137/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend VKI-Test Lippenpflegeprodukte – Luft nach oben

 

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 23.10.2024 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]

 

VKI-Test Lippenpflegeprodukte – Luft nach oben

Nur ein Produkt überzeugt bei der Feuchtigkeitsanreicherung, die Mehrheit ist Durchschnitt

 

Kaum ist die sommerliche Hitze überstanden, trocknet kalte Luft die Lippen aus. Lippenpflegeprodukte haben wieder Hochsaison. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Rahmen eines internationalen Gemeinschaftstests 19 Lippenpflegeprodukte ohne Mineralöl hinsichtlich Feuchtigkeitsanreicherung, Anwendung und Hautgefühl sowie Umwelteigenschaften untersucht. Getestet wurden „klassische“ Produkte ohne Geschmacksnote, die in der Regel keinen UV-Schutz aufweisen. Beim wichtigsten Prüfpunkt, der Feuchtigkeitsanreicherung, konnte nur ein Produkt wirklich überzeugen. Da es Abstriche bei den Umwelteigenschaften und der Deklaration gab, erzielte dieses letztlich auch nur ein „gutes“ Gesamtergebnis. Weitere 4 Produkte erhielten ein „gut“, 14 Erzeugnisse ein „durchschnittlich“. Die Details zum Test gibt es ab sofort auf https://konsument.at/lippenpflege sowie ab 24.10.2024 in der Zeitschrift KONSUMENT.

Vor allem bei der Feuchtigkeitsanreicherung gibt es bei den getesteten Lippenpflegeprodukten Luft nach oben. Zwar sorgten alle Erzeugnisse für eine etwas bessere Hydration der Haut. Eine optimale Versorgung war aber nur bei einem Produkt feststellbar. Ein anderes wichtiges Kriterium war, wie gut sich die Kosmetika anwenden lassen. Um dies herauszufinden, wurde jeder Lippenbalsam unkenntlich gemacht und von jeweils 30 Personen getestet. Hier erhielten 4 Produkte eine „sehr gute“ Teilbewertung. Am schlechtesten schnitten die beiden Stifte von „Burts Bees“ und „Weleda“ ab, die nur mit „durchschnittlich“ bewertet wurden.

 

Getestet wurden lediglich Produkte, die nicht mit einer Geschmacksnote werben. Konsumenten könnten folglich davon ausgehen, dass diese auch nicht parfümiert sind. „In allen Stiften waren jedoch Duftstoffe enthalten. Deklariert wurden diese allerdings nur bei 7 Produkten“, so VKI-Projektleiterin Birgit Schiller. „Rechtlich ist es zwar in Ordnung, derartige Zusätze nicht anzugeben, wenn sie eine andere Funktion als eine reine Parfümierung haben - beispielsweise einen hautpflegenden Charakter. Für uns ist diese Regelung dennoch unbefriedigend, denn für Konsumenten oder gar Allergikern wird es dadurch deutlich schwieriger, Duftstoffe in Kosmetika zu vermeiden.“

 

Auch beim Umweltschutzgedanken gibt es Verbesserungspotenzial: Der Verbrauch an Verpackungsmaterialien ist - wie bei vielen anderen Kosmetika - hoch. Die Primärverpackung besteht bei allen Stiften aus Kunststoff, bei keinem Produkt fand sich ein Hinweis auf recycliertes Material. „Manche Hersteller geben zumindest die Art des eingesetzten Kunststoffes an, was zumindest das Recycling erleichtert“, so Schiller. Fast alle Hersteller stecken die Stifte aber in eine zusätzliche Verpackung aus Karton oder Plastik. Nur 5 Produkte (Avène, Burts Bees, Caudalie, La Roche Posay, Yves Rocher) kommen ohne Sekundärverpackung aus. 

 

Dazu kommt, dass sich kein einziger Lippenpflegestift (nahezu) vollständig aufbrauchen lässt. Damit würden alle getesteten Produkte nicht die Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichens erfüllen, die einen Anteil von mindestens 90 Prozent an verbrauchter Menge vorsehen. „Zwar argumentieren die Hersteller, dass sie ihre Stifte deshalb mit mehr als der angegebenen Menge befüllen. Ökologisch sinnvoll aber wäre, die Stifte so zu konstruieren, dass der nicht entnehmbare Rest möglichst gering ist“, so Schiller abschließend.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister die Ergebnisse des VKI-Tests Lippenpflegeprodukte insbesondere konsumentenschutzpolitisch?

2.    Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister die Ergebnisse des VKI-Tests Lippenpflegeprodukte insbesondere gesundheitspolitisch?

3.    Sehen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister einen kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers bzw. des BMSGPK als Vollzugsorganisationseinheit zur Adaptierung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. einer Änderung des Vollzugs der rechtlichen Rahmenbedingungen?

a.    Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen konkreten Rechtsnormen?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241023_OTS0005/vki-test-lippenpflegeprodukte-luft-nach-oben