137/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend VKI-Test Lippenpflegeprodukte – Luft nach oben
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 23.10.2024 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]
VKI-Test Lippenpflegeprodukte – Luft nach oben
Nur ein Produkt überzeugt bei der Feuchtigkeitsanreicherung, die Mehrheit ist Durchschnitt
Kaum ist die
sommerliche Hitze überstanden, trocknet kalte Luft die Lippen aus.
Lippenpflegeprodukte haben wieder Hochsaison. Der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) hat im Rahmen eines internationalen
Gemeinschaftstests 19 Lippenpflegeprodukte ohne Mineralöl hinsichtlich
Feuchtigkeitsanreicherung, Anwendung und Hautgefühl sowie
Umwelteigenschaften untersucht. Getestet wurden „klassische“
Produkte ohne Geschmacksnote, die in der Regel keinen UV-Schutz aufweisen. Beim
wichtigsten Prüfpunkt, der Feuchtigkeitsanreicherung, konnte nur ein
Produkt wirklich überzeugen. Da es Abstriche bei den Umwelteigenschaften
und der Deklaration gab, erzielte dieses letztlich auch nur ein
„gutes“ Gesamtergebnis. Weitere 4 Produkte erhielten ein
„gut“, 14 Erzeugnisse ein „durchschnittlich“. Die
Details zum Test gibt es ab sofort auf https://konsument.at/lippenpflege sowie
ab 24.10.2024 in der Zeitschrift KONSUMENT.
Vor allem bei der Feuchtigkeitsanreicherung gibt es bei den getesteten
Lippenpflegeprodukten Luft nach oben. Zwar sorgten alle Erzeugnisse für
eine etwas bessere Hydration der Haut. Eine optimale Versorgung war aber nur
bei einem Produkt feststellbar. Ein anderes wichtiges Kriterium war, wie gut
sich die Kosmetika anwenden lassen. Um dies herauszufinden, wurde jeder
Lippenbalsam unkenntlich gemacht und von jeweils 30 Personen getestet. Hier
erhielten 4 Produkte eine „sehr gute“ Teilbewertung. Am
schlechtesten schnitten die beiden Stifte von „Burts Bees“ und
„Weleda“ ab, die nur mit „durchschnittlich“ bewertet
wurden.
Getestet wurden lediglich Produkte, die nicht mit einer Geschmacksnote werben. Konsumenten könnten folglich davon ausgehen, dass diese auch nicht parfümiert sind. „In allen Stiften waren jedoch Duftstoffe enthalten. Deklariert wurden diese allerdings nur bei 7 Produkten“, so VKI-Projektleiterin Birgit Schiller. „Rechtlich ist es zwar in Ordnung, derartige Zusätze nicht anzugeben, wenn sie eine andere Funktion als eine reine Parfümierung haben - beispielsweise einen hautpflegenden Charakter. Für uns ist diese Regelung dennoch unbefriedigend, denn für Konsumenten oder gar Allergikern wird es dadurch deutlich schwieriger, Duftstoffe in Kosmetika zu vermeiden.“
Auch beim Umweltschutzgedanken gibt es Verbesserungspotenzial: Der Verbrauch an Verpackungsmaterialien ist - wie bei vielen anderen Kosmetika - hoch. Die Primärverpackung besteht bei allen Stiften aus Kunststoff, bei keinem Produkt fand sich ein Hinweis auf recycliertes Material. „Manche Hersteller geben zumindest die Art des eingesetzten Kunststoffes an, was zumindest das Recycling erleichtert“, so Schiller. Fast alle Hersteller stecken die Stifte aber in eine zusätzliche Verpackung aus Karton oder Plastik. Nur 5 Produkte (Avène, Burts Bees, Caudalie, La Roche Posay, Yves Rocher) kommen ohne Sekundärverpackung aus.
Dazu kommt, dass sich kein einziger Lippenpflegestift (nahezu) vollständig aufbrauchen lässt. Damit würden alle getesteten Produkte nicht die Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichens erfüllen, die einen Anteil von mindestens 90 Prozent an verbrauchter Menge vorsehen. „Zwar argumentieren die Hersteller, dass sie ihre Stifte deshalb mit mehr als der angegebenen Menge befüllen. Ökologisch sinnvoll aber wäre, die Stifte so zu konstruieren, dass der nicht entnehmbare Rest möglichst gering ist“, so Schiller abschließend.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister die Ergebnisse des VKI-Tests Lippenpflegeprodukte insbesondere konsumentenschutzpolitisch?
2. Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister die Ergebnisse des VKI-Tests Lippenpflegeprodukte insbesondere gesundheitspolitisch?
3. Sehen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister einen kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers bzw. des BMSGPK als Vollzugsorganisationseinheit zur Adaptierung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. einer Änderung des Vollzugs der rechtlichen Rahmenbedingungen?
a. Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen konkreten Rechtsnormen?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241023_OTS0005/vki-test-lippenpflegeprodukte-luft-nach-oben