129/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Illegale Arbeiter tarnten sich bei Finanzpolizei-Kontrolle als Hochzeitsgäste
Folgende Pressemeldung wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 17. November 2024 veröffentlicht:[1]
Illegale Arbeiter tarnten sich bei Finanzpolizei-Kontrolle als Hochzeitsgäste
Veranstalter holte 22 Schwarzarbeiter zum Grillen, Dekorieren und Servieren mit Reisebus aus Serbien
Ein jähes Ende fanden Hochzeitsfeierlichkeiten eines Paares im 21. Wiener
Gemeindebezirk, nachdem die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei
aufgrund einer anonymen Anzeige einschreiten mussten. Rund 35
Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten waren gemeinsam mit der Polizei und
dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Einsatz.
Der Veranstalter der Hochzeit hatte mehrere Personen zum Grillen, Dekorieren
und Servieren rekrutiert und diese mit einem Reisebus aus Serbien nach Wien
gefahren. Die serbischen Helfer versuchten, sich als Hochzeitsgäste zu
tarnen, teils trotz Schürzen und ähnlicher Arbeitskleidung. Sie gaben
an, Angehörige des Brautpaares zu sein und nicht zu arbeiten.
„Auch die romantischste Feier braucht eine saubere Abrechnung. Die konsequente Bekämpfung von illegaler Beschäftigung ist für uns von größter Bedeutung. Diese Aktion zeigt, dass wir entschlossen gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch vorgehen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität unseres Arbeitsmarktes zu schützen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Verantwortlichen herauszufiltern, wurden im gesamten Bereich Küche, Festsaal und Dekoration rund 22 illegal beschäftigte serbische Staatsbürger wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und vorläufig festgenommen. Außerdem wurden 26 Übertretungen nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz aufgedeckt. Zwei Anzeigen wurden wegen Sozialleistungsbetrug gelegt. Dabei handelt es sich um Schwarzarbeit bei gleichzeitigem Beziehen von Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld.
Für illegale Ausländerbeschäftigung drohen dem Arbeitgeber Strafen von 2.000 Euro bis 20.000 Euro je Dienstnehmer und für Schwarzarbeit 730 Euro bis 2.180 Euro je Dienstnehmer. Für Sozialleistungsbetrug werden Haftstrafen von bis zu drei Jahren für den Täter, häufig für den Dienstnehmer, verhängt.
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Handelte es sich beim Veranstalter im Zusammenhang mit den Hochzeitsfeierlichkeiten eines Paares im 21. Wiener Gemeindebezirk um einen Gastronomen oder um einen Repräsentanten der sogenannten „Parallelgastronomie“?
2. Hat dieser Gastronom bzw. dieser Repräsentant der sogenannten „Parallelgastronomie“ in der Vergangenheit bereits allein bzw. in Kooperation mit Dritten gegen die einschlägigen Gesetze im Zusammenhang mit der Ausländerbeschäftigung und des Sozialbetrugs verstoßen?
a. Wenn ja, wie oft und mit welchen Konsequenzen?
3. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Ausländerbeschäftigung und von Sozialbetrug wurden seit dem 1. Jänner 2024 durch die Finanzpolizei bzw. die Finanzverwaltung aufgedeckt?
4. Wie teilen sich diese Fälle auf die einzelnen Bundesländer auf (Frage 3)?
5. Wie teilt sich die Anzahl der überführten Unternehmer auf Österreicher, sonstige EU-Staatsbürger, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf (Frage 3)?
6. Wie hoch waren bzw. sind die Strafen, die seit dem 1. Jänner 2024 wegen Fällen von Verstößen gegen die Ausländerbeschäftigung und von Sozialbetrug durch die Finanzpolizei bzw. die Finanzverwaltung verhängt worden sind?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241117_OTS0012/illegale-arbeiter-tarnten-sich-bei-finanzpolizei-kontrolle-als-hochzeitsgaeste