und bei der ELGA GmbH zugewiesen?
a. Gibt es eine zentrale Projektleitung?
b. Wer übernimmt die Koordination mit anderen betroffenen Ministerien oder Stellen?
14. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts gesetzt, um den mehrfach verschobenen Zeitplan einzuhalten oder zumindest zu beschleunigen?
a. Gibt es regelmäßige Projektkontrolltermine oder Berichte?
b. Wenn ja, wann fand das letzte Controlling statt und mit welchem Ergebnis?
15. Inwiefern wurden externe Partner (z. B. Ärztekammer, Patientenanwälte, Notare, Softwareanbieter) in die Konzeptions- und Umsetzungsphase eingebunden?
a. Gab es Rückmeldungen, die nicht berücksichtigt wurden?
b. Wenn ja, warum?
16. Wie viele Projektbesprechungen mit dem konkreten Tagesordnungspunkt „Patientenverfügung in ELGA“ fanden im Zeitraum 2023-2025 statt?
17. Wie wird die Kommunikation gegenüber Bürgern gestaltet, die darauf warten, ihre Patientenverfügung in ELGA registrieren lassen zu können?
18. Welche Konsequenzen zieht das Ressort aus der Tatsache, dass eine gesetzliche Vorgabe über Jahre hinweg nicht erfüllt wurde?
a. Plant das Ressort Änderungen in der Projektsteuerung vergleichbarer gesetzlicher Digitalisierungsvorhaben?