1291/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fehlende Beantwortung der Anfrage 19468/J Familiennachzug

 

 

Die Kleine Zeitung berichtete am 08.05.2024 in ihrem Artikel mit dem Titel Wie Geflüchtete ihre Familien nach Österreich holen“ Folgendes:

 

1. Worum geht es beim Familiennachzug überhaupt?

Drittstaatsangehörige, die in Österreich leben oder als Geflüchtete ins Land gekommen sind und hier einen gültigen Aufenthaltstitel haben, können ihre Familie aus ihrem Herkunftsland zu sich holen. Als Familienangehörige gelten Ehepartner, eingetragene Partner und minderjährige Kinder unter 18 Jahren. Leben letztere in Österreich, können sie ihre Eltern nachholen.

 

2. Wie viele Personen sind in den letzten Jahren als Familiennachzug von Geflüchteten ins Land gekommen?

Während es in den Jahren 2021 und 2022 noch etwas weniger als 3300 bzw. 4100 Personen waren, wurden im Vorjahr mehr als 10.600 Personen nachgeholt (siehe Grafik). Eine enorme Steigerung, die man sich im Innenministerium unter anderem mit einem durch die Coronapandemie bedingten Rückstau der Anträge erklärt. 2023 wurden 14.032 gestellt, mit 12.807 kamen die allermeisten Antragsteller aus Syrien. In 10.642 Fällen wurde positiv über einen Nachzug entschieden, 9620 Bescheide ergingen an Personen aus Syrien, gefolgt von Afghanistan (324) und Somalia (255). Im Innenministerium rechnet man im heurigen Jahr wieder mit einem Rückgang der Anträge und entsprechend der positiven Bescheide auf das einstellige Niveau der Jahre zuvor. Eine Aufschlüsselung der Asylantragszahlen des ersten Quartals 2024 deutet jedoch auf wenig Entspannung hin. Während 28,7 Prozent der 1989 gestellten Anträge klassische Asylansuchen waren, gingen 71,3 Prozent als „nicht originär“ ein, was laut Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der Regel Familiennachzug bedeute.

 

3. Wie läuft ein solches Verfahren ab?

Familienmitglieder einer Person, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten hat, stellen in einer österreichischen Botschaft im Ausland den Antrag auf eine Einreiseerlaubnis für ein Familienverfahren. Das Botschaftspersonal sammelt Dokumente zu Identität und Familienangehörigkeit und schickt die Unterlagen dann ins BFA in Wien. Dort werden die Papiere geprüft und eine entsprechende Prognose erstellt, ob die Person Chancen auf ein Bleiberecht in Österreich hat. Fällt diese positiv aus, erhält die Person von der Botschaft ein Visum zur Einreise. In Österreich angekommen, wird dann ein entsprechender Bleibestatus geprüft und erteilt.“[1]

 


 

Familiennachzug nach Österreich

Anzahl der Personen, die eine Einreise gemäß §35 Asylgesetz beantragt haben sowie Anzahl der positiven Entscheidungen ("positive Wahrscheinlichkeitsprognosen").

 

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4. Wie wird die Identität der Antragsteller überprüft?

In „Hotspot“-Botschaftsstandorten für Familienzusammenführungen wie Ankara, Damaskus, Teheran und Istanbul prüfen die dortigen Mitarbeiter die Unterlagen gemeinsam mit eigens geschulten Dokumentenprüfern des Innenministeriums. Hegen die Prüfer Zweifel an der Echtheit von Dokumenten, wird noch genauer hingeschaut. Lassen sich diese nicht ausräumen oder kann die Person gleich gar keine richtigen Dokumente vorweisen, kann ein DNA-Test vorgelegt werden. Bezahlen müssen den die jeweiligen Antragssteller selbst. Wird dadurch die Verwandtschaft bestätigt, kann das Geld von den heimischen Behörden später zurückverlangt werden.

 

5. Warum will der Kanzler nun noch mehr DNA Tests?

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte angekündigt, die Zahl jener, die als Familiennachzug ins Land kommen, mittels strenger Dokumentenprüfung und DNA-Tests einzudämmen. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass die Staatendokumentation, die für das Innenministerium die Lage in den Herkunftsländern vor Ort prüft, berichtet, dass in Syrien derzeit „vermehrt gefälschte Dokumente“ im Umlauf seien. Derzeit halten sich jedoch sowohl die Zahl der durchgeführten DNA-Tests als auch jene mit negativem Ergebnis in Grenzen. Im Zeitraum vom 1. September des Vorjahres bis zum vergangenen März wurden in der Botschaft in Damaskus lediglich 48 DNA-Tests bei 15 Familien durchgeführt, in einem Fall konnte bei einem Kind keine Verwandtschaft festgestellt werden. Im gesamten Vorjahr gingen in der Niederlassung in Istanbul 2400 entsprechende Anträge ein, nur in 20 Fällen wurden Tests veranlasst, fünf Prozent fielen negativ aus.

 

6. Wie geht es in dieser Frage nun weiter?

In Innen- und Außenministerium wird nun auf Geheiß des Bundeskanzlers an einem verschärften Erlass gearbeitet, der die Zahl der eingesetzten DNA-Tests deutlich steigern soll. Geht es nach Nehammer, soll dieser in ein paar Tagen vorliegen.

7. Warum sorgt das Thema überhaupt für politische Debatten?

Berichte über die stark steigende Zahl der Personen, die über Familienzusammenführungen ins Land kommen und die sich dann vor allem in Wien niederlassen, sorgten für Wirbel. Denn bei den Nachkommenden handelt es sich in vielen Fällen um Kinder, die entweder bereits schulpflichtig sind, oder es bald sein werden – der Druck auf die Wiener Schulen ist deshalb enorm. Die ÖVP forderte dazu unter anderem, dass nur mehr jene Geflüchteten Familien nachholen können sollen, die diese und sich selbst allein erhalten können, was rechtlich jedoch nicht möglich ist.

 


 

Positive Prognoseentscheidungen nach Nationalität

90 Prozent aller positiven Entscheidungen entfielen 2023 auf Menschen aus Syrien.

 

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In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen sind seit 2015 bis zum heutigen Tage als Familiennachzug von Geflüchteten nach Österreich gekommen? (aufgegliedert nach Jahren, sowie Alter, Geschlecht und Herkunft)

2.    Wie verteilten sich diese Personen auf die politischen Bezirke bzw. Statutar-städte?

3.    In wie vielen Fällen erfolgte ein Nachzug ohne Beweis eines Verwandtschafts-verhältnisses?

4.    In wie vielen Fällen kam es zu einer DNA-Überprüfung? (aufgegliedert nach Jahren, sowie Alter, Geschlecht und Herkunft)

5.    In wie vielen Fällen fiel diese negativ aus? (aufgegliedert nach Jahren, sowie Alter, Geschlecht und Herkunft)

6.    Welche konkreten Folgen hatten diese negativen Tests für den Schutzstatus jener Migranten, welche solch ein Verwandtschaftsverhältnis vorab behauptet haben?

a.    In wie vielen Fällen wurde diesen Migranten der Schutzstatus entzogen? (aufgegliedert nach Jahren, sowie Alter, Geschlecht und Herkunft)



[1]    https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/18441797/wie-gefluechtete-ihre-familien-nach-oesterreich-holen