135/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Nach Insolvenz: Küchenkäufer verlieren Großteil ihrer Anzahlungen

 

 

Folgende Meldung der „Oberösterreich-Krone“ vom 30. Oktober 2024 lässt aufhorchen:[1]

 

Nach Insolvenz: Küchenkäufer verlieren Großteil ihrer Anzahlungen

 

Im Juni war der Küchenstudio-Betreiber plötzlich auf Tauchstation, im August wurde das Konkursverfahren eröffnet. Für die geschädigten Kunden gibt‘s wenig Hoffnung auf Geld, sagt Petra Wögerbauer (Portrait) vom KSV 1870.

 

Dass eine Insolvenz einen finanziellen Schaden für Kunden, Lieferanten und andere nach sich zieht, ist bekannt – die Pleite eines Küchenhändlers in Oberösterreich ist aber für die betroffenen Geschädigten ziemlich bitter. Nach der Prüfungstagsatzung ist klar: Der Großteil der Anzahlungen ist futsch.

 

„Wir haben bis zur Klärung des weiteren Fortbestands des Unternehmens geschlossen. Wir danken für ihr Verständnis“, stand auf dem Zettel, der Ende Juni in die Glastür des DAN-Küchenstudios im Gewerbepark in Ansfelden geklebt wurde. Recht viel mehr war von der MF Interieur GmbH dann auch nicht mehr zu erfahren. Die besorgten Kunden, die für Küchen teils hohe Summen angezahlt hatten, blieben ohne Antworten zurück. Einrichtungen waren nur teilweise oder gar nicht geliefert worden...

 

Telefone beim Konsumentenschutz liefen heiß

Während der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich Anrufe von mehr als 60 potenziell geschädigten Kunden zählten, Küchenhersteller DAN den Vertrag mit dem Studio kündigte und versuchte, Lösungen für die fehlenden Einrichtungen zu finden, wurden schließlich auch strafrechtliche Ermittlungen gegen den Geschäftsführer aufgenommen. Am 28. August wurde ein Konkursverfahren über die MF Interieur GmbH eröffnet, wo am Dienstag nun erstmals konkrete Zahlen auf den Tisch kamen.

 

Masseverwalter Christian Ebmer hat bislang 4,116 Millionen Euro an Forderungen anerkannt, weitere sollen noch folgen, heißt es. Für die vom Kreditschutzverband 1870 vertretenen Gläubiger gab‘s nach der Prüfungstagsatzung am Landesgericht Linz wenig Erfreuliches: Man soll mit einer Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich rechnen. Das heißt: Der Großteil der angezahlten Gelder ist verloren. „Die Gläubiger dürfen sich nicht allzu viel Hoffnungen auf eine hohe Quote machen“, bestätigt Petra Wögerbauer vom KSV 1870.

 

Gutachter soll prüfen, ob Insolvenz verschleppt wurde

Die nächsten Schritte im Verfahren? Die Einrichtung des Geschäfts samt Schauraum soll noch mithilfe eines Abverkaufs zu Geld gemacht werden. Lagerräume in Linz werden aufgelöst. Ein Gutachter wird bestellt, ob es eine Insolvenzverschleppung gegeben hat. Hier könnten sich noch Möglichkeiten ergeben, Forderungen geltend zu machen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister den vorliegenden Fall der Insolvenz des Küchenstudiobetreibers DAN-Küchen und die Auswirkungen auf die Kunden aus konsumentenschutzpolitischer Sicht?

2.    Kam es nach Ihren Informationen als zuständiger Konsumentenschutzminister auch zur Konsultation des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bzw. der Servicestellen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Zusammenhang mit der Insolvenz des Küchenstudiobetreibers DAN-Küchen?

3.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den geschädigten Kunden zu helfen bzw. diese bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen?

4.    Welche konsumentenschutzrechtlichen Änderungen sehen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister, um die Rechte der Kunden bei solchen „Anzahlungsgeschäften“ zukünftig besser zu schützen?

5.    Gibt es hier im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bereits konkrete legistische Vorarbeiten, um hier in Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) entsprechende Adaptierungen der einschlägigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen?

a.    Wenn ja, bis wann könnte eine solche Adaptierung durch das BMSGPK in Kooperation mit dem BMJ erfolgen?

b.    Wenn nein, warum wurden bzw. werden konkreten legistischen Vorarbeiten für eine solche Adaptierung durch das BMSGPK in Kooperation mit dem BMJ nicht getätigt?



[1] https://www.krone.at/3575324